Durch Eigenkündigung eine AG Kündigung erzwingen?
Hi,
ich habe zur Zeit einen Beruf der mir überhaupt keinen Spass macht und ich im Grunde auch vom Arbeitgeber vera.... wurde. Brutto wurde mündlich (keine Zeugen) was anderes vereinbart und aus 40 Stunden ist im Vertrag aufeinmal 48 Stunden gworden inkl. alle Überstunden sind mit dem Entgeld ausgeglichen.
Aber nun mal zu den Fakten: Arbeitsaufnahme 01.07.2011 Probezeit 6 Monate Kündigung in der Probezeit 14 Tage jederzeit möglich.
Um eine Sperre zu verhindern müsste ich gekündigt werden, nun meine Frage:
Kann ich das ganze mit sagen wir mal einem Trick umgehen, z.B. ich kündige jetzt aber sagen wir zum 31.12.2011, der Arbeitgeber will mit sicherheit keinen haben, der nun möglicherweise einfach noch seine Zeit absitzt und kündigt nun mit den 14 Tagen ab sofort. (reine Spekulation)
Oder kann ich gar nicht soweit in der Zukunft kündigen?
Gruß
4 Antworten
Wenn der AG das dann in der Kündigung auch so schreibt, dann ist es letztlich egal, ob du selbst gekündigt hast oder ob aufgrund deines Verhalten gekündigt wurde - in beiden Fällen kann es eine Sperre geben.
Das ist dann eine Arbeitgeberkündigung - die du als Arbeitnehmer aber verschuldet hast. Die Sperrzeit tritt ein, wenn du entweder selbst kündigst oder eine Kündigung fahrlässig herbeiführst. Und letzteres ist hier der Fall. Auch wenn du gekündigt wirst, kannst du eine Sperrzeit verpasst bekommen.
Sie unterliegen einem fatalen Irrtum!!!
Gemäß §144 Absatz 1 SGB III gilt:
Hat der Arbeitnehmer sich versicherungswidrig verhalten, ohne dafür einen wichtigen Grund zu haben, ruht der Anspruch für die Dauer einer Sperrzeit. Versicherungswidriges Verhalten liegt vor, wenn der Arbeitslose das Beschäftigungsverhältnis gelöst oder durch ein arbeitsvertragswidriges Verhalten Anlass für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses gegeben und dadurch vorsätzlich oder grob fahrlässig die Arbeitslosigkeit herbeigeführt hat (Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe)...
Fazit:
Schlagen Sie sich derartige Gedankenspiele aus dem Kopf! Wenn Sie nicht für 12 Wochen gesperrt werden wollen, sollten Sie sich zuerst einen neuen Job suchen und dann Ihr altes Arbeitsverhältnis kündigen.
Hier noch der Link zum Gesetz:
http://dejure.org/gesetze/SGB_III/144.html
P. K.
Was passiert, wenn Dein AG nicht kündigt? Dann bist Du den Job los und hast eine Sperre. Die nächste Frage ist, weshalb Du einen Vertrag unterschrieben hast in dem etwas anderes steht als vereinbart wurde. ich würde mir etwas anderes suchen und erst kündigen, wenn Du etwas hast. Zu prüfen wäre auch, ob das Entgelt so hoch ist, dass eine Abgeltung von Überstunden rechtens wäre. Aber ohne den Vertrag zu kennen ist eine rechtliche Prüfung schwierig.
Seltsame Logik.
Damit ersparst dem Arbeitgeber nur die Arbeit. Außerdem würde er das spätestens auf dem Arbeitgeberformular der Arbeitsagentur / JobCenter mitteilen. Er ist natürlich nicht daran interessiert, weitere solcher Spezialisten von der Behörde vorgeschlagen zu bekommen.
Ja dann schreibt er, der Arbeitnehmer hat zum 31.12.2011. Wir haben jedoch ihm die Kündigung zum 01.10.2011 ausgesprochen, somit ist es in diesem Moment eine Arbeitgeber kündigung... oder sehe ich das falsch?