Darf der Chef eine Kontopfändung, jedem erzählen?
Moin
Folgende frage habe ich ,
Ich habe ihn einer Firma geabreitet, dort gibt es 3 Stufen von vorgesetzten
1.Oberster Chef
2.Rechte Hand
3.WIR (Untersteschicht) (das nur mal um euch das vorgesetztenverhältnis zu erklären)
Folgendes ist passiert,
Ich habe eine Kontopfändung Was Stufe 1 ja erfährt.
Wenn stufe 1. das jetzt stufe 2 erzählt ist das ja eigendlich evtl noch nachvollziebar
ABER ! was passiert ist stufe 2. hat es stufe 3 erzählt !
ist das okay ? Ich wurde von exarbeitskollegen angesprochen!!!
Sie wissen sogar die Summe !
Gibt es da evtl. Rechtliche Chancen ?
3 Antworten
Das geht natürlcih absolut gar nicht. Rechtlich müsste man die Vertragsverhältnisse kennen, aber grundsätzlich kann ich mir nicht vorstellen, dass es vertraglich erlaubt ist solche Infos weiter zu geben.
Also man mag ja Schulden haben wie man will, das ist sicher nicht gut, aber dass ein Arbeitgeber das tratscht und einem den Ruf kaputt macht, ist untragbar!
Danke, das gleiche denke ich auch.
Ja eine solche gäbe es, aber auch die dass Du Deinen Job los bist und mit einer Kontopfändung am Hals so schnell keinen neuen bekommst.
Das dürfen Ihre Vorgesetzten natürlich nicht. Dass Ihr Konto gepfändet wurde, stellt eine persönliche Information dar, die nur weitergegeben werden darf, wenn dafür ein Sachgrund besteht. Ein Mitarbeiter, der beispielsweise mit der Lohnabrechnung betraut ist, kann diese Information sehr wohl für seine Arbeit benötigen.
In Ihrem Fall ist es wohl eher "Tratsch" am Arbeitsplatz. Sollte sich das so darstellen, ist es ein schwerer Vertrauensbruch durch Ihren Arbeitgeber. Andersherum, wenn Sie Firmeninterna ausplaudern, ist es ein Kündigungsgrund (je nach Schwere auch nur Mahnungsgrund). Kleiner Tip: Auch in einem Arbeitsverhältnis können beide Vertragparteien bei Vertragsverletzung (hier: der Vertrauensbruch) den Vertragspartner abmahnen.