Mein Arbeitgeber verweigert das ausfüllen der Arbeitsbescheinigung?
Ich würde zum 15.12.2021 gekündigt und wollte daher Arbeitslosengeld beantragen da ich nix passendes gefunden habe. Ich habe das Problem aber das mein Arbeitgeber die Arbeitsbescheinigung für das Arbeitsamt nicht ausfüllt und mir zurücksendet was kann ich tun,soll ich das dem Arbeitsamt melden?
6 Antworten
Dazu ist er gesetzlich verpflichtet, besprich das mit deinem SB - der sollte sich dann darum kümmern und den Arbeitgeber mit Fristsetzung zum Ausfüllen anschreiben.
Ein Arbeitgeber ist zur Ausstellung einer Arbeitsbescheinigung gesetzlich verpflichtet. Kommt er deiner Aufforderung trotz Einschreiben mit Fristsetzung nicht nach kannst Du die Arbeitsagentur um das Formular "Erklärung als vorläufiger Ersatz einer Arbeitsbescheinigung" bitten. Dieses füllst Du aus und legst Ersatzunterlagen bei. Das sind in der Regel lückenlose Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate, Arbeitsvertrag, Kündigung und ein Versicherungsnachweis der Krankenkasse. Damit kann die Agentur dann die Arbeitsbescheinigung direkt beim Arbeitgeber anfordern und deinen Antrag vorläufig bewilligen. Viel Erfolg!
Du kannst bzw. solltest Dich schon mal arbeitslos melden. Die Bescheinigung kannst Du dann nachreichen. Du bist ja bis 15.12. noch in der Firma angestellt. Da ist es in Ordnung, wenn Du erst dann die Bescheinigung von der Firma erhältst.
Sage ihm in einem ruhigen Ton, dass er gemäß § 404 SGB III ein Bußgeld von bis zu 2.000 Euro zahlen muß, wenn er seiner Pflicht nicht entspricht.
Es täte dir gut, wenn du sachliches und emotionales trennen lernst.
Ich würde ihn höflich aber bestimmt schriftlich bitten, unverzüglich die Arbeitsbescheinigung auszustellen. Er läuft sonst Gefahr, aufgrund seiner Pflichtverletzung ein Bußgeld zu riskieren.
Aber du kannst machen, was du möchtest. Und wenn es wirklich dein Problem ist, dann ist es so.
Ja stimmt aber es geht wirklich nicht er ist eine Führungskraft die Sie autoritär handelt damit komme ich nicht zu Recht, sollte ich bis 15 Dezember Warten denn läuft mein Frist ab oder kann ich den Antrag vorher stellen
https://www.arbeitsagentur.de/datei/merkblatt-fuer-arbeitslose_ba015368.pdf
Sobald einem bekannt ist, dass man arbeitslos werden wird, ist man verpflichtet, sich sofort bei der Arbeitsagentur zu melden. Tut man das nicht innerhalb von 3 Tagen nachdem man die Kündigung erhalten hat, bekommt man beim Arbeitslosengeld eine Sperrzeit. ( Quelle)
Ja, sag das so dem Arbeitsamt. Die sollen selbst bei deinem Chef anrufen und ihn an seine Pflichten erinnern.
Hat der Herr Chef was zu verbergen? Für gewöhnlich ist das eine Formsache, aber wenn er nicht will, wird das Arbeitsamt ihn "wollen machen". Sprich mit dem Arbeitsamt.
Ja ich habe der Personalabteilung auch bereits ne Frist gesetzt jedoch ohne Rückantwort
Wobei aber hier noch zu berücksichtigen ist, daß die Dezemberabrechnungen ja noch nicht erstellt sind (der Dez. muß mit bescheinigt werden) - vorab bescheinigt der ArbG das i. d. R. nicht...
Mein Problem ist leider das unser Verhältnis nicht gut das da ich von ihm gemobt worden bin und ich diesen Menschen nicht mehr Sehen will