Kaution gezahlt - kein Mietvertrag, keine Schlüssel bekommen. Was tun?

10 Antworten

Die Kautionszahlung erfolgt in der Regel nachdem man einen Mietvertrag unterschrieben hat. Darauf steht dann auch die Kautionshöhe und die Bankverbindung des Vermieters. Warum Dein Bakannter die Kaution überhaupt überwiesen hat, ohne dass er einen Vertrag unterschrieben hat ist mir schleierhaft. Das hätte ich nicht getan. Ob nun dadurch ein Mietvertrag zustande gekommen ist, ist fragwürdig. Aber er soll sicherheitshalber mal bei Mieterbund nachfragen.

divel0 
Beitragsersteller
 21.07.2009, 20:53

er hat ihm das geld bar gegeben! und nur einen formlosen wisch bekommen. der "vermieter hingegen hat gar nichts.

Warum hat er denn gezahlt wenn es doch keinen Mietvertrag gibt??? Ein Mietvertrag muss nicht schriftlich sein!

divel0 
Beitragsersteller
 21.07.2009, 20:46

Er wollte sich die Wohnung schon mal sichern das der Vermieter die nicht an einen anderen vermietet.

regideur  21.07.2009, 20:48
@divel0

Also doch ein Mietvertrag...

Er muss kündigen!

erweh  21.07.2009, 21:11
@regideur

Ohne Schlüssel keinen Zutritt, ergo keinen Vertrag!

regideur  21.07.2009, 21:51
@erweh

Auch ohne Schlüssel ein Vertrag aber keine Vertragserfüllung... was wieder ein anderes Thema ist.

Wenn der Mieter einen Vertrag hat soll er diesen Zeigen. Anwalt wird was machen können. Vieleicht hilft euch www.frageinenanwalt.de

divel0 
Beitragsersteller
 21.07.2009, 21:02

Er sagt, er zeigt ihn nicht. Und er sagt auch er kann die Kautionszahlung "Noch" nicht zeigen in den Büchern, weil er das Geld zu Hause hätte und erst Jahresende verpflichtet wäre die beim Finanzamt anzugeben...

Vicki  27.07.2009, 11:20
@divel0

Da ist was faul. Als Vermieter ist er verpflichtet, das Geld nach Erhalt auf einem Treuhandkonto anzulegen. Macht euch mal schlau, ob es neben ihm noch andere "wartende Nachmieter" gibt, die für diese Wohnung bezahlt haben. Womöglich gibt es den Einen oder Anderen, der sich beim Dt. Mieterbund gemeldet hat.

Ich würde Anzeige wegen Betruges bei der Polizei erstatten.

Mahnung mit Fristsetzung an den Vermieter. Lässt der Vermieter die Frist verstreichen, Mahnbescheid beim Amtsgericht beantragen. Ja, das kostet Geld. Reagiert der Vermieter auch nicht auf den Mahnbescheid, kannst Du den Gerichtsvollzieher mit der Beitreibung Deiner Forderung beauftragen. Ja, auch dieser kostet erst mal Geld. Wär's mir aber für 880 EUR erst mal wert, dieses Geld "vorzulegen".

Übrigens - dieser "formlose Wisch", den der Vermieter ja hoffentlich unterschrieben hat, ist die Grundlage für das Vorgehen!