Kindesvater will Firma auf Bruder umschreiben lassen?
Hey,
ich versuche mich an dieser Stelle kurz zu halten... Aber zum Verständnis:
Vater meines Kindes zahlt seit dem3. Lebensjahr 150 Euro im Monat Unterhalt... Nun ist er seit mehreren Jahren selbstständig und verdient gutes Geld.
Er weigerte sich bisher, mehr Unterhalt zu zahlen... Habe nun beim Jugendamt beantragt, dass die sich darum kümmern und eine Prüfung seines EInkommens anfordern...
Mein Kind hat relativ regelmäßig Kontakt zum Kindesvater... Nun äußerte der Vater gegenüber des Kindes, dass er einen Brief vom Jugendamt erhalten hat und seine Firma nun auf seinen Bruder umschreiben lassen will, damit er der Unterhaltsforderung entkommen kann... Meine Frage nun: Ist das denn tatsächlich so einfach? Kann er die Firma denn wirklich auf seinen Bruder umschreiben lassen und damit hat sich die Sache?! Er verdient gut... Hatte nun auch eine höhere Nachzahlung ans Finanzamt, da er mehr verdiente als Steuern bezahlt...
Ich verdiene mein eigenes Geld aber es reicht leider hinten und vorne nicht trotz Vollzeit Job...
Habe zwei Kinder, der eine Vater zahlt gar keinen Unterhalt und der andere weigert sich seit Jahren mehr zu zahlen... Ich habe auch irgendwann den Kanal voll... Zumal er vor unserem Kind die Sache damit begründet, dass er sein Haus, Renovierung, Hund etc. finanzieren muss... Ich hab die Backen echt voll... Ich kann so ein Verhalten einfach nicht nachvollziehen...
Ich habe Jahrelang die Beine still gehalten und nichts getan, obwohl ich dadurch auch teilweise Abzüge hatte, wenn ich trotz Vollzeit-Job Zuschuss benötigte...
Kann man denn wirklich einfach so eine Firma umschreiben lassen und dann ist man als Vater/Mutter raus aus der Sache?!
Als Info: Es ist sein einziges Kind...
Ich danke euch vorab für Antworten...
7 Antworten
Zunächstmal muß man grundsätzlich zwei Dinge unterscheiden. Den Mindestunterhalt und den Unterhalt nach den höheren Einkommensgruppen.
In Bezug auf Mindestunterhalt minderjähriger Kinder gibt es eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Kann der Mindestunterhalt aus den tatsächlichen Einkommen nicht bestritten werden, wird stattessen mit den fiktiven Einkommen gerechnet. Das fiktive Einkommen ist das Einkommen, das der Unterhaltspflichtige bei guten Willen erzielen könnte. Hierbei ist es am Unterhaltspflichten darzulegen das auch bei guten Willen ein entsprechenden Einkommen nicht erzielt werden kann.
Gerade als Vollzeitselbstständiger wird man sich extrem schwer tun, das Gericht von seiner Leistungsunfähigkeit zu überzeugen. Bei Selbstständigen ist insbesondere zu prüfen, ob der Selbstständige bei Aufgabe der Selbstständigkeit und Aufnahme einer anhängigen Beschäftigung mehr verdienen könnte. Bei Beschäftigung bei einen Verwandeten ist der Wechsel zu einen anderen Arbeitgeber zu prüfen.
Allgemein bleibt einen Unterhaltspflichten letztlich auch nur, entweder zumindest den Mindestunterhalt zu leisten, oder eine Stelle anzunehmen, bei der der Richter nicht den Verdacht einer verdeckten Gehaltszahlung hegt.
Der "Trick" mit den Übertragen der Firma hilft an der Stelle überhaupt nicht, da ohnehin mit den letzen Jahreseinkommen gerechnet wird. Eine Aktualsierung ist zwar grundsätzlich möglich, müßte aber genau begründet werden.
Ist der Mindestunterhalt gesichert, entfällt die gesteigerte Erwerbsobligenheit, d.h. hier kann man sich als Selbstständiger einfacher arm rechnen.
