Nach Unterhaltsverhandlung in einen anderen Job gewechselt mit mehr Gehalt - muß ich das melden?

4 Antworten

Hier geht es nicht um Deine Exfrau sondern um Deinen Sohn! Dafür solltest Du eigentlich zahlen, was Dir möglich ist und nicht, was Du nur unbedingt musst.

Fuchs70 
Beitragsersteller
 02.08.2013, 08:50

Das war erstens nicht die Frage und zweitens geht es indirekt doch um meine Exfrau da sie beim Thema Haus, Sorgerecht, Unterhalt etc. nicht bereit war eine im Sinne des Kindes gütliche Lösung herbei zu führen, muß ich jetzt mit 70.000 Euro mehr Schulden und 15.000 Euro Anwaltskosten klarkommen, die für mich eine Monatliche Ratenmehrbelastung bedeuten - Ergo ich weniger für denUnterhalt bezahlen kann und auch für mich ab der dritten Woche nichts mehr zu Fressen im Kühlschrank habe!! Geschweige den, mir den Luxus leisten zu können mein Kind wenigstens einmal im Monat sehen zu können, da die Ex unbedingt 400 km weg ziehen mußte. Ich denke, es ist nur legitim, wenn ein Vater versucht sein einkommen zu erhöhen um wenigstens über die Runden zu kommen und sein Kind auch noch zu sehen bekommt.

PBmemorys  02.08.2013, 12:08
@Fuchs70

Wenn deine Ex mit dem Kind 400Km weit weg gezogen ist steht es dir zu das sie ihn zu dir bringt oder zumindest auf der Hälfte der Strecke entgegenkommt. Hat ein Richter das anders entschieden? Wenn ja warum? Begründung?

Fuchs70 
Beitragsersteller
 20.08.2013, 13:32
@PBmemorys

Die Richterin hat verfügt, dass die Kindsmutter mir das Kind auf halben weg entgegenbringen muß aber nur, wenn sie vollschichtig arbeitet. Da vollschichtig arbeiten 8 Stunden/Tag bedeutet hat sie sich einen 7 Stunden Arbeitsvertrag ausstellen lassen. Ob und wie die Überstunden vergütet sind/werden mußte sie nicht nachweisen. Somit bleiben die Betreuungskosten komplett bei mir.

PBmemorys  22.08.2013, 14:13
@Fuchs70

Dann gebt ihr euch ja Beide nix :-)) Meister der Verschleierung!

Wenn du jetzt schon rückwirkend über 600 € nachzahlen musst und zusätzlich zu deinem bisher gezahlten Unterhalt,noch einmal 40 € im Monat mehr,würde ich auf jeden Fall dein neues Einkommen angeben !!! So zahlst du halt jeden Monat eventuell etwas mehr,ist aber besser,als wenn nach 2 Jahren die Überprüfung ansteht und du zahlst für 2 Jahre nach.Geh doch erst einmal ins Internet und such dir die Düsseldorfer Tabelle,da siehst du ja,was du bei deinem neuen Einkommen zahlen müsstest.

Einkommensänderungen müssen sie nicht von sich aus angeben. Die Mutter kann aber alle 2 Jahre eine neue Auskunft über das Einkommen verlangen.Will sie vorher eine neue Auskunft, dann muß von der Mutter dargelegt werden, das sich Ihr Einkommen geändert hat.

kann sie rückwirkend mehr Unterhalt (also den Differenzbetrag) einfordern?

Rückwirkend kann keine Erhöhung gefordert werden.

nicht bereit war eine im Sinne des Kindes gütliche Lösung herbei zu führen, muß ich jetzt mit 70.000 Euro mehr Schulden und 15.000 Euro Anwaltskosten klarkommen, die für mich eine Monatliche Ratenmehrbelastung bedeuten

Beim erhöhten Unterhalt wären ehebedingte Schulden zu berücksichtigen. Beim Mindestunterhalt sieht die Sache anders aus. Das führt dazu, das tendentiell der Mindestunterhalt zu zahlen ist.

Fuchs70 
Beitragsersteller
 20.08.2013, 13:36

Danke für die sachliche gute Antwort. Die anderen Antworten besagen, dass ich doch nachzahlen muß und auch von mir aus gleich den neuen Verdienst angeben muß. Was stimmt den nun? Da mein neuer Verdienst auch zum Teil auf Jahresprämie aufgebaut ist, kann ich ja schlecht schon eine Prognose nach dem ersten Monat abgeben. Bin etwas verunsichert :-(

Hallo Fuchs70,

sehr schade das du so über deine Ex redest, denn sie ist die Jenige die alleine für euer Kind zu sorgen hat. Da ist es normal das man jeden Euro haben möchte. Auch sehr schade das du sie als Geldgeil hinstellst, denn wenn ich mir deine Frage durchlese sieht es leider eher so aus als ob du hier derjenige bist der hinter jedem Euro her ist bzw. dich über jeden Euro freust den du nicht an dein Kind zahlen musst. Leider vergisst du das du nicht für deine Ex zahlst sondern für dein Kind und die Mutter die leidige Pflicht hat diesem Geld hinterher zu jagen. Denn deine Frage zeigt leider auch ganz deutlich das du nicht Willens bist es freiwillig zu tun.

Zu deiner Frage: Ja du bist verpflichtet jede noch so kleine Einkommensveränderung nach oben hin zu melden. Der Unterhalt wird dann neu berechnet. Die 2 Jahres Frist gibt es auch, aber die setzt sich das Jugendamt selbst, das heisst wenn Männer nicht freiwillig von Zeit zu Zeit ihre Einkommensveränderungen vorlegen werden sie automatisch alle 2 Jahre überprüft. Natürlich musst du dann eine Nachzahlung leisten. Der neue, höhere Unterhalt gilt ab dem Tag des höheren Gehalts.

Fuchs70 
Beitragsersteller
 20.08.2013, 13:38

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