Kennt sich jemand mit dem Arbeitsrecht 100% aus?
Hallo,
bitte nehmt euch zwei Minuten Zeit und lest es euch komplett durch.
Ich hatte am 07.03.2022 einen Minijob bei der Firma xy als Reinigungskraft begonnen und wurde am 01.09.2022 zum 19.09.2022 frist- und formgerecht gekündigt.
Am Anfang als ich dort anfing, wurde mir gesagt, dass es okay ist, dass meine Mutter mich dort unterstützt, weil meine Mutter Ihren Hauptjob bei der Firma xy hat.
Daraufhin hatte ich gedacht, mit meinem Mann dort hinzugehen, weil ich ja noch Vollzeit arbeite und mir das zu viel ist. Ich wusste nicht, dass es für meine Mutter okay ist, weil Sie bei der Firma Ihren Hauptjob hat und hatte meiner Vorgesetzten auch gesagt, dass ich mit meinem Mann dort bin.
Ohne irgendwelcher Mahnung oder Ansprache, das das mitkommen meines Mannes nicht in Ordnung ist, habe ich die Kündigung erhalten.
Meine Vorgesetzte wollte mir erzählen, dass während des Minijobs meine Urlaubstage NICHT ausgezahlt werden und ich keine Energiepauschale erhalte.
Gestern rief ich Sie an und dann sagt Sie, dass Sie mir meinen Resturlaub plötzlich auszahlt ?!
Es geht mir nicht um den Job, aber ich habe da so viel Arbeit und Zeit investiert und dass wird einfach mal so ignoriert. Kann ich irgendetwas unternehmen, sodass Sie zumindest mit Strafen rechnet ?
5 Antworten
Kuendigung geht in Ordnung, weil in den ersten 6 Monaten noch kein Kuendigungsschutz besteht und eine fristgemaesse Kuendigung daher voellig problemlos zulaessig war (muss nicht begruendet werden).
Ob die Kuendigungsfrist in Ordnung geht, haengt vom Vertrag (ggf. auch Tarifvertrag) ab. Du du innerhalb der vereinbarten Probezeit gekuendigt wurdest, duerfte die Frist aber wahrscheinlich so passen.
Urlaubsanspruch hast du natuerlich. Da das Arbeitsverhaeltnis beim Ausscheiden laenger als 6 Monate bestanden haben wird, sogar auf mindestens den vollen Jahresurlaub von 4 Wochen, je nach Vertrag und dem, was bei euch im Betrieb ueblich ist, moeglicherweise auch auf mehr. Eventuell von einem anderen Arbeitgeber fuer das gleiche Kalenderjahr erhaltener oder ausbezahlt bekommener Urlaub ist allerdings abzuziehen. Du bekommst den Urlaub natuerlich auch nicht doppelt von deinen beiden Arbeitgebern.
Energiepauschale weiss ich nicht.
Keiner kennt sich 100% aus.
Aber die fristgerechte Kündigung hat ja rechtlich nichts mit dem Kündigungsgrund zu tuen. Wenn ich es richig verstanden habe, hat dein Mann teileweise den Job für dich gemacht. Das hätte die Firma aber niemals erlauben oder dulden dürften, weil er dann sozialpflichtige Überstunden gemacht hätte, ausserdem möglichweise gegen Arbeitszeit und Pausenregelungen verstossen hätte. So ist das nun mal nach unseren Gesetzen. Das hätte womöglich für eine fristlose gereicht.
Resturlaub muss vergütet werden, soweit so gut.
Energiepauschale (hier nachzulesen: https://www.steuertipps.de/steuererklaerung-finanzamt/steueraenderung/energiepauschale-2022-entlastungen-wegen-gestiegener-energiepreise-geplant#:~:text=on%20top%C2%AB%20gew%C3%A4hrt.-,Wann%20wird%20die%20Energiepreispauschale%20ausgezahlt%3F,Auszahlung%20mit%20dem%20September%2DGehalt.
Besteht das Arbeitsverhältnis zum Stichtag 1.9.2022, zahlt der Arbeitgeber die Energiepauschale zusammen mit dem Gehalt an seine Arbeitnehmer aus. In der Regel erfolgt die Auszahlung mit dem September-Gehalt.
Wer erst nach dem 1.9.2022 einen Job angenommen hat oder Anfang 2022 berufstätig und später arbeitslos war, erhält die Energiepauschale ebenfalls über die Abgabe einer Steuererklärung für das Jahr 2022.
So wie ich das less, müsste der AG die Pauschale auszahlen.
Da würde ich mal freundlich drauf hinweisen, vielleicht den Text oben ausdrucken.
Die Kündigungsfrist ist korrekt, soweit vertraglich eine 6-monatige Probezeit als vereinbart gilt.
Selbstverständlich hast Du Anspruch auf Auszahlung Deines Urlaubsanspruches, soweit Du diesen während Deiner Kündigungsfrist nicht mehr in Anspruch nehmen kannst.
Anspruch auf die Energiepauschale hast Du gegenüber dem Arbeitgeber Deines Minijobs sicherlich nicht, da Dir diese Pauschale über den Arbeitgeber Deiner Vollzeitbeschäftigung ausgezahlt werden wird.
Sorry - aber dass Dein Mann als Betriebsfremder nichts an Deinen Einsatzorten zu suchen hat, ist nicht einmal ansatzweise diskussionswürdig.
erkundige dich aber bzgl. der Energiepauschale nochmal, denn dies kann auch vom Minijob ausgezahlt werden.
Nein - denn Dein Vollzeitarbeitgeber wird kaum berechtigt sein, die Auszahlung dieser Pauschale zu versagen.
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/energiepreispauschale.html
Wiless hat , was die Energiepauschale angeht recht, in Deinem Fall Dein Vollzeitarbeitgeber, muss mich korrigiere. Wäre nur der Fall gewesen, wenn nur ein Minijob bestehen würde.
Da die die Energiepauschale im September ausgezahlt wird, ist der AG in der Pflicht.
Hattest Du eine Probezeit oder Befristung im Minijobvertrag?
Kann ich irgendetwas unternehmen, sodass Sie zumindest mit Strafen rechnet ?
Zumindest auf die Auszahlung der Pauschale bestehen, da Dein Arbeitsverhältnis am 01.09.22 noch bestand.
Befristung zum Ende März 2023 und Probezeit wäre in 4 tagen durch.
Zu 100% kennt sich ein Anwalt mit Arbeitsrecht aus.
Wenn du eine Rechtsberatung willst, kannst du den fragen. Hier sind Laien unterwegs.
Danke für die Rückmeldung, erkundige dich aber bzgl. der Energiepauschale nochmal, denn dies kann auch vom Minijob ausgezahlt werden.
zurück zu meinem Mann.
Ich habe Ihr das öfters erwähnt, dass ich mit meinen Mann dort hingehe, weil ich eine Arbeitszeit von 1,75 zu erfüllen habe, ich aber aufgrund meined vollzeit jobs nicht vor 19 Uhr reinkann, was bedeutet, dass die Arbeit nicht vollständig beendet wird. Das war so die Absprache mit Ihr, habe mir nur nichts schriftliches mitgeben lassen.