Kann ich einen Mietvertrag widerrufen?

5 Antworten

Von einem Mietvertrag kann man nicht zurück treten.

Du kannst aber den Vermieter SCHRIFTLICH auffordern, die bisher verdeckten Mängel bis zum (genaues Datum nennen) zu beseitigen.

Kommt er dieser Aufforderung nicht nach, kannst du kündigen.

nala25 
Beitragsersteller
 04.03.2016, 21:08

Ja aber ein Wasserschaden birgt doch immer gesundheitliche Schäden oder nicht? Auch wenn er beseitigt ist. Ich habe Angst das ich dann immer wieder Ärger habe

Bitterkraut  04.03.2016, 21:25
@nala25

Nein, ein Wasserschaden bringt keine gesundheitlichen Probleme, schon zweimal nicht, wenn er beseitigt ist. Wie kommst du denn darauf?

Schimmel kann Probleme bringen, ein Wasserschaden per se nicht.

DerHans  05.03.2016, 09:48
@nala25

Die Beseitigung des Wasserschadens wird durch die Gebäudeversicherung bezahlt. Selbstverständlich besteht der Anspruch darauf, dass das fachgerecht gemacht wird. 

Nach deiner Meinung würden sonst ja alle Häuser unbewohnbar, wenn dort mal ein Wasserschaden war.

Grob gesagt ist es so:

Einen anfänglichen Schaden an der vermieteten Sache (d.h. schlechter als der übliche Zustand), der nicht bekannt war, muss der Vermieter verschuldensunabhängig beheben und riskiert eine Mietminderung und ggfs. auch Schadenersatz. Bei später entstehenden Schäden ist die Haftung verschuldensabhängig.

Kanntest Du den Schaden bei Vertragsschluss, kannst Du natürlich nichts verlangen. Diese Kenntnis (und nicht lediglich, dass Du es hättest erkennen können) müsste Dir der Vermieter aber nachweisen - was z.B. möglich wäre, wenn der Mangel im Mietvertrag erwähnt ist.

Ein evtl. Übergabeprotokoll - wenn von beiden Seiten unterzeichnet - hat die Vermutung der Richtigkeit für sich, außer hinsichtlich Mängeln, die bei der Übergabe zwar vorhanden, aber noch verdeckt waren.

Es kommt hier hinsichtlich der richtigen Reaktion so sehr auf die Einzelheiten an - ggfs. auch auf das Ergebnis einer Besichtigung des Mangels durch jemanden, der oder die Dich berät -, dass hier kein pauschaler Ratschlag gegeben werden sollte. Eine Mietervereinigung wäre wohl die richtige Anlaufstelle.

Ein Rücktritt vom Mietvertrag (der dann nicht so heißen würde) wäre nur bei einer arglistigen Täuschung möglich. Diese setzt aber den Nachweis der Kenntnis des Vermieters (bzw. Vertreters des Vermieters) vom Mangel, seine Pflicht, den Mangel zu offenbaren (nicht stets gegeben) oder eine aktive Täuschung ("es gibt keinen Wasserschaden") sowie den Nachweis voraus, dass Du den Vertrag nicht geschlossen hättest, wenn Du den Mangel gekannt hättest.

Der Makler vertritt übrigens nicht immer den Vermieter. Ggfs. wendest Du Dich direkt an den Vermieter lt. Mietvertrag. Wie gesagt würde ich mich aber im Einzelfall von jemandem beraten lassen, der wirklich Ahnung von der Materie hat (rechtlich und ggfs. bautechnisch) und sich Wohnung und Papiere anschauen kann.

nala25 
Beitragsersteller
 04.03.2016, 21:16

Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Ich werde am Montag so eine Mietervereinigung aufsuchen! Hoffentlich ist das alles nur ein Albtraum und er lässt mich aus Kulanz raus. Würde ich ihm auch raten, er legt sich echt mit der falschen an!

