Nach Unterhaltsverhandlung in einen anderen Job gewechselt mit mehr Gehalt - muß ich das melden?
Ich habe für meinen 8 jährigen Sohn, für den ich unterhaltspflichtig bin, direkt nach der Trennung 2011 beim Jugendamt für den Mindestunterhalt einen Titel anfertigen lassen. Die Kindesmutter war allerdings der Meinung, dass ich mehr zahlen müßte, welches in diesem Jahr (letzten Monat) von einem Amtsgericht Richterlich bestätigt wurde. Nun muß ich im Monat 40 Euro mehr zahlen und für die Vergangenheit rückwirkend über 600 € nachzahlen. Bis dahin, kein Problem für mich. Ich habe mich in dem selben Monat auch auf eine andere Stelle in unserem Betrieb beworben, die besser bezahlt wird. Nun meine Frage: Wenn ich diese Stelle bekomme, muß ich dann sofort mehr Unterhalt bezahlen, bzw. muß ich das neue Gehalt direkt beim Amtsgericht oder der Kindesmutter melden und den Unterhalt neu ausrechnen lassen oder hab ich jetzt erstmal 2 Jahre Ruhe (hatte ich mal gelesen, dass die ex nur alle 2 Jahre eine Einkommensauskunft verlangen kann) vor der Kindesmutter? Leider ist sie eine von den Frauen, die einen neuen Euro über 500km wittert, wenn er zu holen ist. :-( 2. Frage: Wenn sie erst in 2 Jahren eine Auskunft einholen kann und dann merkt, dass ich ab diesem Jahr schon mehr verdient habe, kann sie rückwirkend mehr Unterhalt (also den Differenzbetrag) einfordern?
4 Antworten
Hier geht es nicht um Deine Exfrau sondern um Deinen Sohn! Dafür solltest Du eigentlich zahlen, was Dir möglich ist und nicht, was Du nur unbedingt musst.
Wenn deine Ex mit dem Kind 400Km weit weg gezogen ist steht es dir zu das sie ihn zu dir bringt oder zumindest auf der Hälfte der Strecke entgegenkommt. Hat ein Richter das anders entschieden? Wenn ja warum? Begründung?
Die Richterin hat verfügt, dass die Kindsmutter mir das Kind auf halben weg entgegenbringen muß aber nur, wenn sie vollschichtig arbeitet. Da vollschichtig arbeiten 8 Stunden/Tag bedeutet hat sie sich einen 7 Stunden Arbeitsvertrag ausstellen lassen. Ob und wie die Überstunden vergütet sind/werden mußte sie nicht nachweisen. Somit bleiben die Betreuungskosten komplett bei mir.
Dann gebt ihr euch ja Beide nix :-)) Meister der Verschleierung!
Wenn du jetzt schon rückwirkend über 600 € nachzahlen musst und zusätzlich zu deinem bisher gezahlten Unterhalt,noch einmal 40 € im Monat mehr,würde ich auf jeden Fall dein neues Einkommen angeben !!! So zahlst du halt jeden Monat eventuell etwas mehr,ist aber besser,als wenn nach 2 Jahren die Überprüfung ansteht und du zahlst für 2 Jahre nach.Geh doch erst einmal ins Internet und such dir die Düsseldorfer Tabelle,da siehst du ja,was du bei deinem neuen Einkommen zahlen müsstest.
Einkommensänderungen müssen sie nicht von sich aus angeben. Die Mutter kann aber alle 2 Jahre eine neue Auskunft über das Einkommen verlangen.Will sie vorher eine neue Auskunft, dann muß von der Mutter dargelegt werden, das sich Ihr Einkommen geändert hat.
kann sie rückwirkend mehr Unterhalt (also den Differenzbetrag) einfordern?
Rückwirkend kann keine Erhöhung gefordert werden.
nicht bereit war eine im Sinne des Kindes gütliche Lösung herbei zu führen, muß ich jetzt mit 70.000 Euro mehr Schulden und 15.000 Euro Anwaltskosten klarkommen, die für mich eine Monatliche Ratenmehrbelastung bedeuten
Beim erhöhten Unterhalt wären ehebedingte Schulden zu berücksichtigen. Beim Mindestunterhalt sieht die Sache anders aus. Das führt dazu, das tendentiell der Mindestunterhalt zu zahlen ist.
Danke für die sachliche gute Antwort. Die anderen Antworten besagen, dass ich doch nachzahlen muß und auch von mir aus gleich den neuen Verdienst angeben muß. Was stimmt den nun? Da mein neuer Verdienst auch zum Teil auf Jahresprämie aufgebaut ist, kann ich ja schlecht schon eine Prognose nach dem ersten Monat abgeben. Bin etwas verunsichert :-(
Hallo Fuchs70,
sehr schade das du so über deine Ex redest, denn sie ist die Jenige die alleine für euer Kind zu sorgen hat. Da ist es normal das man jeden Euro haben möchte. Auch sehr schade das du sie als Geldgeil hinstellst, denn wenn ich mir deine Frage durchlese sieht es leider eher so aus als ob du hier derjenige bist der hinter jedem Euro her ist bzw. dich über jeden Euro freust den du nicht an dein Kind zahlen musst. Leider vergisst du das du nicht für deine Ex zahlst sondern für dein Kind und die Mutter die leidige Pflicht hat diesem Geld hinterher zu jagen. Denn deine Frage zeigt leider auch ganz deutlich das du nicht Willens bist es freiwillig zu tun.
Zu deiner Frage: Ja du bist verpflichtet jede noch so kleine Einkommensveränderung nach oben hin zu melden. Der Unterhalt wird dann neu berechnet. Die 2 Jahres Frist gibt es auch, aber die setzt sich das Jugendamt selbst, das heisst wenn Männer nicht freiwillig von Zeit zu Zeit ihre Einkommensveränderungen vorlegen werden sie automatisch alle 2 Jahre überprüft. Natürlich musst du dann eine Nachzahlung leisten. Der neue, höhere Unterhalt gilt ab dem Tag des höheren Gehalts.
siehe nächste Antwort
Das war erstens nicht die Frage und zweitens geht es indirekt doch um meine Exfrau da sie beim Thema Haus, Sorgerecht, Unterhalt etc. nicht bereit war eine im Sinne des Kindes gütliche Lösung herbei zu führen, muß ich jetzt mit 70.000 Euro mehr Schulden und 15.000 Euro Anwaltskosten klarkommen, die für mich eine Monatliche Ratenmehrbelastung bedeuten - Ergo ich weniger für denUnterhalt bezahlen kann und auch für mich ab der dritten Woche nichts mehr zu Fressen im Kühlschrank habe!! Geschweige den, mir den Luxus leisten zu können mein Kind wenigstens einmal im Monat sehen zu können, da die Ex unbedingt 400 km weg ziehen mußte. Ich denke, es ist nur legitim, wenn ein Vater versucht sein einkommen zu erhöhen um wenigstens über die Runden zu kommen und sein Kind auch noch zu sehen bekommt.