Muss man als Polizist Personen mit Doktortitel ansprechen?
Ich bin Polizeibeamter und hatte letztens einen etwas skurrilen Zwischenfall mit einem "Kunden". Bei der Verkehrskontrolle sprach ich die Person, nachdem ich Ihren Führerschein kontrolliert hatte, mit Herr XY an. Nun bekam ich darauf die recht pampige Antwort, dass ich mich ruhig der korrekten Anrede bedienen könne, immerhin sei er ein Herr DR. XY und ich als Polizeibeamter sei verpflichtet ihn auch so anzusprechen. Ich riskierte einen erneuten Blick auf den Führerschein und sah tatsächlich, dass er den Doktortitel eingetragen hatte (was auch immer man von der Eitelkeit einer Eintragung des Doktors in den Führerschein halten mag). Das hatte ich vorher übersehen.
Nun meine Frage, die mir auch Kollegen und Vorgesetzte nicht abschließend beantworten konnten: Hat der gute Herr DR. recht? Muss ich als Polizeibeamter den Doktor in der Anrede nennen? Ich weiß, dass dies im privaten Umgang nicht mehr üblich ist, aber wie sieht es in dieser speziellen Situation aus?
Vielen Dank schonmal für eure Antworten,
Rote Banane
PS: Ich weiß, dass es in den meisten Situationen tatsächlich keine rechtliche Grundlage für eine Anrede mit dem Doktor gibt. Der gute Mann drohte mir aber mit dienstrechtlichen Konsequenten...
13 Antworten
Der Doktorgrad ist kein Titel sondern ein akademischer Grad, der nach Abschluß eines Promotionsverfahrens erworben wird. Eine Ausnahme sind nur die Ehrendoktorwürden, die wie ein mit einer Promotion erworbener Doktorgrad behandelt werden. Als einziger akademischer Grad wird er aufgrund ausdrücklicher gesetzlicher Bestimmung in den Paß bzw. Personalausweis (DR) eingetragen, wodurch der Doktorgrad jedoch nicht zu einem Bestandteil des Namens wird. Daraus ergibt sich, dass kein Anspruch auf die Anrede mit dem Doktorgrad besteht.
Zitate sollten als solche gekennzeichnet werden.
"Der Saarbrücker Rechtsanwalt Wolfgang Zimmerling kommt daher in einer Untersuchung zu dem Schluss, dass der Doktorgrad zwar „anredefähig“ sei - dass aber der Promovierte keinen Anspruch auf Anrede damit hat. Zimmerling schließt seine Abhandlung mit der kleinen Einschränkung: „Fragen der Höflichkeit sind vorliegend nicht zu diskutieren.“
Wenn jemand auf die Verwendung seiner Titels besteht, dann ist dem nachzukommen, ja. Ist albern, wissen wir alle, aber manche brauchen das für sich. Einfach machen und sich seinen Teil denken :-)
Da merkt man, dass du selbst nicht weißt, wie viel Arbeit hinter einer Promotion oder gar Habilitation steckt... Mein alter Professor besteht auch noch immer darauf, als solcher angesprochen zu werden und nicht lediglich als "Herr" und das mit gutem Recht, finde ich. Man leistet ja schließlich ungemein etwas dafür.
Das wäre doch eine Frage an den zuständigen Vorgesetzten bei Deiner Behörde und wenn er es nicht weiß, soll er sich schlau machen.Sowas sollte m.E. geklärt werden, da es noch andere akademische Grade und Titel gibt, wie z.B. Professor.
Das Recht bestimmt nicht. Aber es gehört zur Höflichkeit und Konfliktvermeidung dazu, dass du ihn korrekt anredest.
Du sagst ja auch nicht wenn einer Hans Müller heißt: So Hans hier ist dein Strafzettel, sondern so Herr Müller...
Genauso ist es dann korrekt: So Herr Dr. Müller zu sagen.