Kein Arbeitslosengeld wegen fehlender Arbeitsbescheinigung?
Hallo. Ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen. Folgende Sachlage:
Ich habe Ende Juni bei einen neuen Arbeitgeber angefangen zu Arbeiten. Einen Tag habe ich gearbeitet, danach war ich für 4 Wochen krankgeschrieben. Ende Juli (31.07.) habe ich dann eine ORDENTLICHE FRISTGEMÄßE Kündigung bekommen. (War noch in der Probezeit und hatte da 2 Wochen Kündigungsfrist.) Habe mich natürlich gleich beim AA gemeldet. Jetzt ist das Problem das mir mein "alter" Arbeitgeber die Arbeitsbescheinigung nicht sendet bzw. dem AA. Ich habe es sowohl telefonisch, per Email und schriftlich aufgefordert die Arbeitsbescheinigung dem AA zukommen zu lassen. Bis jetzt ist immer noch nichts da und ich weiß nicht was ich noch machen soll. Das AA meint, ich soll einfach noch abwarten ... toll es ist bald Ende des monats und ich brauche ja Geld für den nächsten Monat.
Desweiteren meinte eine Frau vom AA, dass die Kündigung vielleicht eine fristlose Kündigung ist, da als Datum im Briefkopf, dass Datum steht zu dem ich gekündigt wurden bin. Allerdings steht wortwörtlich in der Kündigung: ordentlich und fristgemäß zum ..... ! Zu dem habe ich in den 2 Wochen (Kündigungsfrist) auch Geld vom AG erhalten. Meiner Meinung nach ist es eine ordentliche Kündigung und das mit dem Datum vielleicht nur ein versehen. Kann man überhaupt FRISTLOS gekündigt werden wenn man Krank ist? Und auch die Krankenscheine immer rechtzeitig beim AG abgegeben hat.?
Könnt ihr mir einen Tipp geben, was ich jetzt machen soll?
7 Antworten
H, ja man kann auch während krank gekündigt werden. Sogar mit richtiger begründung wegen krank. Und unter Einhaltung der Fristen. Was bei Dir ja wohl der Fall war.
Da Du in der Probezeit warst, ist es natürlich recht einfach.
Wegen dem bescheid: nachhaken, nachhaken, nachhaken. Mehr bleibt da leider kaum.
Wegen der Datumssache: toll, dass sich der AG da wohl vertan hat. Aber erst einmal STEHT da der Passus mit fristgerecht. Das rutscht kaum aus Versehen rein, nen Datumsfehler schon eher.
Im Prinzip wird sich wohl jeder AG auch hüten, bei korrekter Vorlage von AU mal eben fristlos zu kündigen. Für fristlos muss wirklich eins chwerwiegender GHrund vorliegen. Krank gilt da nicht.
Auch da hak beim AG nach. Ein sehr netter Arbeitsamt -Mitarbeiter würde das vielleicht selber machen.. aber wenn der es nicht zu, weise den AG drauf hin.
Lies Dich mal hier ein:
Ja, das ich gekündigten werden kann das weiß ich. Der AG hat ja auch die Frist von 2 Wochen eingehalten, deswegen glaube ich nicht, dass es eine fristlose Kündigung ist. Zudem hatte er mir ja für die letzten 2 Wochen auch voll Geld gezahlt.
Ich werde definitiv nochmal nachhaken. DANKE!
Du könntest den Arbeitgeber höflich auf den § 312 SGB aufmerksam machen - wonach er zur Austellung einer Arbeitsbescheinigung verpflichtet ist.
Hält er sich nicht daran, begeht er eine Ordnungswidrigkeit und kann mit bis zu 2000 € Strafe rechnen.
Vielleicht bringt ihn dieser Hinweis dazu, eine Bescheinigung auszustellen.
Kündigungsfristen während der Probezeit können durchaus auch kürzer sein als 14 Tage. Sieh noch einmal genau in Deinem Vertrag nach. Manchmal sind in Tarifverträgen auch kürzere Fristen vereinbart.
Steht fest, dass es sich um einen (Tipp) Fehler im Kündigungsschreiben handelt, dann bitte die Personalabteilung um Korrektur.
Wurdest Du fristlos gekündigt, muss ein wichtiger Grund vorliegen.
