Ist Abmahnung gerechtfertigt?

10 Antworten

Man hat dich bei einer unerlaubten Handlung erwischt, die du nur rückgängig gemacht hast, weil man dich gesehen hat. Die Abmahnung dafür ist gerechtfertigt. Wie es mit dem Sondermüll aussieht, wird schwer zu beweisen sein - im zweifel entweder für den Angeklagten oder für den, der mehr Zeugen hat.

Wenn du tatsächlich einen giftigen Verdünner irgendwie "restentleert" hast, spricht das übrigens auch nicht gerade für dein Umweltbewusstsein...

Ich würde dir raten, NICHT dagegen vorzugehen und dir stattdessen langfristig einen neuen Job zu suchen...

Grundsätzlich ist die Abmahnung zulässig, wenn vorher auch darauf hingewiesen wurde, daß man seinen privaten Müll nicht betrieblich entsorgen darf - das kann innerhalb des Arbeitsvertrages oder durch zusätzliche Belehrung geschehen.

Es scheint, daß zumindest ein Teil des Vorwurfs fasch ist (Stichwort: Sondermüll - "Dose mit dem Lackverdünner restentleert und sauber!").

Man könnte gegen die Abmahnung rechtlich vorgehen, aber das würde nichts bringen. Das wohl bereits belastete Arbeitsverhältnis würde durch eine Klage gegen die Abmahnung nur noch weiter zusätzlich belastet.

Nimm sie hin und laß sie schlummern (bei einem späteren Arbeitsgerichtsprozeß würde sie dann auf ihre Wirksamkeit geprüft, sofern sie für eine Kündigung relevant sein sollte).

Bei einer Kündigung zählt nicht, wie viele ArbN meinen, die reine Anzahl der Abmahnungen, sondern die Abmahnungen müssen auch den gleichen Verstoß rügen; und wenn der gleiche Verstoß nicht wiederholt wird, dann wird auch die Abmahnung obsolet - daher zukünftig keinen privaten Müll mehr im Betrieb entsorgen...

florestino  19.07.2019, 11:05

Grundsätzlich ist die Abmahnung zulässig, wenn vorher auch darauf hingewiesen wurde, daß man seinen privaten Müll nicht betrieblich entsorgen darf - das kann innerhalb des Arbeitsvertrages oder durch zusätzliche Belehrung geschehen.

Man muss nicht darauf hingewiesen werden, dass man das nicht darf - das versteht sich von selbst, dass man seinen Abfall nicht auf Kosten der Firma entsorgen darf.

Du sagst ja selber, dass die Dich loswerden wollen. Also halt still und sei lieb.

Ich wünsche Dir, dass Du recht bald einen anderen Arbeitsplatz findest. Muß ja furchtbar sein, in dem Bewußtsein jeden Tag da anzutraben...

Genieß Deinen Urlaub!

Helmi2012 
Beitragsersteller
 19.07.2019, 10:41

Danke Dir für's motivieren...habe schon einige Bewerbungen unterwegs!

Wapiti201264  19.07.2019, 12:09
@Helmi2012

Sehr gut!

Ich wünsche Dir viel Glück!

die Abmahnung annehmen und gut ist.. die Ausrede dass alle ihren Müll dort entsorgen.. das zieht ja wohl nicht.. du hast das vorher nicht mit dem Chef abgesprochen.. die anderen Kollegen haben das evtl getan und haben keinen auf den Deckel bekommen..

Erst einmal solltest du dich nicht mit anderen vergleichen.

Wenn zwei das gleiche tun ist es noch lange nicht das selbe. Der Spruch trifft zu 100% zu.

zum anderen spielt es in diesem Moment keine Rolle ob du den Müll wieder mit genommen hast. (Was ja nur deswegen passiert ist weil du erwischt wurdest) kannst ja nach nem Diebstahl auch nicht einfach sagen „ok ok ihr habt mich nicht erwischt, ich geb’s zurück“🤷‍♀️

Du hast (ich unterstelle dir das mal) wissentlich gegen die Richtlinien deines Betriebes verstoßen. Somit ist die Abmahnung in meinen Augen rechtens.