wann muss der Mietvertrag spätestens unterschrieben werden?
Hallo :)
ich habe endlich eine Wohnung gefunden :)
Ich habe die Kaution schon überwiesen und die Wohnung ist komplett renoviert..
Nun war vorgesehen, dass wir am Montag ( 01.10.12) einziehen.
Allerdings ist der Mietvertrag von beiden Parteien noch nicht unterschrieben. wenn ich die Vermieter drauf anspreche, sagen sie mir, dass der vertrag von dem Anwalt für Mietrecht noch nicht fertiggestellt wurde.. Ich soll zum 1. auch Miete bezahlen..
Wann muss der Mitevertrag nun spätestens unterschrieben sein? Darf ich jetzt , obwohl noch kein Vertrag vorhanden ist, die Wohnung schonbeziehen? Und wie siehts dann im Bezug darauf mit der Zahlung der Miete aus?
Ich würde mich sehr über Hilfe von euch freuen. :)
3 Antworten
Sei froh, wenn der Vertrag nicht unterschrieben wird, wenn Du die Schlüssel hast, zahl' ganz schnell die Miete. Dann hast Du einen mündlichen Mietvertrag, der für Dich hundertmal günstiger ist...
Die Annahme der Kaution und Deine Zahlung der Miete ist eine stillschweigende Einigung und das Zustandekommen eines Vertrages auf mündlicher Basis. Deine Vermieter scheinen Vertrauen zu Dir zu haben und es gibt ja auch anscheinend keinerlei Schwierigkeiten. also einfach auf den Vertrag warten - du bist auf der sicheren Seite.
Die Annahme der Kaution und Deine Zahlung der Miete ist eine stillschweigende Einigung und das Zustandekommen eines Vertrages auf mündlicher Basis.
Nein, dazu fehlt noch die Übergabe der Wohnung...
Unterschrieben werden müssen muß kein Mietvertrag.
Mit Inbesitznahme (Einzug) und Zahlung der 1. Miete ist ein mündlicher Vertrag zustande gekommen. Der genau so bindend ist wie ein schriftlicher.
Also nicht viel fragen ... einfach machen;-)