Darf das Jugendamt eine vollständig erwerbsunfähigen Rentner auffordern arbeiten zu gehen?

8 Antworten

Das riecht ein bisschen nach einem Fake oder einem üblen Streich.

Wenn Du den amtlichen Bescheid hast, dass Du zu 100 % erwerbsunfähig bist (Dieser Bescheid wird vom zuständigen Landratsamt auf Antrag ausgestellt.), wird niemand Dich auffordern, arbeiten zu gehen.

Es kann immer mal vorkommen, dass von Dir aus Versehen die letzten zwei Jahre zu wenig Unterhalt gefordert wurden. Gründe dafür können sein

  • Fehler in der Berechnung
  • Du hast heimlich gearbeitet und hinzuverdient und das ist erst jetzt bekannt geworden
  • sonstige erst jetzt bekannt gewordene regelmäßige Einnahmequellen
  • Wegfall bisheriger Zahlungsverpflichtungen.

Im Fall a) wirst Du höchstwahrscheinlich nichts bezahlen müssen. Du musst nur die Einrede erheben, dass Du die Überzahlung nicht erkennen konntest, dass Du nicht unrechtmäßig bereichert worden bist und das Geld für die normale Lebensführung ausgegeben hast. In den anderen Fällen wirst Du die Überzahlung in kleinsten Raten zurückzahlen müssen.

Falls der Type sich noch mal telefonisch meldet, sag einfach, Du verstehst das alles nicht und er soll Dir seine Fragen schriftlich schicken.

Eine weitere Vermutung wäre, dass Dein Sohn oder der Erziehungsberechtigte selbst dahinter steckt und jetzt ein Fake aufbaut.

silentcaesar  24.02.2021, 15:31

Wichtiger Schreibfehler: Streiche Überzahlung und setze Minder-Zahlung.

Holzwurm71 
Beitragsersteller
 20.02.2021, 12:38

Ich werde den schriftlichen Bescheid abwarten , wozu hat man eine Rechtsschutz

Über deine Gesundheit entscheidet nicht der Mitarbeiter vom Jugendamt. Lass dir einen Bescheid schicken, widerspreche ordentlich und dann wirst du sehen, ob es vor Gericht landet.

Die sind dazu angehalten Druck zu machen

Du solltest zu einem Anwalt gehen, wie das rechtlich ist.

Aber wenn du nicht arbeiten kannst, wie soll man dich dann zwingen?

Der Anspruch auf die EU Rente (Berufsunfähigkeit) wurde doch sicherlich geprüft und befristet oder unbefristet genehmigt.
Hiermit hat das Jugendamt nichts zu tun.
Forderungen können aber berechnet sein wenn sie vor der Berufsunfähigkeit entstanden sind oder die Rente über dem Selbstbehalt liegt oder du sonstige Einkünfte hast

Holzwurm71 
Beitragsersteller
 20.02.2021, 12:28

Ich denke das der Selbstbehaltsanspruch für einen gesunden Menschen der arbeiten gehen kann völlig anders ist der für einen 70% Eingeschränkten

Holzwurm71 
Beitragsersteller
 20.02.2021, 12:23

Es ist eine vollständige unbefristete Berufsunfähigkeit

Ich würde abwarten. Telefonische Forderungen, Aussagen usw. von einer Behörde sind total wertlos. Kann mir nicht vorstellen, dass die so eine Aussage auch schriftlich von sich geben würden. Falls doch, würde ich anfangen zu handeln.