Darf das Jobcenter eine Kopie meines Arbeitsvertrages verlangen, obwohl ich KEINE Leistungen mehr beziehe?
Hallo zusammen!
Folgender Sachverhalt:
- Ich bin selbständig und beziehe aufgrund niedriger Einkünfte aufstockendes ALGII.
- Nun habe ich in Eigeninitiative (ohne irgend eine Beteiligung des Jobcenters) eine Festanstellung gefunden, welche am 1. November beginnt.
- Ich habe das Jobcenter darüber informiert.
- Der Typ am Telefon (Service-Nummer) sagte mir, ich muß nur eine Verzichts-Erklärung unterschreiben. Das ist alles.
- Die Verzichtserklärung kam gestern mit der Post. Ich habe sie ausgefüllt, unterschrieben und retour gesendet. Darin verzichte ich ab 1.11. auf Leistungen aus ALGII.
- Mit heutiger Post kam ein Brief "Aufforderung zur Mitwirkung", in dem man mich mit Ultimatum auffordert, die Verzichtserklärung einzureichen (ist schon erledigt) und eine Kopie meines Arbeitsvertrages (Grund: Nachweis Zufluss erstes Einkommen) einzureichen.
- Wenn ich das nicht bis 12. November mache, können mir "Geldleistungen versagt werden". - die ich sowieso nicht mehr bekomme. Und für die Zeit vor dem 1.11. können Sie mich ja nicht rückwirkend "abstrafen".
Meine Frage:
Darf das Jobcenter eine Kopie meines Arbeitsvertrages verlangen. Das geht die doch gar nichts an. Ich will ab 1.11. keine Leistungen mehr von denen und habe auch das auch schriftlich erklärt. Das sollte doch genügen.
Was ist mit Datenschutz? Ich weiß nicht, ob mein neuer Arbeitgeber es gut findet, wenn ich meinen AV einfach so verbreite, zumal er nicht weiß, dass ich aus ALGII-Aufstockung komme und es auch nicht unbedingt wissen muß.
- Darf ich die Herausgabe des AV gegenüber dem Jobcenter verweigern?
- Was wären ggf. die Konsequenzen? (Geld streichen geht ja nicht, weil ich nichts mehr bekomme)
Ich will einfach nicht, dass die dämlichen Hühner in diesem Amt, die sich jahrelang einen Dreck um mich geschert haben, jetzt meinen AV - der nur mich und meinen Arbeitgeber etwas angeht - zu sehen bekommen, und vielleicht noch irgendwelche Nachforschungen unternehmen (und mir am Ende den neuen Job ruinieren).
Danke für Eure Rückmeldungen.
5 Antworten
falls Ihr Arbeitgeber die Einkommensbescheinigung nutzt, kann auf der zweiten Seite der Zufluss direkt vom Arbeitgeber bescheinigt werden).
Auszug
Aus einer Jobcenter (Leipzig) Seite
Wenn Du Ärger vermeiden willst mit neu Berechnungen und Zurückzahlungen (Muss nicht sein aber man weisst nie)
ich habe schon verstanden aber ich bin kein Jobcenter Mitarbeiter. Fest ist nur dass sie es dürfen. Ob deine Reaktion Folgen haben könnte, kann ich nicht beurteilen.
Genau die frage was ich heute gestellt habe die sind doch nicht mehr klaar , bei mir wollen die auch arbeitsvetrag und eks trotz abmeldung Jobcenter macht nur krank sonst nichts es schadet mehr als hilfe
Ich kenne keine Stelle im SGB-II, in der explizit verlangt würde, zeitlich nachrangige Verträge vorlegen zu müssen. Dies kann auch die Behörde nicht belegen!
In einem absolut gleich gelagerten Fall hat ein Bekannter von mir der Behörde einfach geschrieben, dass er ab xx.xx.xxxx keine Leistung mehr beanspruchen will, er damit die Beziehung zur Behörde als erledigt ansieht, und er sich weiteren Schriftverkehr verbittet. Daraufhin ist von der Behörde nichts mehr gekommen.
Dasselbe empfehle ich Dir auch!
Gruß @Nightstick
Hallo :-)
Ganz einfach gesagt:
Ja, es ist zulässig, dass eine Kopie von deinem Arbeitsvertrag verlangt wird. Dies dient lediglich als Nachweis für sie und kann im Fall einer Kündigung o. Ä., wo du wahrscheinlich wieder zum Jobcenter musst, herangezogen werden, wofür auch immer. Jedenfalls ist es erlaubt. Hast du etwas zu verbergen oder warum drückst du dich davor? :D
Viel Spaß :)
@MrLifeDoctor:
NEIN, ich habe nichts zu verbergen und ich drücke mich auch vor nichts. Das ist eine Frage von Anstand und Prinzip.
Ich will und bekomme nichts mehr von denen, also sollen sie mich in Ruhe lassen. Und wenn ich wirklich aus dem neuen Job rausfliege und wieder bei denen antreten muss (Gott bewahre), muss ich sowieso alle Nachweise über Lohnzahlungen etc. aktuell abliefern. Wozu also jetzt?
Ich frage doch nicht wildfremde Menschen (mit denen ich weder eine persönliche, noch eine geschäftliche oder überhaupt irgend eine Beziehung habe) nach ihrem Arbeitsvertrag.
Dann könnte man ihn ja zur Not immer noch nachreichen
Das geht die garnichts an. Die wollen sich das nur gutschreiben. Schreib drauf Arbeitsvertrag und schick es zurück.
Ich glaub nicht das die das dürfen und du must den auf keinen Fall rausgeben wenn sie dir das Arbeitsverhältnisses nicht besorgt haben. Datenschutz !!!!
Aber was geht das Amt mein Geldzufluß ab 1.11. an, wenn ich nicht mehr in deren System bin und KEINE Leistungen beziehe. Ich muß nichts zurückzahlen, weil ich nichts mehr bekomme. Es muß auch nichts neu berechnet werden, weil ich auf alle Leistungen ab 1.11. schriftlich verzichtet habe.