Kaution vs. Schlüsselpfand beim Mietvertrag
Hallo zusammen,
folgendes Szenario:
A mietet bei B eine Wohnung, A und B halten keine Kaution fest im Vertrag. B fordert aber von A ein "Schlüsselpfand" in Höhe von 2 Netto-Kalt-Mieten als Sicherheitsleistung. A und B sind sich über die Zahlung einig und B erhält von A dieses Schlüsselpfand (Bezeichnung auf Quittungsbeleg) in Bar.
Bei A hat sich gezeigt, das bei letzter NK-Abrechnung eine Nachzahlung fällig war, nun steht der Auszug von A an, ob die Wohnung sich in einen angemessenen Zustand befindet ist unklar, da von A unterschiedlichste Renovierungsarbeiten (auf eigenen Wunsch) durchgeführt wurden. (Begonnen und nur halb abgeschlossen zum Teil wie z.B. Fußleisten, etc.)
Jetzt zur Frage:
Wann muss B dieses Schlüsselpfand wieder auszahlen? Bar direkt bei Schlüsselübergabe ? Oder mit gleichem Verzug so wie er es bekommen hat? (es wurde in 2 Teilbeträgen gezahlt) - Kann B das Pfand einbehalten bis sich zeigt ob NK-Rückstände zu begleichen sind? - Das Pfand zur Beseitigung bestehender Mängel nutzen wie z.B. fehlende Fußleisten?
Für eine sachgemäße Antwort wäre ich sehr dankbar, denn ich habe nichts wirklich zutreffendes über so einen Sachverhalt gefunden. IdR. wird immer das Wort Kaution verwendet und ich weiß nicht ob das hier einen Unterschied macht.
mfg
6 Antworten
Kaltmieten sind Kaution, die muß der Vermieter auf einem seperaten Konto anlegen und verzinsen lassen. Beim Auszug wird geklärt, ob von der Kaution etwas einbehalten wird, wegen Renovierung oder anderer Schulden. Dann sollte zügig die Auszahlung erfolgen (in einer Summe)
bishe kenne ich es so, dass das Geld der Kaution verzinst werden muß, und für Ausfallzahlungen bzw beim Auszug für notwendige Reparaturen benutzt wird...deshalb separates Konto - ich meinte ja nicht irgendeinen Pfand, sondern Kaution
Schlüsselpfand ist Pfand für Schlüssel. Also Auszahlung bei Schlüsselrückgabe.
ABER: Der Vermieter könnte nun die Auszahlung verweigern. Dann kann man auch die Rückgabe der Schlüssel verweigern. Wenn das passiert, wird der Vermeiter wahrscheinlich das Schloß der Wohnungstür austauschen, sodass die bisherigen Schlüssel nicht mehr passen. Dann kann man als Mieter eigentlich nur noch auf den Tausch Schlüssel gegen Pfand klagen.
Klagen heißt, dass es vermutlich zu einem Gerichtsprozess kommt und der beklagte Vermieter wird argumentieren, dass er sein Pfandrecht geltend macht, das er vertragsgemäß an allen beweglichen Sachen des Mieters hat. Geld gehört vermutlich auch dazu.
Schließlich wird der Richter einen Vergleich vorschlagen: Vom Schlüsselpfand den Betrag abziehen, der berchtigter weise dem Vermieter für Nacharbeiten etc. zusteht. Bis es zu einer Verhandlung kommt, dürfte das längst fest stehen.
Schließlich darf man sich fragen, was es bringt, sich jetzt darüber zu streiten, denn selbst wenn ein Vergleich zustande kommt, muss man Gerichts- und Anwaltskosten bezahlen.
Am besten läßt Du Dir erst einmal vorrechnen, wieviel der Vermieter haben will und wenn was bleibt, läßt Du Dir den Rest auszahlen. Einigt Euch ohne Richter und Anwälte. So ist es am günstigsten.
Danke für deine Antwort: In diesem Fall bin ich derjenige der von dem Pfandrecht gebrauch machen muss.
Du meinst, Schlüssel einbehalten, bis Schlüsselpfand ausbezahlt wird?
Mag sein, aber Dein Pfand wird ganz schnell wertlos, wenn der Vermieter die Schließzylinder austauscht. Da ist der Vermieter eindeuetig im Vorteil. Deshalb ist es sinnvoller, auch bevor man Anwälte und Gericht ans Geld läßt, sich mit dem Vermieter vernünftig zu einigen.
Wenn B so blond ist/war statt einer Kaution lediglich einen Schlüsselpfand zu verlangen, muß B diesen zurückzahlen sobald er/sie die Schlüssel bekommt.
Flaschenpfand bekommt man ja auch sofort zurück wenn man die Flasche abgibt.
wird immer das Wort Kaution verwendet und ich weiß nicht ob das hier einen Unterschied macht.
Kaution ist eine Sicherheitsleistung die der Vermieter für Ansprüche nach Mietende verwenden kann. Z. B. für Schäden, Mieterückstände oder evtl. Nachzahlungen aus NK-Abrechnungen.
Pfand ist ein Betrag den man sofort zurückbekommt wenn man den Gegenstand den man sich geliehen hat zurück gibt.
Für einen Schlüsselpfand - so wie ich den Begriff kennengelernt habe - ist der Betrag IMHO recht hoch. Wurde die Kaution denn explizit ausgeschlossen?
Wenn nein, könnte es vor Gericht darum gehen, ob nur eine Begriffsverwechslung vorliegt und ob beide Parteien es als Kaution erkennen konnten.
Danke für deine Antwort:
Es wurde im Mietvetrag an erforderlicher Stelle Kaution ein Strich gemacht. Im nachhinein aber dann solch ein Wert festgelegt, aber nicht im Vertrag eingetragen.
Das würde ich als "Kaution explizit ausgeschlossen" bezeichnen. Mit Rückgabe der Schlüssel muss dann IMHO auch das Schlüsselpfand zurückgezahlt werden. Ich würde hier nur "Zug-um-Zug" tauschen.
Wie der Name schon sagt, ist das das Pfand für die Schlüssel. Bei Rückgabe des kompletten Pfandes - also der Schlüssel - ist das komplette Pfand sofort fällig (Zug um Zug) ohne wenn und aber .....
Seit wann muß PFAND auf einem sep. Konto angelegt werden?