Kindesunterhalt. Darf das Jugendamt eigene Ermittlungen durchführen?
Guten Tag in die Runde. Ich hab eine Frage. Das Jugendamt hat mir mitgeteilt es habe eigene Ermittlungen zur Berechnung des Kindesunterhalts durchgeführt. Mir wurde eine Jahresnettoeinkommenssumme genannt. Aufgrund dieses angeblichen Einkommens wurde ein Unterhaltsbetrag errechnet den ich ab sofort zu zahlen habe.
Meine Frage lautet nun: Darf das Jugendamt eigene Ermittlungen über die wirtschaftlichen Verhältnisse eines Unterhaltspflichtigen durchführen? Ist das Finanzamt oder der Arbeitgeber verpflichtet über mein Einkommen Auskunft zu erteilen?
Muß mir das Jugendamt Auskunft darüber geben woher es diese Informationen hat?
Kann ich dagegen Widerspruch einlegen?
Ich bitte um konkrete und keine Bauchgefühlantworten. Vielen Dank.
6 Antworten
Kann ich dagegen Widerspruch einlegen?
Nein, weil es sich nicht um einen Verwaltungsakt handelt. Die Berechnung des Jugendamtes ist für sie nicht verbindlich. Sie können selbst ebenfalls eine Berechnung zur Unterhaltshöhe durchführen und diese als unstrittigen Teil zahlen, bzw. per Notar eine Titel abgeben.
Wird man sich über die Höhe nicht einig, bleib dem JA nur klage zu erheben.
Aufgrund dieses angeblichen Einkommens wurde ein Unterhaltsbetrag errechnet den ich ab sofort zu zahlen habe.
Wie viel sie zu zahlen haben, kann nicht einseitig vom Jugendamt festgelegt werden. Das JA kann sie auffordern, einen vollstreckbaren Titel kann es aber nur im Einvernehmen mit ihnen erzeugen.
Darf das Jugendamt eigene Ermittlungen über die wirtschaftlichen Verhältnisse eines Unterhaltspflichtigen durchführen?
Ja. Natürlich.
Muß mir das Jugendamt Auskunft darüber geben woher es diese Informationen hat?
Wenn es die Informationen vor Gericht verwenden will letztlich ja.
Endlich eine sachkundige Antwort! Nur noch zur Ergänzung:
Wenn das JA Einkünfte von anderen Behörden angefordert hat, muss es den Betroffenen darüber informieren, ganz gleich ob diese Dinge vor Gericht verwendet werden oder nicht.
Das JA hat hier in ein Grundrecht des Betroffenen (informationelles Selbstbestimmungrecht) eingegriffen. Hierüber muss der Betroffene unterichtet werden.
Wenn das JA die Einkünfte nur geschätzt hat muss es darüber auch Auskunft geben.
Der Pflichtige muss ja nachvollziehen können wie das JA zu einer bestimmten Summe gekommen ist.
Vielen Dank für diese sehr informative Antwort.
Ja dass muss es sogar, das Jugendamt, fordert bei Unterhaltszahlungen in der Regel erst mal vom Unterhaltszahler einen Einkommensnachweis an und natürlich auch beim Finanzamt, es kann ja sein dass derjenige noch andere Einkünfte hat die mit in die Berechnung einfließen und daraus wird der Beitrag berechnet. Außerdem gibt es das bestimmte Bemessungsgrenzen und Freibeträge, die noch einfließen.
Du hast das Recht gegen alle Bescheide Widerspruch einzulegen, aber bedenke die Verzögerungen produzieren Kosten und falls der Anspruch gerechtfertigt ist werden dir alle neu entstandenen Mehrkosten mit auf die Rechnung geschlagen. Lege nur dann Widerspruch ein wenn etwas grundsätzlich nicht stimmt.
Vielen Dank. Das ist ein einen sehr, sehr hilfreichen Kommentar.
Bevor das Jugendamt eigene Ermittlungen über Deinen Verdienst einleitet,wirst Du angeschrieben und gebeten,Auskunft über Deine Einkünfte zu geben . Du hast darauf nicht Reagiert und musst jetzt,wenn Du damit nicht Einverstanden bist,dem Jugendamt Deine Tatsächlichen Einnahmen belegen . Erst danach wird eine Neuberechnung Deines zu zahlenden Unterhalts nach deinem Tatsächlichem Verdienst durchgeführt . Das Jugendamt hat sich bei keinem eine Auskunft über Deinen Verdienst eingeholt,das wurde auf Grund Deiner Tätigkeit und dem zu Erzielenden Einkommen errechnet . Wenn sie Dein Tatsächliches Einkommen wüssten,wäre auch die Angabe Deines Monatseinkommens korrekt .Sie haben natürlich das Recht,eigene Ermittlungen anzustellen,wenn Deine Ex - für das Kind Unterhaltsvorschuss bekommt oder auch wenn dieser schon Aufgebraucht ist und das Kind immer noch Anspruch auf Unterhalt vom Kindsvater hat . Wenn Du in der Lage warst Unterhalt zu zahlen und hast das nicht gemacht,holt sich das Jugendamt den Vorschuss den Deine Ex - bekommen hat,von Dir zurück .
Ja das Jugendamt darf diese Ermittlungen durchführen, denn das Jugendamt ist die verantwortliche Stelle für Unterhaltszahlungen. Sie brauchen nur bei deiner Bank nachfragen, was du verdienst und dank des gelockerten Bankgeheimnisses ist dies auch legal.
Natürlich kannst Du Widerspruch einlegen, warum auch nicht! Allerdngs wird Dir das nichts nützen, solange die Zahlen stimmen. Das Jugendamt kann selbstverständlich Ermittlungen durchführen, es dient ja zum Wohl des Kindes.