Ausziehen ohne Mietvertrag

10 Antworten

Verträge bedürfen nicht zwingend der Schriftform.

Wenn jetzt jemand etwas verlangt, muß dieser nachweisen können, daß dieses auch so vereinbart wurde.

Du kannst natürlich jederzeit ausziehen. Wenn die Mutter nichts dagegen hat und nach dem Leerräumen und der Übergabe der Wohnung nichts weiter von Dir verlangt, ist alles ok für Dich.

Sie kann aber auch noch nach Deinem wort- und tatenlosen Auszug noch auf Einhaltung Deiner mietvertraglichen Pflichten bestehen, denn ein Mietvertrag besteht allein schon dadurch, dass Du in der Wohnng wohnst und Miete bezahlst. Ob bar oder per Überweisung spielt keine Rolle.

Deine Pflichten: Wohnung besenrein übergeben, Eventuelle Betriebskostennachzahlungen bezahlen, 3 Monate Kündigungsfrist einhalten, also ggf. noch 3 Monate Miete bezahlen. (Deine Pflichten kannst Du im BGB nachlesen.)

Andere Möglichkeit: Mit der Vermieterin reden und eine Mietaufhebung, am besten schriftlich zum gewünschten Zeitpunkt vereinbaren.

Tut mir leid, auch habe nicht ganz die Antwort, die du gern lesen würdest.

Du hast einen mündlichen Mietvertrag und es gelten daher die Regelungen des BGB für dich. Demnach hast du eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende - also jetzt zum 28.02.14. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Am besten mit einem Einwurfeinschreiben.

Für Instandhaltung/ Renovierung ist deine Vermieterin (Mutter deiner Ex-Freundin) zuständig, du musst die Wohnung nur besenrein verlassen. Besenrein bedeutet: von grobem Schmutz befreien. Malern brauchst du nichts.

Obwohl du (ihr) keine Kaution gezahlt hast (habt), solltest du trotzdem eine Übergabe mit Protokoll mit der Vermieterin machen. In dem sollten alle Mängel aufgelistet werden, die du noch zu beheben oder zu zahlen hast.

mastachief 
Beitragsersteller
 21.11.2013, 18:14

Das es seit 2 Wochen unstimmigkeiten mit den untermietern gibt, hat sie mir vor ein paar Tagen eine Hausordnung zum unterschreiben hin gelegt. Was ist nun wenn ich jetzt hingehe und sage diese unterschreibe ich nicht, dazu steht noch in der Hausordnung das es zu einer außerordentlichen Kündigung kommen kann wenn diese nicht befolgt wird.

angy2001  21.11.2013, 18:38
@mastachief

Welche Untermieter meinst du denn - gehören der Mutter deiner Freundin gleich mehrere Wohnungen in dem Haus, oder wie soll ich das verstehen?

Du willst dich also wegen Nichteinhaltung / Nichtunterzeichnung der Hausordnung reuaschmeißen lassen? Hmm, ist auch eine Idee. Ich würde mich nur nicht darauf verlassen, dass sie es dann auch macht...

Es bedarf nach meiner Kenntnis keiner Unterschrift auf der Hausordnung. Aber da bin ich nicht ganz sicher, vielleicht kann jemand anderes dazu noch was sagen.

mastachief 
Beitragsersteller
 21.11.2013, 19:10
@angy2001

Also die Vermieterin hat unten ein Geschäft (EG), im ersten Stock wohnen zwei Junge Männer und ich im zweiten Stock. Aufgrund Lärmbelästigung hat sie nun eine Hausordnung aufgesetzt inklusive Putzplan (gab es vorher nie) usw. diese werde ich nicht unterschreiben. Außerdem zahle ich einen festbetrag inklusive aller Nebenkosten, dieser wurde in diesem Jahr 2 mal geändert, wer kann nun beweisen das ich nicht weniger Miete bezahle als es tatsächlich ist?

angy2001  21.11.2013, 20:02
@mastachief

Warum willst du dich möglicherweise auf die gleiche Stufe wie sie begeben? Ich habe dir das rechtlich Richtige geschildert - du musst wissen, was du damit machst.

Und danke für dein Kompliment.

albatros  22.11.2013, 01:41
@mastachief

Die Hausordnung wird dir erst jetzt vorgelegt, nicht zum Mietbeginn. Ich halte das für unzuläsig, eher unwirksam.

MosqitoKiller  22.11.2013, 05:16
@angy2001

Eine Hausordnung ist Vertragsbestandteil und bedarf sehr wohl einer Unterschrift zur Gültigkeit...

Wenn man schuldhaft gekündigt wird, schuldet man Schadenersatz, das wäre also sinnlos...

MosqitoKiller  22.11.2013, 05:17
@albatros

Ohne Unterschrift ist sie ohnehin unwirksam, egal zu welchem Zeitpunkt...