Dannius  04.03.2016, 22:58
@nala25

Hallo Nala, das hat nichts mit Albträumen zu tun, sondern ist das Leben. Auf Kulanz würde ich erst einmal nicht zählen. Kulanz gewährt man Leuten, die eventuell später noch einmal Geschäfte mit einem machen, und die man als Kunden halten möchte. Da Mieter und Vermieter in ihrem Leben miteinander zumeist nur ganz genau ein Geschäft miteinander eingehen, ist Kulanz in diesem Bereich eher unüblich. Eher gibt es außergerichtliche Vergleiche, bei denen beide Seiten in Anbetracht der Risiken eines voll ausgetragenen Rechtsstreits aufeinander zugehen. Insofern ist es taktisch sinnvoll, einen langen Atem zu verdeutlichen und klarzumachen, dass man keine gerichtliche Auseinandersetzung scheuen würde.

bwhoch2  05.03.2016, 12:46
@nala25
er legt sich echt mit der falschen an!

Ball flach halten. So etwas hat schon mancher gesagt, bevor er auf der Nase gelegen war.

Liegt ein Schaden vor, muss dieser erst mal beseitigt werden. Ist die Wohnung ganz oder teilweise unbewohnbar gibt es eine entsprechende Mietminderung.

Das ändert aber nichts am Vertrag.

Ist die Wohnung zum vereinbarten Zeitpunkt nicht beziehbar und fallen dadurch Lagerkosten für das eigene Umzugsgut an, sowie eine ersatzweise Unterbringung in Hotel, Pension oder Ersatzwohnung, muss der Vermieter das als Schadensersatz bezahlen.

imager761  06.03.2016, 05:42
@nala25

Würde ich ihm auch raten, er legt sich echt mit der falschen an!

Umgekehrt wird ein Schuh daraus: Wer einen Mietvertrag unterschreibt, ohne zu wissen worüber, weil er Wasserschäden nicht erkennt, holt sich vor Gericht kostenpflichtig eine blutige Nase wenn er mient, seinen Vertrag mit Nachmieterstellung garnicht erst erfüllen zu müssen :-O

Und nähme sich als amtlicher Mietschuldner für künftige Bewerbungen "mega beliebter Wohnungen" gleich selbst aus dem Rennen :-O

Dir wäre zu raten, sich mit dem VM auf einen Aufhebubgsvertrag zu verständigen: Lass durchblicken, dass du aus persönlichen Gründen leider wieder kündigen musst, ob er nicht an langfristigem Mietverhältnis interessiert wäre und einem seiner anderen Interessenten Zuschlag erteilen möchte. Natürlich gegen Aufwands- und Nutzungsentschädigung einer Monatsmiete, die du zu zahlen bereit wärst, was dich erheblich günstiger aus der Sache kommen liesse :-O

Dannius  07.03.2016, 01:05
@imager761

Wer einen Mietvertrag unterschreibt, ohne zu wissen worüber, weil er Wasserschäden nicht erkennt, holt sich vor Gericht kostenpflichtig eine blutige Nase wenn er mient, seinen Vertrag mit Nachmieterstellung garnicht erst erfüllen zu müssen :-O

Das ist zwar Deine Meinung, diese Meinung entspricht aber nicht der Rechtslage; meine Ausführungen zur Rechtslage muss ich hier nicht wiederholen.

Kann ich einen Mietvertrag widerrufen?

Nein, es sei denn, dieses Widerrufsrecht wäre audrücklich vereinbart.

Der Mietvertrag ist schon unterschrieben und die Kaution habe ich auch schon bezahlt.

Dann kannst du nur fristwahrend kündigen; sofern dem kein Zeitmitvertrag oder Kündigungsverzicht entgegenstünde, frühstmöglich zum 30.06.2016.

die Wohnung hat einen Wasserschaden der mir verschwiegen wurde.

Hat oder hatte? Wurde der behoben, hast du die Wohnung damit angemietet. Im Gegensatz zu einem Kauf ist der Vermieter nicht verpflichtet, durchgeführte Instandsetzung und Reparaturen zu offenbaren, da es nicht auf wertbildenden Faktor verkehrswerter Eigenschaften ankommt, sondern vertragliche Gebrauchstüchtigkeit.

Falls du statt Widerruf eigentlich Anfechtung des Mietvertrages meinst, scheitert die genau deswegen.

