kann mein Arbeitgeber meine ordentliche Kündigung verweigern?
Ich möchte nach drei Jahren in dem Betrieb aus persönlichen und beruflichen Gründen aufhören. Ich plane fristgemäß und -gerecht ordentlich zu kündigen, unter Einbeziehung der Kündigungsfrist. Kann mein Arbeitgeber, zum beispiel aus Personalmangrl, meine Kündigung ablehnen?
7 Antworten
Wenn alles ordnungsgemäss abgelaufen ist, kann er die Kündigung nicht verweigern.
Auch dann nicht, wenn die Kündigung nicht "ordnungsgemäß" ausgesprochen wurde!
Er kann deine Kündigung nur ablehnen, wenn der Arbeitsvertrag auf eine bestimmte Dauer angelegt ist und eine ordentliche Kündigung vor Ablauf der Frist ausschließt. Diese Frage kann dir also nur dein Arbeitsvertrag beantworten.
Du fährst mit deinen Ratschlägen aber auch keine einheitliche Linie. Du gibst Kommentare ab, obwohl du gar nicht den Arbeitsvertrag des Fragestellers kennst. Zu einer anderen Frage schreibst du nämlich, dass der Arbeitnehmer nicht kündigen kann.
Ich habe geschrieben "Kündigung/Beendigung des Arbeitsverhältnisses"!!
Wo soll da - bitte schön - ein Widerspruch zu sonstigen Antworten von mir sein?!?!
Auch wenn die Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses rechtlich ausgeschlossen ist: Wenn der Arbeitnehmer sich vertragswidrig verhält und trotzdem kündigt oder das Arbeitsverhältnis sonst wie beendet, hat der Arbeitgeber kein Rechtsmittel dagegen - außer Einforderung einer Vertragsstrafe (sofern vereinbart) oder Geltendmachung von Schadenersatz (sofern ein Schaden nachgewiesen werden kann).
Und das hat auch nichts damit zu tun, was im Arbeitsvertrag (den ich ja tatsächlich nicht kenne) steht!
Du musst schon genau sein, richtig lesen und auch verstehen, bevor Du Dich hier so weit aus dem Fenster lehnst!!!
Wenn du dich dem Arbeitgeber nicht auf bestimmte Zeit verpflichtet hast, dann kannst du kündigen. Er kann nichts dagegen tun.
Nein, gegen deine ordentliche,fristgerechte Kündigung kann der Arbeitgeber nichts machen.
Auch eine vertragswidrige Kündigung kann er nicht abwenden (allenfalls Vertragsstrafe, sofern vereinbart, oder Schadenersatz, sofern nachweisbar, geltend machen).
Ein Rechtsmittel wie eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitnehmer, hat er ja nicht.
aus personalmangel nicht, aber bspw. wenn ein formfehler vorliegt..
Auch bei einem "Formfehler" nicht!
Auch in diesem Fall kann er eine Kündigung/Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht verhindern - allenfalls kann er eine Vertragsstrafe, sofern vereinbart, oder Schadenersatz, sofern nachweisbar, geltend machen.