MosqitoKiller  22.11.2013, 05:19
@mastachief

Es geht ja vor allem um die Kündigungsfrist, dafür muss lediglich bewiesen werden, dass ein Vertragsverhältnis besteht, und das dürfte kein Problem sein...

angy2001  22.11.2013, 10:53
@MosqitoKiller

Das sehe ich anders, eine Hausordnung kann auch durch Beilegung / Übergabe bei Vertragsabschluss Vertragsbestandteil werden - ohne dass sie separat unterschrieben werden muss. So kenne ich das von großen Hausverwaltungen, die mehrere Gebäude bewirtschaften.

Seit fünf Jahren habt ihr einen mündlichen Mietvertrag. Ihr habt die Wohnung in Besitz genommen und Miete bezahlt, wohl möglich seid ihr dort auch angemeldet (gewesen). Diese Situation besteht immer noch, nur mit dem Unterschied, dass du jetzt alleiniger (Unter) Mieter der Mutter deiner EX bist. Für diesen Zustand wird es sicher Zeugen geben.

Ob du eine Kaution gegen Quittung übergeben hast, wissen wir nicht. Willst du die Wohnung verlassen, musst du ordentlich mit dreimonatiger Kündigungsfrist kündigen. Renovierung kann nicht von dir gefordert werden. Nebenkosten können ebenfalls nicht abgerechnet oder in Rechnung gestellt werden. Die Wohnung ist besenrein mit Ü-Protokoll zurück zu geben.

mastachief 
Beitragsersteller
 21.11.2013, 17:06

Hallo,

warum haben wir seit 5 Jahren einen mündlichen Vertrag? Ihre Tochter zog dort und zahlte die Miete, ich bin quasi dazu gezogen. Es gab keine Vereinbarung noch eine Kaution oder sonstiges. Ich soll also rechtsmäßig raus obwohl es keine Vereinbarung gibt, auch keine nachweis über eine Miete und sie führt seit Monaten Steuerhinterziehung? Irgendwas passt da nicht :/

mastachief 
Beitragsersteller
 21.11.2013, 17:13
@mastachief

Was ich mich noch frage, wenn sie mich doch nicht gemeldet hat und das Geld quasi nicht versteuert, wie kann sie dann noch 3 Monate einen Betrag X verlangen?

MosqitoKiller  21.11.2013, 17:53
@mastachief

Spätestens seit Du da allein wohnst, hast Du einen Mietvertrag. Du nutzt die Wohnung und zahlst Miete, das ist ein konkludenter Mietvertrag, und beide Seiten haben sich an die damit verbundenen Regeln zu halten...

Was Du immer mit Steuerhinterziehung hast, verstehe ich nicht. Kennst Du ihre Steuererklärung?

MosqitoKiller  21.11.2013, 17:54
@mastachief

Seufz...

Ein Vermieter muss einen Mieter nirgends melden, das muss der Mieter selbst machen. Und ihre Steuererklärung kennst Du nicht...

KaeteK  21.11.2013, 18:02
@mastachief

Dachte ichs mir doch. Bis jetzt schien dir das egal zu sein und du hast deine Vermieterin darin fleißig unterstützt..

Wenn du meinst, dass das illegal ist, dann zeig sie an und lass die Polizei wissen, dass du das schon Jahre unterstützt hast ;-)

Ich jedenfalls hätte da nicht mitgemacht, denn Betrug zahlt sich nie aus - und Betrug unterstützen ist keinen Deut besser.

Bei uns war es ähnlich. Wir haben in der Wohnung meiner Mutter gelebt bis uns diese zu klein wurde. Selbstverständlich hast du keinerlei Pflichten, es ist ja kein Vertrag zustande gekommen! Allerdings sollte dein Gewissen dir schon sagen wann du ausziehst und wie du die Wohnung hinterlässt... Es ist doch wohl sehr lieb von der Frau dich dort wohnen zu lassen, da kannst du ihr keinen Saustall hinterlassen und auch nicht von heute auf morgen die Biege machen!

mastachief 
Beitragsersteller
 21.11.2013, 16:37

In meiner Situation würdest du es nicht anders machen, plötzlich mehr Miete wollen, mehr anforderungen stellen usw. und dennoch versprochene Reparaturen am Haus nicht durchführen.

em1990  21.11.2013, 16:42
@mastachief

Kommunikation ist das A und O! Sprich mit ihr darüber! Sag ihr wenn ihr euch nicht einigen könnt wirst du ausziehen. So weiß sie schonmal Bescheid und kann sich ggfs. nach einem neuen Mieter umsehen.

Aber abgesehen vom jetzigen Ärger solltest du trotzdem nicht zum A-Loch mutieren... Es ging doch lange gut, sodass du bestimmt gutes Geld sparen konntest, das solltest du ihr nicht mit einem Tritt in den Hintern danken...