Besteht er noch, kannst du diesen Mangel beseitigt verlangen und bis zu dessen Behebung taggenau anteilig die Bruttomiete mindern, da die vertragliche Gebrauchstüchtigkeit insoweit erheblich gemindert bzw. zeitweilig aufgehoben ist.

Dein Vermieter, nicht Makler wäre hier dein Ansprechpartner.

G imager761

nala25 
Beitragsersteller
 04.03.2016, 21:21

Hat.

Was wäre wenn er mich nicht rauslässt und ich einen Nachmieter stelle? Die Wohnung war Mega begehrt also wäre es leicht jemanden zu finden. Auch mit Wasserschaden, werde das natürlich nicht verschweigen.

Dannius  05.03.2016, 12:50
@nala25

Auf einen Nachmieter muss er sich nicht einlassen.

Eine Übergabe mit einer Masse anderer Interessenten? Wie geht das denn? normalerweise ist man bei der Übergabe mit Makler oder Vermieter allein. Dann hat man auch Gelegenheit, die Wohnung genau anzusehen.

Wende dich an einen Mieterverein, das klingt sehr seltsam, was du da beschreibst. Was sagt denn der Vermieter dazu?

DarthMario72  04.03.2016, 18:49

Richtig lesen: Beim Besichtigungstermin war eine Masse an Interessenten.

Bitterkraut  04.03.2016, 18:51
@DarthMario72

Du hast recht, dann wär ja aber bei der Übergabe genug Zeit gewesen, sich die Wohnung genau anschauen - dann versteh ich das Massen-Argument nicht.


nala25 
Beitragsersteller
 04.03.2016, 20:27

Ja bei der Besichtigung hatte ich den Schaden nicht gesehen erst bei der Übergabe. Bei der Übergabe war der Mietvertrag aber schon unterschrieben. Dazwischen habe ich die Wohnung nicht nochmal besichtigt. Bei der Besichtigung waren Ca. 60 weitere Interessenten

johnnymcmuff  04.03.2016, 21:19
@nala25

Bei der Übergabe war der Mietvertrag aber schon unterschrieben.

Das ist aber schlecht, denn bei Mängeln die schon bei der Übergabe waren, darf man nicht die Miete mindern, wenn man sich das Recht nicht vorbehalten hat.

DerHans  05.03.2016, 09:50
@johnnymcmuff

Auch wenn der Mietvertrag bereits unterschrieben ist, wird ein Übergabeprotokoll erstellt. Selbstverständlich sind dann festgestellte Mängel zu beseitigen. Der angesprochene Wasserschaden ist sowieso eine Versicherungsangelegenheit.

Was gibt es da zu streiten?

Kann ich einen Mietvertrag widerrufen?

Man kann weder widerrufen noch zurücktreten.

ich hatte gestern eine Wohnungsübergabe wo jede Menge Mängel sind die ich bei dem Besichtigungstermin aufgrund der Massen an Interessenten nicht gesehen habe. 

Deswegen sollte man sich die Wohnung in Ruhe anschauen.


Was kann ich jetzt tun?

Ganz genau aufpassen:

Bei der Wohnungsübergabe Zeugen mitnehmen. 

Dann ein Übergabeprotokoll mit den Mängeln erstellen und möglichst vom Vermieter unterschreiben lassen. ( Weder Du noch er sind verpflichtet bei Ein- oder Auszug ein Protokoll zu unterschreiben, wenn man mit dem Inhalt nicht zufrieden ist.

Unterschreibt der Vermieter nicht, dann von Deinen Zeugen unterschreiben lassen. Fotos machen ist auch nicht schlecht.

Sollten Mängel bei der Übergabe festgestellt werden, dann schriftlich sich das Recht auf Mietminderung vorbehalten.


Konkreter: die Wohnung hat einen Wasserschaden der mir verschwiegen wurde. Der Makler verharmlost natürlich.

Bei uns ist Ende letzten Jahres eine Mieterin in eine frisch renovierte Wohnung gezogen, dann war in der Wohnung über Ihr ein Wasserschaden und auch in Ihrer Wohnung musste die Wand aufgerissen werden.

Da wir bezüglich Hundehaltung und Hundebesuch am Wochenende sehr kulant waren hat sie nicht mal die Miete gemindert.


MfG

johnnymcmuff