Darf die Polizei der Versicherung ohne Einwilligung Auskunft erteilen?
Meine Oma wurde überfallen. Nun hatte ich ich um einen Schadensregulierung bei der Versicherung angefragt, ohne konkrete Angaben zum Tathergang zu machen.
1 Woche später kam Post von der Versicherung mit der Auskunft, wir übernehmen den Schaden nicht, weil gewissen Parameter nicht gegeben sind.
Da stelle ich mir die Frage, woher basieren die haltlosen Angaben?
Meine Vermutung ist nun, das die Polizei auf eine Anfrage der Versicherung Auskunft erteilt hat.
It dies denn überhaupt rechtens? Gibt es dafür einen Paragraphen?
9 Antworten
man hat eine Auskunftspflicht gegenüber der Versicherung, die wurde nicht gegeben, also hat man die Zahlung verweigert.
ohne Aktenzeichen der polizei kann niemand irgendwelche Unterlagen fordern
Die Angaben seien "haltlos"? Wieso sollten sie dann ursprünglich von der Polizei sein? Warum sollte die Angaben machen, die offensichtlich falsch wären?
Weil es vielleicht gar keinen Überfall gab?
ja. Darf sie. Das ergibt sich aus dem Polizeirecht der Bundesländer.
Bei einer Schadensmeldung bist du erst einmal selbst verpflichtet, alle relevanten Mitteilungen an den Versicherer zu geben.
Dazu gehört auch die Freigabe an die ermittelnde Polizeidienststelle. Bei Einbruchdiebstahl wird sogar die Staatsanwaltschaft befragt.
Wenn Du "Meine Oma wurde überfallen" so der Versicherung mitgeteilt hat und (vermutlich) diese eine Hausratversicherung ist, ist es völlig normal, dass die Regulierung abgelehnt wird (Überfälle finden in der Regel nicht in privaten Wohnungen statt).
Dann kannst Du die Versicherung knicken.
Raub ist sehr wohl Gegenstand der Hausratversicherung. Natürlich zahlt keine Versicherung auf Zuruf. Erst muss die Ermittlung geführt werden. Eine Regulierung erfolgt meist erst, NACHDEM die Ermittlung erfolglos eingestellt wurde.
Der Überfall wurde in einem Großmarkt durchgeführt.