Vermietete Küche völlig versaut
Hallo Community,
ich habe folgendes Problem:
Ich habe eine Wohnung, samt Einbauküche mit roten Hochglanzfronten in einem tadellosen Zustand vermietet. Der Mieter ist jetzt nach knapp einem Jahr raus und ich habe festgestellt, dass dieses Genie die sämtlichen Fronten mit einem Stahlschwamm "sauber" gemacht hat. Überall sind kreisförmige Kratzer verteilt inklusive dem Herd.
Mir ist bewusst, dass man für kleinere Kratzer als normale Verschleißerscheinungen abgestempelt werden muss, aber sowas?
Kann ich Schadenersatz verlangen bzw. die Kaution einbehalten? Ich habe noch keine Rückmeldung vom Küchenbauer erhalten, was ein Ersatz kosten würde...aber ein Schnäppchen wird das ganz sicher nicht... ich bin grad echt am verzweifeln.
Vielen Dank im Voraus....
6 Antworten
Der Mieter ist jetzt nach knapp einem Jahr raus und ich habe festgestellt, dass dieses Genie die sämtlichen Fronten mit einem Stahlschwamm "sauber" gemacht hat. Überall sind kreisförmige Kratzer verteilt inklusive dem Herd.
Zunächst einmal müssen Sie den Mieter auf den Mangel aufmerksam machen und ihm die Gelegenheit geben, den Mangel zu beheben und dazu sollten Sie eine Frist setzen.
Sollte diese Frist verstreichen ohne das Mieter reagiert, dann setzen Sie eine kurze Nachfrist, so ist zumindest gewährleistet, dass Sie ihm die Möglichkeit zur Behebung der Mängel eingeräumt haben.
Nach der 2. erfolglosen Frist, würde ich die Mängel mit der Kaution verrechnen.
Ach ja...die Küche ist etwa sechs Jahre alt und hat rund 6000€ gekostet.
Einen gewissen Abzug bei den Kosten müssen Sie dabei berücksichtigen, denn alt gegen neu darf man nicht ansetzen. ( Abnutzung )
Ich habe noch keine Rückmeldung vom Küchenbauer erhalten, was ein Ersatz kosten würde...aber ein Schnäppchen wird das ganz sicher nicht..
Holen Sie sich mehrere Angebote rein.
Das Schreiben an den Mieter sollte man am Besten per Einwurfeinschreiben versenden.
Danke für die ausführliche Antwort.
Der Mieter war heute da und ich habe ihn darauf hingewiesen. Er will versuchen den Mangel zu beheben. Eine Frist habe ich ihm auch unter Zeugen gegeben. Morgen werde ich noch ein Schreiben rausschicken.
Nein, wie ich ja schon erwähnt hatte, habe ich mit Abnutzungserscheinungen gerechnet, aber nicht mit sowas. Ich wollte mit dem Preis von der Küche nur zeigen, dass es sich hier nicht um irgendeinen Müll handelt, sondern wirklich eine hochwertige Küche eingebaut ist.
Das werde ich versuchen, möchte aber fast bezweifeln, dass es einen anderen Hersteller gibt, der das selbe Design anbietet.... Es sind ja nicht alle Fronten hoffnungslos zerstört.
Hallo boooze,
du hast ja schon ausreichend Antworten bekommen und ich denke, du kannst die Sache mit deinem ehemaligen Mieter regeln. Sollte er sich allerdings stur stellen, hat er auch keine ganz schlechten Karten, wenn du ihn nicht explizit auf die richtige Pflege der Hochglanzküchen hingewiesen hast. Daher rate ich dir für die Zukunft, deinen Mietern eine Pflegebroschüre für Hochglanzfronten bei der Wohnungsübergabe auszuhändigen und dir dies auch bestätigen zu lassen.
Hochglanzfronten sind zwar relativ pflegeleicht- allerdings muss man ein paar Punkte beachten (besonders bei dunklen Farben). Siehe hier:
http://www.gutefrage.net/frage/wie-pflege-ich-eine-hochglanzkueche-richtig#answer83789788
Viele Grüße
Danke auch für deine Antwort. Ja, sowas habe ich mir auch schon gedacht, aber die Frist die ich ihm gegeben habe, wird er wohl auch nicht wahr nehmen. Er hat es jetzt seiner Versicherung gemeldet und ich soll einen Kostenvoranschlag einholen...
Das werde ich in Zukunft auch machen....
Zunächst mal hättest du mit dem Vermieter eine Wohnungsübergabe vereinbaren und dabei ein Mängelprotokoll anfertigen sollen mit Dokumentationsfotos. Dokumentationsfotos solltest du auch jetzt noch schießen. Natürlich kannst du die kaution einbehalten, um derartige Mängel daraus zu beheben.
Das wurde angefertigt und dokumentiert...allerdings nur schriftlich. Fotos werde ich in Zukunft machen... danke für den Tipp.
Ich denke wenn du erkennst das der Schaden durch die falsche Reinigung entstanden ist, solltest du die Kosten für die Reperatur bzw Ersatz von der Kaution abziehen können.
Als erstes solltest du den Mieter auffordern den Schaden zu beheben! Wenn keine Reaktion kommt kannst du das von der Kaution abziehen.