kann/ wie weit kann man einen Mehrbedarf rückwirkend beantragen?
Huhu, ich habe 2 Kinder mit dem Grad 80 B,G und H wegen der Pflege (bisher Stufe 1+0) ist bisher leider nur eine Teilzeit stelle möglich, so das ich aufstockend ALGII beziehe... jetzt habe ich erfahren das es für behinderte Kinder einen Mehrbedarf gibt, meine Frage ist kann und wie weit kann ich diesen rückwirkend geltend machen.
Greetz
3 Antworten
Wenn die Behinderung bzw. das Merkzeichen G bekannt war, kannst Du es rückwirkend beantragen.
O oh, Rückwirkend? Glaube ich nicht.
nein du kannst es nicht rückwirkend beantragen. du kannst ab dato versuchen einen mehrbedarf zu beantragen, allerdings gibts nur sehr wenige mehrbedarfe und die kannst du an einer hand abzählen. schau dir die aufzählung in den formularen über mehrbedarf an. wenn du dich dort wieder findest, kannst du den antrag stellen.
bsp.
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