Bafög Einkommen der Stiefeltern anrechnen?
Ich möchte Bafög beantragen.
Situation:
Meine Mutter und mein Vater sind geschieden und ich lebe bei meiner Mutter und deren 2. Ehemann in häuslicher Gemeinschaft. Beide haben ein liebliches Kind zusammen. Ich bin nicht adoptiert worden und mein Vater zahlt Unterhalt.
Mein lieblicher Vater ist ebenfalls wieder verheiratet und hat mit seiner 2. Ehefrau ebenfalls ein gemeinsames Kind.
Spielt das Einkommen meines Stiefvaters und meiner Stiefmutter bei der Berechnung von Bafög ein Roller?
Ich meine Nein, denn diese beiden sind nicht unterhaltspflichtig?
Wer kann Auskunft geben?
Danke
3 Antworten
Das Einkommen deiner leiblichen Eltern spielt eine Rolle, allerdings sind die Kinder der Eltern auch wichtig, da dies mit angerechnet wird.
Nein, nur leibliche Eltern oder Adoptiveltern spielen eine Rolle. Neue Ehepartner haben mit dir nichts zu tun. Sie sind weder Unterhaltspflichtig noch Verpflichtet Auskünfte zu erteilen.
Beim gemeinsamen Steuerbescheid von Mutter bzw. Vater und Ehepartner könnte sogar das vom Ehepartner geschwärzt werden.
dein Halbgeschwisterchen wird in Formalblatt 3 deiner Mutter angegeben.
von welchem stiefvater redest du eigentlich? wenn du adoptiert wurdest, dann spielt dein biovater keine rolle mehr. ihr seit nicht mehr verwandt und sein einkommen und das seiner kinder, seiner frau oder sonstigen leuten seiner familie sind für dich irrelevant, da sie zu dir keinerlei verwandschaft haben.
für dich relevant ist das einkommen deiner mutter und deines adoptivvaters und die anzahl deiner adoptivgeschwister und deren eventuelles einkommen im haushalt.
unterhaltspflichtig für dich ist nur deine mutter und dein adoptivvater. alle anderen beteiligten und ehemalige familienmitglieder spielen keine rolle.
achso, dann gibts keinen adoptivvater. dann spielt das einkommen seiner mutter, seines vaters und der gemeinsamen kinder eine rolle. nicht gemeinsame kinder werden gesondert abgefragt.
das einkommen der jeweiligen neuen lebensgefährten ist irrelevant.
lies bitte nochmal richtig! "Nicht adoptiert" steht da.