Was tun wenn fremdes Eigentum nicht abgeholt wird?

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Das hängt davon ab, welcher Zeitraum ausgemacht war. Waren beispielsweise zwei Wochen , o.ä. abgesprochen, gibt es ein Gesetz, nämlich " Verwahrungsvertrag" §§ 688 ff. BGB. Insofern ist der Eigentümer seiner Verwahrungspflicht nicht nachgekommen und die Sachen gehen in dein Eigentum.

Wurde keine genaue Frist genannt musst du die Person auffordern, bis zum Tag X alles abgeholt zu haben. Das machst du persönlich unter Zeugen, lässt dir das Abholdatum vom Eigentümer der Sachen schriftlich bestätigen und unterschreiben.

Ist der Tag X dann abgelaufen, greift hier wieder der Verwahrungsvertrag §§ 688 ff. BGB.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
Dbx777 
Beitragsersteller
 05.09.2022, 07:00

Es war kein fester Zeitpunkt sondern „ein paar Tage“ abgemacht.

Verkauf es einfach.