Kaution bezahlt - Mietvertrag noch nicht unterschrieben
Hallo! Ich war sehr voreilig und habe bereits die Kaution in einer Summe bar bezahlt ohne den Mietvertrag unterschrieben zu haben :( Es fing auch schon ganz "kurios" an: Der Mietvertrag wurde mir zugeschickt (nach 1 Woche Verspätung) ohne Unterschrift des Vermieters! Aber mit der Bitte, ihn unterschrieben zurück zu schicken. Das habe ich natürlich nicht gemacht. Im Vertrag sind auch viele Punkte, die gesetzlich gesehen gar nicht rein dürfen... Z. B. Wohnung soll bei meinem Auszug renoviert sein, Kaution in einer Summe (damit hatte ich nicht das große Problem, 2 KM), Schäden bis zu 100 € zahlt der Mieter... Ich wollte letztes Wochenende einziehen und die Vermieterin wollte den Vertrag noch ändern da ich ihn wegen dem "renovierten Zustand der Wohnung bei Auszug" nicht unterschreiben wollte (Die Wohnung wurde vom Vormieter nicht gestrichen, es sind weiße, dreckige Wände. Er hat nur einmal durchgesaugt). Sie hat mir aber angeboten, mir die Schlüssel schonmal zu geben wenn ich die Kaution bar bezahle. Das hab ich getan :( Danach sind wir in die Wohnung zur Übergabe und ich habe noch Mängel festgestellt, die behoben werden müssen. Z. B. Fenster undicht. Sie wollte die Mängel alle beheben lassen. Ich hab von einer anderen Mieterin des Hauses auch nichts Gutes gehört, am liebsten würde ich da irgendwie wieder rauskommen :( Ich bin aber auch doof :( Danke für Antworten.
6 Antworten
Hallo , Also zu erst werde ich ihm ein schaden Protokoll auflisten und im ein Termin aufsetzen. Die Mängel in “dein neuen” Wohnung zu beseitigen MIT TERMIN von 14 Tagen. Falls es nicht bringen soll, nach ablauf dieses Termin , werde ich das verhältnis zwischen Vermieter und Mieter abrechen, mit dem Begründung: Beim einzin waren schon solche und solcher Mängel, die worden bis jetzt nicht beseitigt und ich nehme solche Wohnung gar nicht an.(Immer Einschreiben versenden ) Was noch sehr wichtig ist, du möchtés gerne wissen wo ist das Geld..??wie ist er eingelegt ..?? Sparbuch, Konto usw. Es geht um deine Zinsen und Sicherheit. Aber alles schriftlich. Dan kannst du auch schon auf der harte Tour(so was wie MIETMINDERUNG von 20 %) .Da zu braust du kein Anwalt und kein angst. Du muss nur entscheiden wo was hin gehört . Nur kein Angst .
Dass zuerst der Mieter unterschreibt, ist völlig üblich. Ich mache das nur so. Daran ist nichts Kurioses.
Eine Kleinreparaturklausel ist auch völlig rechtsüblich.
Auch nichtige Vertragsklauseln können problemlos unterschrieben werden, die bleiben auch weiterhin nichtig, trotz Deiner Unterschrift.
Wenn Du den Vertrag nicht unterschreibst, kommt auch kein Vertragsverhältnis zustande. Du kannst dann Deine Kaution zurück verlangen.
Ein konkludentes Einverständnis für ein Vertragsverhältnis sehe ich in dieser voreiligen Zahlung nicht, da ein schriftlicher Vertrag vorliegt und dem entsprechend ein mündlicher Vertrag wegfällt.
Ich habe hier noch etwas in diesem Forum gelesen, wonach ich eventuell bereits einen mündlichen Mietvertrag abgeschlossen habe?! Da ich durch die Kautionszahlung die Absicht bekundet habe, die Wohnung nehmen zu wollen?
Danke erstmal an die guten Antworten! Das hilft mir schon viel weiter. Ich werde aber auch gleich wieder beim Mieterschutzbund anrufen, bisher war besetzt.
Hallo, erstens Du solltest zum Mieterbund gehen. 2. Die Mängel müßen alle protokolliert werden und von beiden Parteien unterschrieben werden. Zeit bis die Mängel beseitigt werden müßen, nicht vergessen. Hast Du eine Quittung daß Du die Kaution geleistet hast? Genaue Summe einsetzen. Du hast ja noch keinen Vertrag unterschrieben, da kannst Du davon zurücktreten.( Rücktrittsrecht)Die geleistete Kaution mußt Du Notfalls einklagen. Vieleicht könnt Ihr euch noch einigen. Viel Glück im neuen Heim.
wenn du da raus willst, nimmst du dir am besten nen guten Anwalt oder versuch mal mit der Vermieterin zu sprechen ob sie die Kaution so zurückzahlen kann weil ja noch kein Vertrag zustande kam und du es dir anders überlegt hast.