Kaution einbehalten trotz regulierten Schaden von Versicherung
Hallo, Ich bitte um dringende Beratung für das folgende Problem:
in einer Woche ziehe ich aus. Mein Vermieter will meine Kaution einbehalten und fordert noch mehr Geld trotz regulierten Schaden:
ich habe einen einmaligen Schaden verursacht, leichte Kratze an Nebentür. Und ich habe mich an Haftpflichtversicherung gemeldet. Das Schadenobjekt ist nur 1-2 Jahr alt.
Mein Vermieter hat einen Kostenvoranschlag von 1600 EUR Brutto an Versicherung vorgelegt. In diesem Kostenvoranschlag handelt es sich um kompletten Türblattaustausch von Schadenobjekt.
Ein Gutachter von Versicherung war vor zwei Woche Vorort. Ergebnis von Begutachtung:
- Schaden kann durch Reparatur behoben werden. Reparaturkosten Netto 400€
- Aber geringe optische Störungen könnten wahrscheinlich nicht gänzlich vermieden werden. Diese optische Beeinträchtigungen könnte eine Wertminderungszahlung geleistet werden und deren Höhe erst nach der Reparaturdurchfürhurng einzuschätzen ist.
- Kostenvoranschlag von dem Vermieter ist nicht zu beanstanden.
Mein Vermieter hat Reparaturvorschlag abgelehnt und 400€ angenommen.
In diesem Fall ist Zeitwertproblem nicht relevant.
Mein Vermieter hat mich mündlich informiert dass er meine Kaution von 700€ einbehalten will und ich noch 500€ zusätzlich zahlen muss. Die Reparatur hat er nicht gemacht.
Meine Frage:
Darf der Vermieter noch von mir Geld verlangen trotz Schadenregulierung. Die Versicherung schrieb dass dieser Schadenabwicklung abgeschlossen ist. Weil mein Vermieter das berechtigte Geld angenommen hat.
wie soll ich vorgehen?
Danke für die Antwort.
5 Antworten
Darf der Vermieter noch von mir Geld verlangen trotz Schadenregulierung. Die Versicherung schrieb dass dieser Schadenabwicklung abgeschlossen ist. Weil mein Vermieter das berechtigte Geld angenommen hat.
Darf er nicht.
wie soll ich vorgehen?
Leite die unverschämte Forderung an Deine Versicherung weiter und informiere sie, dass er das Geld genommen hat und er trotzdem noch Forderungen stellt.
Die Versicherung wird ihm schon das Richtige sagen.
Wenn er die Kaution einbehält und auch noch weiter etwas fordert, dann einen Anwalt einschalten.
Bezüglich der Kautionsrückzahlung:
Der Vermieter hat ein volles Zurückbehaltungsrechtbis zu 6 Monaten für etweaige Anspruche aus dem Mietverhältnis. Danach darf ernur noch das 3-5 fache einer Nebenkostenvorauszahlung für die zu erwartendeNebenkostenabrechnung einbehalten .
MfG
Johnny
1. Ganz klar NEIN.
2. Ausschließlich Deine Versicherung muß das mit ihm klären. Alles was Du von ihm schriftlich bekommst mußt Du an Deine Versicherung weiterleiten. Die wehren unberechtigte Forderungen von Dir ab. Notfalls gerichtlich. Ja, auch dafür ist Deine Haftpflichtversicherung da.
Hallo,
laß die Versicherung den Schaden regulieren. Ich geh mal davon aus, dass die das richtig machen und der Vermieter keine weiteren Ansprüche hat.
Dann hol Dir die Kaution notfalls mit einem Anwalt zurück. Die Versicherung muß so regulieren, dass die Ansprüche des Vermieters befriedigt werden. Du brauchst hier keine Zahlung zu leisten.
Gruß
dervagabund
Wenn der Vermieter die Kaution einbehalten will, muss er dies anhand einer Rechnung belegen. Kann oder will er das nicht, hat er die Kaution auszuzahlen.
Dein Kommentar ist an dieser Stelle überflüssig und trägt hier nicht zur Klarstellung der Sache bei. Dass du darüber hinaus dem Betrugsvorwurf beipflichtest, ist vollkommen fehl am Platze.
1. nein
2. ihn machen lassen, ihn schreiben lassen, warum er das geld von dir will, etc
dann einen anwalt nehmen und klagen, strafanzeige wegen betruges stellen
ihm vielleicht vorher anbieten, dass du gegen eine schadensersatzzahlung seinerseits in höhe von so 500€ darauf verzichtest
ja, ihn erpressen, aber so, dass es legal ist
Warum denn Strafanzeige wegen Betrug?
-
weil er doppelt schäden abrechnet
das ist betrug, ganz einfach
desshalb es ihn erst schreiben lassen, finden richter geil, so beweise
Im Grunde geb ich Dir Recht. Eine Doppelabrechnung ist es aber nicht.
Der Vermieter fordert hier lediglich etwas, was ihm nicht zusteht, nämlich eine neue Tür.
Und die kostet 1600 Euro. (400 € von der Versicherung, 700 € Kaution, und 500 € vom Mieter)
So geht es aber nicht. Da die Tür "schon" 2-3 Jahre alt war, würde ihm maximal der Zeitwert zustehen. Hier will der Vermieter aber den Neuwert. Und da hast Du mit Deinem Betrugsvorwurf nicht unrecht. ;)
Wenn, wie in diesem Fall eine Reparatur möglich, und günstiger ist, muss der Vermieter dies natürlich akzeptieren.
Die Versicherung war ja sogar so korrekt, und hat noch eine evtl. Wertminderung in Aussicht gestellt.
wenn der mieter jetzt noch eine versicherung hätte, irgendeine, die jetzt die forderung des vermieters begleichen würde, rein hypothetisch
hätte der vermieter den schaden mit 2 versis abgerechnet
das wäre schon versicherungsbetrug, oder?
jetzt streich versicherung aus der gleichung
der schaden war abgegolten mit der zahlung der versicherung, abgegolten!
es ist betrug
Deiner Rechtsauffassung wird kein Richter folgen. Schon bei der Aufnahme der Anzeige würde dir mitzuteilen sein, dass bisher kein Schaden zum Nachteil des Anzeigenden eingetreten ist. Auch der Versuch des angeblichen Betruges ist nicht beweisbar.
In diesem Fall wurde der Schaden aber ordnungsgemäß von der Versicherung reguliert. Auf mehr, hat der Vermieter keinen Anspruch.
Ganz im Gegenteil. Mit einer neuen Tür, würde sich der Vermieter sogar bereichern (was nicht erlaubt ist), denn die Tür war schließlich schon 2-3 Jahre alt. Da steht ihm maximal der Zeitwert zu. Oder, wie in diesem Fall, eine Reparatur, wenn sie möglich, und günstiger ist.
Mit dem Betrugsvorwurf hat 30cmmisstER deshalb nicht unrecht.
Da kann der Vermieter Rechnungen belegen wie er will. Die Kaution ist auf jeden Fall zurück zu zahlen.
Es ist aber nicht unüblich, dass Vermieter versuchen, sich auf Kosten des Mieters Teile der Wohnung renovieren zu lassen.
Zulässig ist das aber nicht.