Kaution gezahlt - kein Mietvertrag, keine Schlüssel bekommen. Was tun?
Hallo,
ein Bekannter von mir, wollte sich eine Wohnung anmieten, und hat nach Besichtigung, eine Kaution in Höhe von 880 Euro, in Bar, bezahlt. Für die Zahlung hat er ein formloses Schreiben bekommen auf dem nur dir Name und Anschrift des "Vermieters" drauf steht, sowie ein einzeiler über den Erhalt der Kautionszahlung.
Er ist nie in diese Wohnung gezogen, hat nie einen Schlüssel erhalten und auch keinen Vertrag. Nun wollte er von dem "Vermieter" das Geld zurück haben und dieser möchte es nicht bezahlen mit Begründung es bestehe ein Mietverhältnis und mein Bekannter solle erstmal schnell, vor Ort eine Kündigung schreiben. Dies hat er verweigert da er keine Kündigung für ein NICHTBESTEHENDES Mietverhältnis, OHNE MIETVERTRAG keine Kündigung schreiben muss und nicht in die Falle tappen wollte....
Wie kommt er nun an sein Geld? Der "Vermieter" behaupet ein Vertrag zu haben, aber mein Bekannter hat den weder gesehen geschweige dennoch, jemals eine Unterschrift, irgendwo geleistet.
Was kann er tun, zumal auf den Schreiben der Kautionszahlung nichtmal der Name von dem der bezahlt hat, drauf steht...
Wie ist die Rechtslage? Hilft da nur noch Anwalt oder macht das keinen Sinn und das Geld ist futsch?
Danke schonmal und liebe Grüße Divel0
10 Antworten
Die Kautionszahlung erfolgt in der Regel nachdem man einen Mietvertrag unterschrieben hat. Darauf steht dann auch die Kautionshöhe und die Bankverbindung des Vermieters. Warum Dein Bakannter die Kaution überhaupt überwiesen hat, ohne dass er einen Vertrag unterschrieben hat ist mir schleierhaft. Das hätte ich nicht getan. Ob nun dadurch ein Mietvertrag zustande gekommen ist, ist fragwürdig. Aber er soll sicherheitshalber mal bei Mieterbund nachfragen.
er hat ihm das geld bar gegeben! und nur einen formlosen wisch bekommen. der "vermieter hingegen hat gar nichts.
Warum hat er denn gezahlt wenn es doch keinen Mietvertrag gibt??? Ein Mietvertrag muss nicht schriftlich sein!
Wenn der Mieter einen Vertrag hat soll er diesen Zeigen. Anwalt wird was machen können. Vieleicht hilft euch www.frageinenanwalt.de
Er sagt, er zeigt ihn nicht. Und er sagt auch er kann die Kautionszahlung "Noch" nicht zeigen in den Büchern, weil er das Geld zu Hause hätte und erst Jahresende verpflichtet wäre die beim Finanzamt anzugeben...
Da ist was faul. Als Vermieter ist er verpflichtet, das Geld nach Erhalt auf einem Treuhandkonto anzulegen. Macht euch mal schlau, ob es neben ihm noch andere "wartende Nachmieter" gibt, die für diese Wohnung bezahlt haben. Womöglich gibt es den Einen oder Anderen, der sich beim Dt. Mieterbund gemeldet hat.
Ich würde Anzeige wegen Betruges bei der Polizei erstatten.
Mahnung mit Fristsetzung an den Vermieter. Lässt der Vermieter die Frist verstreichen, Mahnbescheid beim Amtsgericht beantragen. Ja, das kostet Geld. Reagiert der Vermieter auch nicht auf den Mahnbescheid, kannst Du den Gerichtsvollzieher mit der Beitreibung Deiner Forderung beauftragen. Ja, auch dieser kostet erst mal Geld. Wär's mir aber für 880 EUR erst mal wert, dieses Geld "vorzulegen".
Übrigens - dieser "formlose Wisch", den der Vermieter ja hoffentlich unterschrieben hat, ist die Grundlage für das Vorgehen!
Er wollte sich die Wohnung schon mal sichern das der Vermieter die nicht an einen anderen vermietet.