Darf ein Insolvenz Verwalter einfach meinem neuen Vermieter anschreiben?
Darf der Verwalter meinen Vermieter anschreiben und die Kaution anfordern sobald das Mietverhältnis endet ?
5 Antworten
Sie haben da etwas gründlich mißverstanden!
Die Ansprüche des Insovenzverwalters richten sich zu gunsten der Insolvenzmasse in den Rückgewähranspruch des alten Vermieters!
Die Kaution als solche, die getrennt vom übrigen Vermögen des Vermieters für Sie angeleget ist, kann nicht gepfändet werden.
Sollte der Altvermieter folglich aus der gestellten Kaution heraus berechtigte Ansprüche geltend machen, so könnte ein solcher Rückgewähranspruch gepfändet werden, damit ein Betrag daraus nicht versehentlich beim pleitegeangenen Vermieter sondern beim insolvenzverwalter z.g. der Masse landet.
Der Rückzahlungsanspruch der Kaution an Sie bei Beendigung des Mietverhältnisses bleibt im Übrigen vollkommen unberührt!
Lassen Sie die beiden Korresnpondenten vortrefflich miteinander korrespondieren.
.... nein, waum sollte er das auch tun bzw. woher sollte er wissen, wer dein Vermieter ist und dass es deine Mietsicherheit ist?
.... also ist es dein Insolvenzwerwalter, dann darf er ja dein Vermögen auch verteilen/verwalten.
Die Kaution ist ein Wirtschaftsgut, das dir gehört.
Wenn sie frei wird, hat der Insolvenzverwalter darauf Zugriff.
...und nur dann!
Ohne eine solche Freiheit begründende Tatsache steht die Kaution dem Mieter bei ordnungsgemäßer Beendigung des Mietverhältnisses zu.
Die Kaution als gut des Mieters ist nicht pfändbar, sondern lediglich in den Rückgewähranspruch könnte begründet gepfändet werden.
aber sicher, genau wie eine Kaution gepfändet werden kann - dieses Schreiben geht auch zum Vermieter
Natürlich.
Weil ich dem Insolvenz Verwalter meinen Mietvertrag senden musste.