Diesen Grund könntest Du von einem Arbeitsgericht prüfen lassen (Kündigungsschutz-Klage).
Viel Glück!
Vielen Dank für den Tipp! Werde ich in Angriff nehmen! Danke
Ergänzend zu den guten Tipps, die Du schon erhalten hast: Sowohl zum Arbeitsamt wie auch zum Arbeitgeber musst Du nicht allein hingehen, um die Sache zu beschleunigen, sondern Du kannst Dich begleiten lassen von einem erfahrenen Ämterlotsen (dazu gleich mehr). Das macht auf die meisten enorm Eindruck, und die Sache geht dann korrekter weiter.
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Vorsorglich meine Hinweise für Arbeitslose (ALG 1 und ALG 2) und Aufstocker zum
Umgang mit Sozialbehörden
in denen ich auch auf die Ämterlotsen hinweise:
Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“).
Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird (sind es mehrere Anlagen, diese mit Nummern versehen aufzählen). - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.
Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).
Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Nicht (oder angeblich nicht) abgegebene Unterlagen kann als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht gedeutet werden, was zu Sanktionen führen kann = Kürzung von Geld. - Und: Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache zügiger bearbeitet.
Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit
jobcenter unterlagen verloren
und lies auch dies:
Hartz IV: Verschwundene Unterlagen mit System?
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-verschwundene-unterlagen-mit-system.php
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Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ (wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden. - Lies auch
Wichtige Tipps für Hartz-IV-Betroffene
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/wichtige-tipps-fuer-hartz-iv-betroffene.php
und
Die häufigsten Hartz IV Fehler der Jobcenter
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/die-haeufigsten-hartz-iv-fehler-der-jobcenter.php
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Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand als Begleitung mitzunehmen. Dieser Ämterlotse muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):
- (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistanderscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.
Für einen ehrenamtlichen Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit
Ämterlotsen
Behördenlotsen
Behördenbegleiter
Hartz IV Mitläufer
Hartz IV Gegenwind e.V.
Wir gehen mit org
Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus. (Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast Du ein Recht.)
Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft): Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.
Google mit
legitimation eines beistands pdf (die Wörter genau so)
und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.
In der Info erfährst Du unter anderem, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.
Zum Arbeitgeber und evtl. auch zum Arbeitsamt mit einer erfahrenen Begleitpersonen zu gehen ist in diesem Fall sehr empfehlenswert.
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Jetzt geht es ja ums Arbeitsamt. Bestenfalls findest Du rasch eine neue Arbeitsstelle. Falls aber nicht, und Du musst eines Tages ALG 2 / Hartz IV beantragen, vorsorglich auch dieser Hinweis:
- ACHTUNG! - sehr wichtig für Hartz IV-Bezieher:
Folge den Dir aufgegebenen Mitwirkungspflichten wie Bewerbungen schreiben, an Maßnahmen / Fortbildungen teilnehmen (auch falls Dir eine der Maßnahmen blöd, unsinnig oder für Dich unangemessen erscheinen mag). In solch einem Fall wende Dich an eine Arbeitsloseninitiative / Arbeitslosenberatung / Rechtsberatung. - Bezüglich fehlender Mitwirkung wurde das Gesetz für "Hartzis" krass verschärft, und das kann sehr schmerzhafte finanzielle Folgen für Dich haben!
Das Jobcenter kann dann ihren "Kunden" berechnen, was das Jobcenter hätte sparen können, hätte der "Kunde" die Anweisung befolgt und dadurch Arbeit gefunden - und das nicht nur für die Vergangenheit, sondern auch für künftige Jahre. (Das ist also ein Schauen-wir-mal-in-die-Glaskugel-Gesetz, völlig gaga, leider aber real.) Und das kann sehr, sehr, sehr teuer für den "Kunden" werden.
Ist doch m.E. völlig unerheblich, wie die Kündigung ausgesprochen wurde, die Bescheinigung muss in jedem Fall ausgestellt werden. Das ist mittlerweile sogar auf elektronischem Weg mittels eines KOSTENLOSEN Programmes möglich und so noch schneller im Amt verfügbar. Dank Transaktionsnummer sogar nachweisbar.
Wenn alles nicht klappt, dann fordere die AA auf, die AB von Amts wegen anzufordern !