Was tun wenn fremdes Eigentum nicht abgeholt wird?
Hallo erstmal,
Ich hab da mal eine Frage, auf die ich trotz Recherche keine richtige Antwort bekommen habe. Eventuell kennt der ein oder andere sich aus.
folgender Fall:
Person A hat sein Fahrrad bei Person B im Keller. Person B fordert Person A auf das Fahrrad abzuholen. Über Monate wurde das Fahrrad nicht abgeholt, trotz dessen das Person A bewilligt hat es nach einigen Tagen, nach Erhalt der Nachricht abzuholen. Monate vergehen das Fahrrad steht immer noch da.
Was könnte man tun? Was würde passieren wenn man das Fahrrad entsorgt? Hätte Person B überhaupt das Recht darauf, dass Fahrrad zu entsorgen, nach dem Person A es nicht abgeholt hat, obwohl er meinte er kommt?
mit freundlichen Grüßen
3 Antworten
Das hängt davon ab, welcher Zeitraum ausgemacht war. Waren beispielsweise zwei Wochen , o.ä. abgesprochen, gibt es ein Gesetz, nämlich " Verwahrungsvertrag" §§ 688 ff. BGB. Insofern ist der Eigentümer seiner Verwahrungspflicht nicht nachgekommen und die Sachen gehen in dein Eigentum.
Wurde keine genaue Frist genannt musst du die Person auffordern, bis zum Tag X alles abgeholt zu haben. Das machst du persönlich unter Zeugen, lässt dir das Abholdatum vom Eigentümer der Sachen schriftlich bestätigen und unterschreiben.
Ist der Tag X dann abgelaufen, greift hier wieder der Verwahrungsvertrag §§ 688 ff. BGB.
Es war kein fester Zeitpunkt sondern „ein paar Tage“ abgemacht.
Verkauf es einfach.
Hallo Dbx777!
Lies dir die Antworten zu dieser Frage durch, die das gleiche Thema behandelt:
https://www.gutefrage.net/frage/wie-lange-muss-ich-sachen-aufbewahren
LG
gufrastella