Zeitarbeitsfirma - Übernahme durch Entleiher - wie viel Provision für derzeitige Firma?

2 Antworten

Branchenüblich sind wohl 1 bis 3 Monatsbeträge. Aber kommt natürlich darauf an, was im Vertrag zwischen Arbeitgeber und Zeitarbeitsfirma steht.

Trotzdem kann es für den Chef günstiger sein, weil er auf lange Sicht spart.

Rinachen92 
Beitragsersteller
 29.01.2016, 11:13

Danke für die Antwort.

Wenn er einen Vertrag unterschrieben hat, in welchem es so geregelt ist, wird das schon rechtens sein. Aber mal ehrlich, ich bezweifle das eine Ein-Mann-Firma so viel Ablöse zahlen wird.

Vielleicht gibt es hier Chancen bezüglich der geringen Einsatzdauer, würde ein Juraforum für die Frage empfehlen, besser noch einen Fachkundigen Anwalt, falls etwas Geld vorhanden ist.

Rinachen92 
Beitragsersteller
 29.01.2016, 11:11

Geld ist bei dem Hungerlohn den er derzeit erhält nicht vorhanden. Zumal ja nichtmal alle Stunden bezahlt werden - Arbeitszeitkonto sei dank. Aber, im Vetrag wird auf nichts hingewiesen wie Ablöse etc. !!!
Wie es beim Vertrag aussieht seitens des Ein-Mann Betriebs weiß ich natürlich nicht, mein Mann ebenfalls nicht.

Die Beste Aussage der Zeitarbeitsfirma "Wir legen keinem Steine in den Weg, wenn er wo festangestellt wird" - Nein, ganz und gar nicht.

Lächerlich, aber nun gut.

Evtl. haben Sie Recht mit dem Juraforum. Können Sie da eines empfehlen?

Wenn der Ein-Mann Betrieb die Ablöse zahlen müsste in dieser Höhe, hat es sich natürlich erledigt mit der Übernahme. Deshalb ja die Frage nach dieser hohen Summe. Bei einem oder zwei Löhnen würde ich es ja noch verstehen, aber keine 6

slos8  29.01.2016, 11:22
@Rinachen92

Thema Zeitkonto. Bei Nichteinsatz aufgrund mangelender Auftragslage darf das Konto des Zeitarbeiters nicht negativ belastet werden. Die Zeitarbeitsfirma trägt hier das unternehmerische Risiko.§ 615 BGB Falls das damit gemeint war.

Es war etwas doof formuliert von mir, es ging vielmehr um die Vertragsschließung zwischen der Zeitarbeitsfirma und dem Entleiherbetrieb. Dort ist die Ablöse normalerweise geregelt.

http://www.juraforum.de/forum/

Hier könnte man die Frage wohl besser beantworten.