Mietvertrag gültig? Vermieter hat in Vertretung unterschrieben.

6 Antworten

du wohnst seit vielen jahren dort, der vertrag ist gültig, da der vermieter ihn lange akzeptiert hat

Mietvertrag gültig? Vermieter hat in Vertretung unterschrieben.

Ich bin der festen Überzeugung, dass der Nietvertrag gültig ist!

Aber nicht wegen dem Begriff Gewohnheitsheit sondern hier ist der Mietvertrag gültig wegen:

ALLGEMEIN

Konkludentes Handeln .

Konkludentes Handeln bedeutet schlüssiges Handeln. Konkludentes Handeln kommt häufig bei Willenserklärungen vor.

Bei einer Willenserklärung muss der Wille erklärt werden, d.h. nach außen erkennbar gemacht werden. Der Wille kann dabei ausdrücklich erklärt werden (jemand sagt, er wolle 3 Brötchen kaufen) oder aber auch stillschweigend, d.h. durch schlüssiges oder konkludentes Handeln (jemand gibt wortlos den geforderten Kaufpreis für die Brötchen).

http://www.rechtswoerterbuch.de/recht/k/konkludentes-handeln/


Hier ist das konkludente Handeln damit zu erklären, dass Sie die Miete auf das Konto des Vermieters gezahlt haben und er dem nicht widersprochen hat.

Wenn jemand ohne Erlaubnis mein Eigentum nutzt, würde ich diese Person raussetzen lassen.

MfG

Johnny

Würde da nicht Gewohnheitsrecht greifen? Immerhin liegt der Vorgang schon zehn Jahre zurück - und in den vergangenen zehn Jahren war die Unterschrift des nicht bevöllmächtigten Verwandten des Eigentümers ja gut genug, um fleißig Miete einzukassieren ...

Setze dich schleunigst mit dem Mieterbund in Verbindung. Übrigens müsste das Problem auf Vermieterseite liegen, nicht auf Mieterseite, denn DU hast ordnungsgemäß unterschrieben und konntest nicht wissen, dass die Vertretung nicht bevollmächtigt ist.

Natürlich steht dir die Kaution zu, und zwar samt Zinsen, denn sie sollte auf einem eigenen Konto hinterlegt worden sein. Bleib ganz ruhig ... informiere dich erst beim Mieter(schutz)bund und nimm dann ggf. Kontakt zu einem auf Mietrecht spezialisierten Anwalt auf.

Ceyhunsan 
Beitragsersteller
 22.11.2012, 20:44

Erstmals vielen dank für die schnelle Antwort. Kann der neue Eigentümer einen neuen Vertrag aufsetzen? Wenn ja, wann ?Gilt der alte Mietvertrag weiterhin noch?

IRENEBOA  22.11.2012, 22:26
@Ceyhunsan

Ich würde mal annehmen, dass der bisherige Mietvertrag gültig ist - und zwar nicht zuletzt im Rahmen des Gewohnheitsrechts. Bitte setzte dich aber schleunigst mit dem Mieterschutzbund in Verbindung, der dir (gegen eine geringe Jahresgebühr) nicht nur verbindlich Auskunft geben kann, sondern dir auch bei der Abwicklung mit Rat und Tat helfen wird. Nur so bist du wirklich auf der sicheren Seite.

Gewohnheitsrecht. Ist dadurch gültig geworden. Egal wer den unterschrieben hat, auch wenn die Klofrrau gewesen wäre.

Sollte der schriftliche Mietvertrag tatsächlich ungültig sein, wäre hier durch konkludentes Handeln ein mündlicher Vertrag zustande gekommen. Der genau so gültig ist wie ein schriftlicher. Und nur zum Vorteil des Mieters.

Kann dann der neue Vermieter eine neuen Vertrag abschließen?

Er kann dem Mieter ein neues Vertragsangebot unterbreiten, welches der Mieter annehmen kann aber nicht muß. Denn er hat ja einen Vertrag. Diesen muß der neue Vermieter fortsetzen.

Und was ist mit meiner Kaution?

Die muß der alte Eigentümer, inkl. Zinsen, dem neuen Eigentümer übergeben.