Vermieter gibt die Kaution nicht zurück obwohl schon neue Mieter eingezogen sind?
Alle Telefonate mit der Firma sind zwecklos es wird immer was versprochen aber seid 3 Monaten sehe ich weder meine kaution noch die Endabrechnung wird mir zugeschickt obwohl schon alle die in diesem Haus wohnen die schon bekommen haben. Was kann ich da noch machen? Beim telefonieren wird mir immer Verständnis gezeigt und auf neues Datum verschoben wann das Geld nun kommen soll diesmal auf 1.8.16 und es ist wieder nichts da. Lg
9 Antworten
Vermieter gibt die Kaution nicht zurück obwohl schon neue Mieter eingezogen sind?
Der Vermieter hat ein volles Zurückbehaltungsrecht bis zu 6 Monaten für etwaige Ansprüche aus dem Mietverhältnis.
Danach darf er nur noch das 3-5 fache einer Nebenkostenvorauszahlung für die zu erwartende Nebenkostenabrechnung einbehalten.
Noch die Endabrechnung wird mir zugeschickt obwohl schon alle die in diesem Haus wohnen die schon bekommen haben.
Der Vermieter hat bis zu 12 Monate nach dem Abrechnungszeitraum die Gelegenheit, Dir die Abrechnung zu schicken.
LG
johnnymcmuff
Um zu prüfen ob und welche Ansprüche der Vermieter noch hat, hat er bis 6 Monate nach Mietende bzw. Wohnungsrückgabe Zeit.
Heißt wirklich fällig ist die Kaution erst Ende Oktober bzw. muß dann der Vermieter darüber abrechnen und begründen warum er wie viel noch länger einbehält oder wofür verwendet.
Verwenden darf der Vermieter die Kaution u. a. für evtl. Mietrückstände, verdeckte Mängel und/oder Nachzahlungen aus noch nicht fälligen Nebenkostenabrechnungen.
Die Endabrechnung, also die letzte für diese Wohnung, kannst Du noch gar nicht bekommen. Ist der Abrechnungszeitraum, der hat nichts mit dem Nutzungszeitraum oder wie Du es nennst "Mietjahr" zu tun, das Kalenderjahr hat der Vermieter bis 31.12.2017 Zeit sie Dir zuzustellen.
Und so lange darf er auch einen Teil der Kaution für eine evtl. Nachzahlung zurückbehalten.
Die Nebenkostenabrechnung für das laufende Jahr 2016 kann noch gar nicht erstellt sein. Nur für 2015 und wenn, dann bekommst du diese noch.
Diese und die für 2016 kann noch mit deiner Kaution verrechnet werden und so lang hast du keinen Anspruch auf die Rückzahlung der Kaution.
Wäre mir neu, das ein Vermieter Nebenkostennachzahlungen nachlaufen muss. Die Endabrechnung ist entscheidend, nicht die durch den Mieter gezahlten Vorauszahlungen.
Es gibt durchaus Fälle, in denen der Mieter derart hohe Kosten verursacht, die mit den Vorauszahlungen nicht ansatzweise übereinstimmen.
Bei Beendigung des Mietverhältnisses wird die Kaution durchaus auch für die Forderungen der Nebenkostennachzahlung verwendet.
Mein "mietjahr" endet immer im Sommer weil ich im Sommer eingezogen bin telefonisch wurde mir schon mitgeteilt das die Rechnung fertig ist und man wolle prüfen ob sie auch an die richtige Adresse rausgegangen ist mein Geld sollte ich dann bis zum 1.8 bekommen und nichts ist bis dahin geschehen
Ganz einfach.
Schreiben mit Frist. Telefonieren ist nur heiße Luftaustausch.
Wenn Frist nicht eingehalten wird, verklagen.
Genau, wo Anwälte doch so günstig sind.
Die Vermieter wissen dass ein Fristsetzung nichts gute bedeutet. Es reicht meistens um Bewehung ihrer Seite zu erzeugen.
Grundsätzlich erfolgt die Rückzahlung der Kaution nach Auszug und dann in einer Frist von sechs Monaten.
Vermieter können nach bestimmten Fristenregelungen die Mietkaution bis zu einem Jahr zurückhalten.
Die Schlussabrechnung des Vermieters lässt in vielen Fällen lange auf sich warten. Der Vermieter kann darüber hinaus oft einen Teilbetrag zurückhalten, der voraussichtlich nötig sein wird, um etwaige Nachforderungen zu begleichen (BGH, Az: VIII ZR 71/05). Mit einer Kautionsbürgschaft müsste man nicht auf die Rückzahlung einer Mietkaution warten!
Weitere Informationen zu diese Thema findest du hier:
https://kautionsfrei.de/mietkaution#bei-kündigung
Wenn Sie Ihr Mietverhältnis kündigen, hat der Vermieter bis zu 6, unter Umständen sogar bis zu 12 Monate Zeit, diese an den Mieter wieder auszuzahlen. Meist geschieht dies unter dem Vorwand, es seien noch Nebenkostenabrechnungen offen oder man behalte sich Forderungen aus Schäden an der Mietsache vor.
(Quelle: https://kautionsfrei.de/mietkaution#bei-kündigung)
Du könntest alternativ auch einen Anwalt einschalten oder falls du noch kein Mitglied in einem Mieterschutzverein bist, eins werden und dich dort kostenlos im Rahmen einer Mitgliedschaft anwaltlich beraten lassen.
Ich hoffe ich konnte dir helfen!
Alles gute
Macht immer wieder Spaß Antworten ins nichts zu geben! Ich sehe auch das du es bevorzugst nur darüber zu lamentieren statt dich über die geltenden Gesetze zu informieren oder aber dir fachlich kompetente Hilfe zu nehmen.
Jeden Post hier der teilweise von Leuten ohne genauere Kenntnisse im Mietrecht gemacht wurde hast du kommentiert. Meinen der deine Frage so ziemlich genau beantwortet und dazu noch eine mögliche Hilfen aufzeigt lässt du kommentarlos.
Trotzdem Bitte und alles Gute ;-)
Ich meine doch. Die Kaution hat mit die Nebenkostenabrechnung Nichts zu tun.
Sonst konnte er z.B. die Nebenkosten der ersten Monaten damit abgeglichen haben. Und es wär schon eventuell Nichts mehr übrig.
http://www.mietrecht-hilfe.de/mietvertrag/mietkaution.html