Zeitarbeitsfirma - Übernahme durch Entleiher - wie viel Provision für derzeitige Firma?
Hallöchen,
heute scheint echt ein Glückstag zu sein. Denn mein Mann, hat nun von zwei Firmen das angebot bekommen dort angestellt zu werden. Derzeit ist er bei einer Zeitarbeitsfirma als Elektroinstallateur tätig.
Firma A ist eine unabhängige Firma - sprich dorthin wurde er bis dato noch nie hin ausgeliehen !!!
Firma B ist eine abhängige Firma - sprich dort ist er seit Mittwoch - Heute ausgeliehen
Nun ist es so, beide Firmen wollen ihn haben !!!
Firma A war sehr freundlich beim ersten Treffen und kennenlernen - einziges Manko, erstmal (6 Monate Probezeit) weniger Lohn in dieser Probezeit als jetzt, dafür werden soweit alle geleisteten Stunden die er arbeitet bezahlt. Außer das erst ab Baustelle bezahlt wird und er jeden Morgen um halb 7 dort auftauchen muss.
Firma B sucht einen Mitarbeiter, da es derzeit ein Ein-Mann Betrieb ist. Dort würde er direkt mehr Lohn erhalten und hätte auch soweit angenehmere Arbeitszeiten, da erst um halb 8 sich getroffen wird und nicht erst ab Baustelle bezahlt wird, sondern auch schon das Einladen des Materials bezahlt wird.
Wie ihr sehen könnt, würde sich Firma B eher eignen. Allerdings ist er dort ausgeliehen und mein Mann hat gesagt bekommen, dass eine Entleihgebühr fällig wird.
Er dürfte erst nach 12 Monaten dort ablösefrei anfangen. Die Ablöse würde laut Firma 6 !!! Bruttoarbeitslöhne entsprechen, die er derzeit erhält. Da wären wir ja bei sage und schreibe über 8000€ die der Ein-Mann Betrieb als Ablöse aufbringen muss.
FRAGE:
Ist das rechtens? Sprich, ist es rechtens 6 Bruttolöhne zu verlangen? Kann man das nicht anders verhandeln etc.?
Hoffe uns kann jemand helfen, der sich in diesem Genre auskennt.
2 Antworten
Branchenüblich sind wohl 1 bis 3 Monatsbeträge. Aber kommt natürlich darauf an, was im Vertrag zwischen Arbeitgeber und Zeitarbeitsfirma steht.
Trotzdem kann es für den Chef günstiger sein, weil er auf lange Sicht spart.
Danke für die Antwort.
Wenn er einen Vertrag unterschrieben hat, in welchem es so geregelt ist, wird das schon rechtens sein. Aber mal ehrlich, ich bezweifle das eine Ein-Mann-Firma so viel Ablöse zahlen wird.
Vielleicht gibt es hier Chancen bezüglich der geringen Einsatzdauer, würde ein Juraforum für die Frage empfehlen, besser noch einen Fachkundigen Anwalt, falls etwas Geld vorhanden ist.
Thema Zeitkonto. Bei Nichteinsatz aufgrund mangelender Auftragslage darf das Konto des Zeitarbeiters nicht negativ belastet werden. Die Zeitarbeitsfirma trägt hier das unternehmerische Risiko.§ 615 BGB Falls das damit gemeint war.
Es war etwas doof formuliert von mir, es ging vielmehr um die Vertragsschließung zwischen der Zeitarbeitsfirma und dem Entleiherbetrieb. Dort ist die Ablöse normalerweise geregelt.
http://www.juraforum.de/forum/
Hier könnte man die Frage wohl besser beantworten.
Geld ist bei dem Hungerlohn den er derzeit erhält nicht vorhanden. Zumal ja nichtmal alle Stunden bezahlt werden - Arbeitszeitkonto sei dank. Aber, im Vetrag wird auf nichts hingewiesen wie Ablöse etc. !!!
Wie es beim Vertrag aussieht seitens des Ein-Mann Betriebs weiß ich natürlich nicht, mein Mann ebenfalls nicht.
Die Beste Aussage der Zeitarbeitsfirma "Wir legen keinem Steine in den Weg, wenn er wo festangestellt wird" - Nein, ganz und gar nicht.
Lächerlich, aber nun gut.
Evtl. haben Sie Recht mit dem Juraforum. Können Sie da eines empfehlen?
Wenn der Ein-Mann Betrieb die Ablöse zahlen müsste in dieser Höhe, hat es sich natürlich erledigt mit der Übernahme. Deshalb ja die Frage nach dieser hohen Summe. Bei einem oder zwei Löhnen würde ich es ja noch verstehen, aber keine 6