Dein Ex kann seine Firma natürlich verkaufen. Die Frage ist, ob ihm das was bringt?
Er würde ja trotzdem seinen Job behalten, oder? Unterhalt wird natürlich auch gepfändet. Es sei denn er für nicht als als 1000,- EUR verdienen. Das ist in etwa der Pfändungsfreibetrag.
Google-Tipp:
Pfändungsfreibetrag-Tabelle
Gute Allgemeine Informationen findest du hier.
Kindesunterhalt - Unterhaltsanspruch von Kindern 2017
In der sog. Düsseldorfer Tabelle findest du den aktuellen Unterhaltsanspruch.
Ich weiß nicht wie er das alles vor Gericht glaubhaft erklären will?
Und darauf wird es ja wohl auch hinauslaufen. Dein Ex müsste ja auch etwas für die Firma bekommen. Und sollte es sich um eine Schenkung handeln, kann diese auch zurückgezogen werden, wenn z.B. Unterhaltszahlungen oder Pflegekosten, durch die Schenkung nicht bezahlt werden können.
Und sollte das Gericht die Höhe der Unterhaltsforderungen festlegen und du Geld von der Unterhaltsvorschusskasse Geld bekommen, versucht sich die Vorschusskasse bei deinem Ex zu holen. Wenn er behauptet, er könne nicht zahlen, wird wohl auch die eidesstattliche Versicherung fällig. Die wiederum witd der Schufa mitgeteilt. Glaubst du wirklich, dass er das alles riskiert, nur weil er 150,- 200,-EUR mehr zahlen muss?
Und wenn der Bruder regelmäßig seine Bücher vorlegen muss, um nachzuweisen, dass er deinem Ex nicht mehr zahlt, wird dem auch nicht gefallen. Dadurch würden auch andere Unregelmäßikeiten oder Beträge auftauchen, die vielleicht nicht ganz stimmen.
Ich danke Dir für Deine Antwort... Mir macht es gerade wirklich Hoffnung, dass offenbar mehrere glauben, dass es gar nicht soweit gehen kann bzw. er es gar nicht riskieren will... Ich kenne mich halt in diesen Dingen wirklich null aus... Habe wirklich Jahrelang nichts getan aus Freundschaft... Dumm, dass weiß ich selbst... Und ja, dass glaube ich tatsächlich, dass er bis aufs Blut darum kämpfen wird, nicht mehr Unterhalt zahlen zu müssen... Wie gesagt... Habe Jahrelang nichts dagegen getan... Aber bei "..ich muss mein haus finanzieren... etc..." Und dies als Begründung dafür zu nutzen, nicht mehr Unterhalt zahlen zu können ... da endet mein Verständnis irgendwann... Ich gönne es Ihm wirklich... Aber hier geht es ums eigene Kind .. Das macht mich einfach traurig...
Du hast ja gesehen, wie dir dein Entgegenkommen gedankt wird.
Das Typen sich konsequent weigern für ihre eigenen Kinder zu zahlen,ist schon echt widerlich. Für solche Verhaltensweisen gibt es auch keine Rechtfertigung. Das ist ganz einfach eine Charakterfrage.
Sie dir mal bitte diese Seite an. Hier wir gut nachvollziehbar beschrieben auf was es beim Unterhalt ankommt und was beachtet werden sollte.
http://www.kanzlei-hasselbach.de/2015/unterhalt-einklagen/09/
Etwas weiter untern auf der Seite findest du auch Infos zur Przeßkostenhilfe und dem Unterhaltsvorschuss.
So einfach der Unterhaltspflicht zu entgehen, funktioniert nicht. Grundsätzlich gilt Paragraph 1601 BGB.
Nach dem bereinigten Nettoeinkommen wird die Höhe des Unterhalts festgelegt. Dieses wird nach den Leitlinien des zuständigen OLG berechnet. In dieses steht bei jedem OLG auch ein fiktives Einkommen.
Dieses kommt zu tragen, wenn der Verpflichtete sich vorsätzlich schlechter stellt/stellen lässt (bspw. Teilzeit, obwohl Vollzeit möglich, Kündigung usw). Dein Fall fällt darunter. Er muss also mindestens den gleichen Unterhalt zahlen wie zuvor, wenn nicht gar mehr. Dazu wäre dann Auskunft nach 1605 BGB zu verlangen.
