Darf der alte Arbeitgeber an den Neuen Auskunft über Krankheit erteilen?

7 Antworten

Ich erhoffe mir wirklich, dass man mir hier zumindest soweit helfen kann, dass ich weiß, ob sich der Weg zu einem Anwalt lohnt.

Ich denke nicht dass es ok ist.

Warum?

Weil der Arbeitgeber z.B. ja auch ein wohlwollendes Zeugnis erstellen soll und wenn Mitarbeiter in der Vergangenheit auch öfter krank war, bedeutet das nicht dass es in Zukunft so ist.

Wenn Du nichts beweisen kann, würde ich keinen Anwalt einschalten.

Woher weist du von dem Gespräch? weder dein neuer noch dein alter AG währen normalerweise so dumm dieses Gespräch vor dir zu erwähnen.

Dein neuer AG hat also deinen alten angerufen. Ob und in welchem Umfang über dich geplaudert wurde kannst du gar nicht wissen.

Satara1312 
Beitragsersteller
 12.09.2018, 11:53

Der neue Arbeitgeber hat mir von diesem Gespräch berichtet, weil ich ihn angerufen habe, um den Stand der Dinge zu erfahren. Also weiß ich es aus erster Hand

Arbeitgeber telefonieren untereinander, damit muss man immer rechnen.

Wenn Dein alter Arbeitgeber allerdings Unwahrheiten verbreitet, kann man ihn dafür rechtlich belangen.

Ich frage mich aber, woher Du überhaupt weißt, was Dein alter Arbeitgeber am Telefon gesagt hat, Du warst ja wohl nicht dabei.

Ausserdem schreibst Du einerseits:

"und das ich in der Vergangenheit, angeblich ja auch öfter Krank gewesen wäre. Was absolut nicht der Wahrheit entspricht."

und andererseits:

"Erst Recht, wenn der Arbeitgeber bzw. seine Mitarbeiter Schuld an der entstandenen Krankheit sind."

Warst Du nun oft krankgeschrieben oder nicht?

Wenn ja, kannst Du Dir den Weg zu Anwalt sparen, denn die Wahrheit sagen darf man und dass Arbeitgeber sich untereinander austauschen kann man durch nichts verhindern.

Satara1312 
Beitragsersteller
 12.09.2018, 11:56

Der potenzielle neue Arbeitgeber hat mich über das Gespräch informiert.

Ich bin jetzt krank geschrieben, seit Ende Juni. Davor war ich 1 mal krank geschrieben wegen einer Grippe. Dies in 1,5 Jahren. Da kann nicht die Rede davon sein, dass ich häufiger krank geschrieben gewesen wäre in der Vergangenheit.

dandy100  12.09.2018, 12:15
@Satara1312

Dann sag das Deinem neuen Arbeitgeber und verlange von Deinem alten Chef, dass er das zurücknimmt

Satara1312 
Beitragsersteller
 12.09.2018, 12:22
@dandy100

Ich habe das dem neuen Arbeitgeber schon mitgeteilt. Den alten Arbeitgeber werde ich schriftlich informieren, dass er gegen Paragraph 5 des BDSG verstoßen hat.

Nunja wenn dein alter Arbeitgeber Unwahrheiten erzählt. Ruf mal bei deiner Krankenkasse an und lass dir so ein Schreiben zu schicken wann du immer krankgeschrieben warst. Hatte jetzt schon öfter mal gehört das man sowas bei vorstellungsgesprächen mitbringen soll.

Satara1312 
Beitragsersteller
 12.09.2018, 11:58

Vielen Dank für den Tipp

Dies hat meine Recherche ergeben:

"Liegt ein Verstoß gegen § 5 BDSG vor, ist dies nach § 43 BDSG eine Ordnungswidrigkeit. Demnach drohen beispielsweise Konsequenzen, wenn unbefugt personenbezogene Daten, die eigentlich nicht allgemein zugänglich sind, verarbeitet oder z. B. übermittelt werden."

Krankheitstage sind nicht allgemein zugänglich. Selbst auf den Dienstplänen durfte nicht stehen, warum ein Mitarbeiter nicht da war. Egal, ob dies aus Krankheit oder Urlaub der Fall war.