Ist Abmahnung gerechtfertigt?
Hallo liebe Community,
am 10.07., während meines Urlaubs, erhielt ich per Einschreiben gegen Rückschein folgenden Brief von meinem Arbeitgeber:
"Abmahnung
Sehr geehrter Herr...
hiermit mahnen wir Sie ab, weil Sie am Samstag, den 06.07.2019 gegen 11.30 Uhr von Herr ...(Chef) dabei gesehen wurden, wie Sie Ihrer privaten Reste von Lackverdünner in dem Hausmüllcontainer der Firma ...... entsorgt haben. Dieses fand ohne Rücksprache und ohne Gehnehmigung der Geschäftsleitung statt.
Zunächst ist es Ihnen nicht gestattet ohne vorherige Rücksprach Ihren privaten Abfall in den Behältnissen der Firma .... zu entsorgen. Für den Fall, dass Sie dieses möchten, haben Sie sich zuvor das OK der Geschäftsleitung einzuholen.
Des Weiteren ist die Entsorgung von hochentzündlichen und umweltgefährdenden Lackverdünnungen im Hausmüll rechtlich nicht erlaubt und somit auch verboten. Bei Abfällen dieser handelt es sich um Sondermüll, der bei einer entsprechenden Stelle abzugeben ist.
Sollten Sie zukünftig nochmals, ein derartiges Fehlverhalten an den Tag legen müssen Sie mit weitreichenderen arbeitsrechtlichen Maßnahmen bis zu einer Kündigung rechnen.
Mit freundlichen Grüßen"
Ich bin Kraftfahrer bei einem Recyclingunternehmen. Nachdem ich Anfang des Jahres meinen Chef nach eine Lohnerhöhung gefragt habe, versucht er mich loszuwerden!
Alle Kollegen entsorgen ihren Müll unsortiert über den Hausmüllcontainer der Firma. An dem besagten Tag wollte ich zum ersten mal etwas in diesen Container werfen. Mein Chef und der Betriebsleiter sahen mich dabei und sprachen mich darauf an, so dass ich "meinen Müll" wieder aus dem Container in den Kofferraum meines Pkw tat. Im übrigen war die Dose mit dem Lackverdünner restentleert und sauber!
Wie gesagt, hatte ich in dieser Zeit Urlaub. Mein Betriebsleiter beorderte mich telefonisch am 10.07. in die Firma, um einiges mit mir zu besprechen...es wurde mit keinem Wort die Abmahnung erwähnt. Diese habe ich dann am gleichen Tag per Post erhalten, nachdem ich wieder zu Hause war.
In einem persönlichen Gespräch erläuterte ich meinem Vorgesetzten nochmals den Hergang und, dass ich "meinen Müll" wieder mit nach Hause genommen habe. Da waren die beiden Herren auch anwesend und haben das gesehen. Ich wurde sogar noch gefragt: Was machst Du denn jetzt? Ich nehme meinen Müll wieder mit nach Hause war meine Antwort!
Ich denke, dass hier das im Vorfeld stattgefundene Gespräch genügt hat und eine Abmahnung, wenn diese überhaupt rechtens ist, übertrieben ist...
Für Antworten, wie und ob ich dagegen vorgehen soll, wäre ich euch sehr dankbar!
10 Antworten
Man hat dich bei einer unerlaubten Handlung erwischt, die du nur rückgängig gemacht hast, weil man dich gesehen hat. Die Abmahnung dafür ist gerechtfertigt. Wie es mit dem Sondermüll aussieht, wird schwer zu beweisen sein - im zweifel entweder für den Angeklagten oder für den, der mehr Zeugen hat.
Wenn du tatsächlich einen giftigen Verdünner irgendwie "restentleert" hast, spricht das übrigens auch nicht gerade für dein Umweltbewusstsein...
Ich würde dir raten, NICHT dagegen vorzugehen und dir stattdessen langfristig einen neuen Job zu suchen...
Grundsätzlich ist die Abmahnung zulässig, wenn vorher auch darauf hingewiesen wurde, daß man seinen privaten Müll nicht betrieblich entsorgen darf - das kann innerhalb des Arbeitsvertrages oder durch zusätzliche Belehrung geschehen.
Es scheint, daß zumindest ein Teil des Vorwurfs fasch ist (Stichwort: Sondermüll - "Dose mit dem Lackverdünner restentleert und sauber!").
Man könnte gegen die Abmahnung rechtlich vorgehen, aber das würde nichts bringen. Das wohl bereits belastete Arbeitsverhältnis würde durch eine Klage gegen die Abmahnung nur noch weiter zusätzlich belastet.
Nimm sie hin und laß sie schlummern (bei einem späteren Arbeitsgerichtsprozeß würde sie dann auf ihre Wirksamkeit geprüft, sofern sie für eine Kündigung relevant sein sollte).
Bei einer Kündigung zählt nicht, wie viele ArbN meinen, die reine Anzahl der Abmahnungen, sondern die Abmahnungen müssen auch den gleichen Verstoß rügen; und wenn der gleiche Verstoß nicht wiederholt wird, dann wird auch die Abmahnung obsolet - daher zukünftig keinen privaten Müll mehr im Betrieb entsorgen...
Grundsätzlich ist die Abmahnung zulässig, wenn vorher auch darauf hingewiesen wurde, daß man seinen privaten Müll nicht betrieblich entsorgen darf - das kann innerhalb des Arbeitsvertrages oder durch zusätzliche Belehrung geschehen.
Man muss nicht darauf hingewiesen werden, dass man das nicht darf - das versteht sich von selbst, dass man seinen Abfall nicht auf Kosten der Firma entsorgen darf.
Du sagst ja selber, dass die Dich loswerden wollen. Also halt still und sei lieb.
Ich wünsche Dir, dass Du recht bald einen anderen Arbeitsplatz findest. Muß ja furchtbar sein, in dem Bewußtsein jeden Tag da anzutraben...
Genieß Deinen Urlaub!
die Abmahnung annehmen und gut ist.. die Ausrede dass alle ihren Müll dort entsorgen.. das zieht ja wohl nicht.. du hast das vorher nicht mit dem Chef abgesprochen.. die anderen Kollegen haben das evtl getan und haben keinen auf den Deckel bekommen..
Erst einmal solltest du dich nicht mit anderen vergleichen.
Wenn zwei das gleiche tun ist es noch lange nicht das selbe. Der Spruch trifft zu 100% zu.
zum anderen spielt es in diesem Moment keine Rolle ob du den Müll wieder mit genommen hast. (Was ja nur deswegen passiert ist weil du erwischt wurdest) kannst ja nach nem Diebstahl auch nicht einfach sagen „ok ok ihr habt mich nicht erwischt, ich geb’s zurück“🤷♀️
Du hast (ich unterstelle dir das mal) wissentlich gegen die Richtlinien deines Betriebes verstoßen. Somit ist die Abmahnung in meinen Augen rechtens.
Danke Dir für's motivieren...habe schon einige Bewerbungen unterwegs!