Äh, nein.
Da wird der Vater ordentlich Ärger bekommen. Er darf nichts tun, um seine Situation zu verschlechtern und den Unterhalt zu gefährden.
Dann wäre dein Ex ja bei seinem Bruder angestellt und der Kindesunterhalt würde sich dann aus seinem Einkommen im Angestelltenverhältnis berechnet werden.
Oder will dein Ex etwa gar nicht mehr arbeiten?
Dessen bin ich mir ja bewusst... Und ganz ehrlich?! WIe dreist ist das denn?! Wahrscheinlich ist es dann tatsächlich so, dass sein Bruder Ihn als normalen Bürofutzi (Sry für das Wort) anstellt und alles Geld unter der Hand auszahlt... Und das ist, was mich stört... Der Will arbeiten um Gottes Willen... das einzige was er nicht will, ist, mehr Unterhalt zahlen zu müssen...
Das ist zwar nicht unmöglich, aber auch nicht einfach. Jeden Monat schätzungsweise 1000 € schwarz auf die Hand zu zahlen (und vorher ja auch erstmal verdienen). Und das nur, um 150 € Unterhalt zu sparen?
Das ergibt doch keinen Sinn!
Da geb ich Ihnen natürlich recht.. Aber wenn es offenbar so leicht ist, mal eben ne Firma umschreiben zu lassen, nur um keinen Unterhalt zahlen zu müssen... Also ganz ehrlich... Das mit dem unter der Hand auszahlen war einfach nur ein Gedanke von mir... Mir geht es hier einfach ums Prinzip... Ich mein, mir wird als Alleinerziehende Mutter jeder Scheiss, denn ich zu viel bekomme, irgendwo angerechnet... Und der Kindesvater kann sich so einfach aus der Unterhaltspflicht mogeln?! Sry, aber da sagt mir mein gesunder Menschenverstand einfach, dass das ein absolutes Unding ist...
Ich verstehe das. Bleibe aber dabei, dass der Aufwand wegen 150 € pro Monat völlig idiotisch ist.
Wenn ich nur 150 € im Monat für meinen Sohn zahlen würde, dann würde ich gerade ganz ganz leise sein und hoffen, dass die Kindesmutter keine weiteren Untersuchungen bezüglich meines Einkommens veranlasst.
Unter Umständen doch mal einen Anwalt einschalten. (Beratungshilfeschein)
Vielen Dank für die Antwort... Ich hatte bereits mit einem befreundetem Anwalt darüber gesprochen und er meinte wirklich "..gib das ans Jugendamt ab, die können das definitiv durchboxen... Du brauchst mich hier nicht.." Davon war ich tatsächlich auch überzeugt... Aber nun hör ich von meinem Kind, dass er die Firma abtreten will um den Unterhalt nicht zahlen zu müssen... Und das macht mich halt wirklich stutzig... weil ich hier die Rechtlage nicht kenne, wie das gehandhabt wird, wenn er die Geschäftsführung abtritt... Ich bin einfach nicht davon ausgegangen, dass er so weit gehen würde... Scheiss Situation... Für Außenstehende vll immer noch etwas verständlicher... Aber ich fühle mich im Moment in eine Sackgasse gedrückt... Weil ich mich wie gesagt in solchen Dingen Null auskenne...
das einzige was er nicht will, ist, mehr Unterhalt zahlen zu müssen.
Um den Mindestunterhalt das sind derzeit bis 5 246€, 6-11 297€ und 12-17 364€ kommt er nicht umhin, zumal er ja wohl ein Haus hat, was man zwangsversteigern kann wenn er nicht zahlt.
Ja aber dann ist er eben nicht mehr Geschäftsführer sondern nur normaler ANgestellter mit "Mindestlohn"- Verdienst... Das ist ja der Knackpunkt... Darauf will er ja hinaus... Das er eben nicht mehr das Geld als Geschäftsführer verdient sondern nur noch als Mindestlohn-Angestellter... ??