Hausfrau, Minijob, was zu beachten?
Und noch eine Frage...
Ich bin Hausfrau, mein Mann - Alleinverdiener... Falls ich würde einen Minijob finden, was wäre dann mit Krankenversicherung ( bin jetzt zusammen mit meinem Mann versichert ), Steuerklasse ?
Ich habe gelesen, dass wenn "...Arbeitnehmer verdienen im Monat bis zu 450 Euro, müssen sie keine Sozialabgaben zahlen...". Ist dass in allgemein, oder nur bei Nebenjob ? Und "Nebenjob" für mich ist, wenn wird noch was gearbeitet neben den Hauptjob. Für mich als Hausfrau wäre dann der Minijob der Hauptjob. Gibt es was zu beachten dabei? Bis jetzt blicke nicht wirklich durch... In welchem Amt kann man die richtige Beratung darüber erhalten?
5 Antworten
Bei einem offiziell angemeldeten Minijob bleibst du bei deinem Mann kostenlos versichert. Du kannst dann entscheiden, ob du selbst einen (geringen) Beitrag für die Rentenversicherung zahlen willst. Das lohnt sich aber nur, wenn du dadurch überhaupt erst einen Rentenanspruch erwirbst.
Steuern fallen nicht an. Die muss der Arbeitgeber pauschal abführen. Für deinen Mann ändert sich dadurch nichts.
Ihr hättet also tatsächlich 450 € mehr im Haushalt zur Verfügung.
Vielen Dank für die Antwort! Sehr gut dass zu wissen :)
Hallo,
wenn man als Familienversicherte als Arbeitnehmerin nicht mehr als 450 Euro brutto monatlich verdient, kann man weiter kostenlos in der Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse des Ehegatten bleiben. Wenn man eine Honorartätigkeit oder Selbständigkeit ausübt, gilt eine Einkommensgrenze von 395 Euro monatlich.§ 10 SGB V
Für die Rentenversicherung werden automatisch 3,9% Arbeitnehmerbeiträge abgezogen. Hiervon kann man sich aber befreien lassen. Vor einer Entscheidung zur Rentenversicherungspflicht sollte man sich bei der Rentenversicherung beraten lassen:
.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/01_beratung_vor_ort/01_servicezentren_beratungsstellen_node.html
Alle weiteren Fragen zu Minijobs werden hier beantwortet:
.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/node.html
Gruß
RHW
Man kann auch neben einem beitragspflichtigen Hauptberuf einen Nebenjob ausüben,der ist dann auch bis zu 450 € Abgaben frei !
Du musst beim Arbeitsvertrag nur aufpassen was du angibst,wenn du dich nämlich nicht von der freiwilligen Zuzahlung für die Rentenversicherung befreien lässt,zahlst du derzeit 3,9 % dazu. Es gibt da einen Pauschalbetrag,den du zahlen müsstest,egal wie viel du verdienst,weil dein AG - nur eine Pauschale von 15 % in die Rentenversicherung einzahlen muss.
Vielen Dank für die Antwort! Sehr gut dass zu wissen :)
Ein Minijob bis 450,- € Verdienst im Monat ist unschädlich im Bezug auf die FamV.
Steuern sind auch nicht zu zahlen, es sei denn du wärest so schlau dem Arbeitgeber deine Lohnsteuerabzugsmerkmale mitzuteilen, statt diesen pauschal abrechnen zu lassen.
Ganz abgabenfrei ist der Minijob auch nicht. Es fällt ein Beitrag für die Rentenversicherung an (3,9%, maximal also 17,55 €). Dadurch zählt der Minijob als vollwertige Pflichtbeitragszeit im Bezug auf die Rente. Kann ich nur empfehlen.
Vielen Dank für die Antwort! Sehr gut dass zu wissen :)
Vielen Dank für den Link! Werde morgen ausführlich durchlesen
Dankeschön für den Tipp :)