Darf das Jugendamt den Arbeitgeber bei der Krankenkasse erfragen?
Hallo zusammem,
ich habe Probleme mit den Jugendamt.
Ich habe zwei Töchter. Die große wohnt bei mir und meine kleine bei meiner Ex-Frau Unterhalt zahle nur ich. Nicht den vollen Satz da ich ein zu geringes Einkommen habe. Meine Ex-Frau zahl und zahlte nie einen Euro Unterhalt.
Jetzt habe ich den Arbeitgeber gewechselt und habe den Jugendamt nicht bescheid gegeben.
Vor zwei Wochen kam eine Lohnpfändung. Gegen diese habe ich Widerspruch eingelegt. In der Stellungnahme von Jugendamt steht drin, dass das Jugendamt über die Krankenkasse meinen neuen Arbeitgeber erfahren haben. Darf das Jugendamt bei der Krankenkasse nachfragen welchen Arbeitgeber ich habe? Wenn ja, darf die Krankenkasse diese Auskunft gegen ?
Vielleicht kann mir jemand helfen.
Gruß Ingo
4 Antworten
ehrlich gesagt, ich weiss es nicht, empfehle aber mal deine Krankenkasse anzurufen, um dich dort schlau zu machen. Sollte deren Auiskunft wider Erwarten unbefriedigend sein, empfehle ich einen Ganz zur Rechtsberatung beim Amtsgericht. Da zahlst du für das Info 10 €.
Da sich die Leistungen aus dem Lohn ergeben und die Krankenkassen bei einem AG-Wechsel automatisch informiert werden -> wurden alle daran beteiligten Organe ebenfalls informiert.
Durch die geänderte Beitragshöhe der Krankenkasse musste auch die wirtschaftliche Jugendhilfe informiert werden. So kam alles ans Licht.
Dein Verschulden, daher von nun an kooperieren. Alles andere kostet nur unnötig Zeit und Geld.
Die Lohnpfändung hast du ganz allein verschuldet.
Ob das Jugendamt über die Krankenkasse den Arbeitgeber herausfinden darf, weiß ich nicht, nehme es aber an. Wenn nicht, würden sie eine andere Möglichkeit finden.
Die Antwort lautet:
Nein, DU darfst den Staat nicht betrügen!