Hallo, kann ein Vermieter eine mir schon zugeschickte Kautionsabrechnung nochmal ändern?
6 Antworten
Ergänzung zu meiner Frage: Es geht darum, dass der Vermieter in der 2. Abrechnung jetzt die Reihenfolge seiner beiden Forderungen (eine offene Miete und Renovierungskosten) geändert hat wegen der Verjährung der Renovierungskosten (6 Mon. nach Mietende).
geändert hat wegen der Verjährung der Renovierungskosten (6 Mon. nach Mietende).
Die Reihenfolge ist ohne Relevanz. Die Verjährungsfrist (6 Monate) beginnt ab Rückgabe der Wohnung und nicht ab Mietende lt. Kündigungstermin bzw. Mietende.
vergeblich eingeforderte Renovierung verjähren nicht nach 6 Monaten, sondern nach 3 Jahren :-O
Berechtigte Schadenersatzforderungen, dazu gehören auch nicht erfolgte Renovierungsarbeiten, unterliegen der 6monatigen Verjährungsfrist gerechnet ab Rückgabe der Wohnung an den Vermieter. Wären diese im guten Glauben erfolgt, ohne eine Rechtspflicht nach heute geltendem Recht, gälte für die Rückforderung der Kosten aller Aufwendungen des Mieters diese Frist gleichermaßen. Hier ist überhaupt nicht geklärt, ob der Mieter überhaupt zu Schönheitsrep. verpflichtet war.
Ist die Forderung gerechtfertigt? Sollten die Renovierungskosten, so Ihr sie zahlen müsst, höher ausfallen, als gedacht, kann er diese natürlich nachfordern.
Grundsätzlich ist als erstes zu prüfen, ob der Mieter überhaupt zur Durchführung von Schönheitsreparaturen zum Mietende verpflichtet war. Wenn nicht, hat sich das Problem in Luft aufgelöst. Deshalb also bitte stelle hier den exakten Wortlaut der Klauseln zu SR während und zum Ende der Mietzeit ein. Danach kann rechtssicher Rat erfolgen.
Was die Abrechnung der Kaution betrifft, darf der V. diese n. m. Kenntnis binnen drei Jahren (allg. Verjährungsfrist) korrigieren. Wenn jemand das besser/anders weiß, bitte melden.
Wer sagt, dass die Renovierungskosten nach 6 Monaten verjährt sind? Wenn er diese Kosten geltend gemacht hat, verjähren sie erst nach den allgemeinen Verjährungsfristen.
Renovierungskosten?
Hättest Du denn bei Mietende renovieren müssen?
Wenn ja, wurde das im Übergabeprotokoll bemängelt?
Hat der Vermieter Dir Gelegenheit gegeben das selbst zu machen bzw. machen zu lassen?
... nein, natürlich nicht. Es sei denn, es gibt einen Rechenfehler oder eben eine Verbesserung für Dich.
Forderungen aus aus Vertrag wie Mietschulden und geschuldete, vergeblich eingeforderte Renovierung verjähren nicht nach 6 Monaten, sondern nach 3 Jahren :-O
Solange kann er den über die einbehaltene Kaution offenen Betrag durch Mahnbescheid oder Zahlungsklage beitreiben lassen :-O
G imager761