Unterhalt 105% - welcher Betrag ist das?
Hallo Forum,
laut Scheidungsfolgevereinbarung und beim Gerichtstermin wurde beschlossen dass meinem Kind (14 Jahre) 105% des Regelunterhaltes gezahlt werden sollen.
Der Kindsvater hat ein Netto Einkommen von 1.605,00€
Er hat nur 1 Kind, dieses um das es hier in dem Text geht.
nun bezahlt er schon immer 397€
Sind das jetzt wirklich 105% ?
und wenn er bisher nie diese 105% gezahlt hätte, könnte ich die Differenz rückwirkend noch fordern ?
4 Antworten
er muss ca. 499 euro zahlen. von diesem betrag zieht er das hälftige kindergeld ab und kommt auf ca. 397 euro. somit zahlt er genau was er muss. es gibt keine differenz.
Bei einem bereinigtem Einkommen von 1605€ und einem 14jährigen Kind beträgt der Unterhalt 500€ im Monat.
Die erste Stufe der DDT ist für zwei Kinder gedacht, er rutscht eine Stufe höher, deshalb 105½.
Abzüglich des hälftigen Kindergelds sind das 398€.
Er zahlt einen Euro zu wenig. Wenn ein Titel besteht, kannst Du diesen Euro einfordern, auch rückwirkend.
Von wann ist diese Scheidungsvereinbarung?
Vom 1.1.2019 bis 30.6.2019 musste er mit 105% 403 Euro zahlen, ab 1.7. bis 31.12. sind es 398 Euro. Ab 1.1.2020 sind es 420 Euro.
Im Jahr 2018 waren es 394 Euro. Im Jahr 2017 waren es 387 Euro (wenn das Kind schon 12 war.
Geschuldet ist dies den Anpassungen der Düsseldorfer Tabelle, sowie der Erhöhung des Kindergeldes.
Du solltest ihn darauf hinweisen, dass sich ab 1.1.2020 die Düsseldorfer Tabelle ändert und er bitte dann die titulierten 105 % entsprechend anpassen möge auf 420 Euro.
Ob man nun wegen ein paar fehlender Euro zum Gericht rennen möchte oder eine Nachforderung stellt, bleibt einem natürlich selbst überlassen...
Die Düsseldorfer Tabelle sieht bei einem Einkommen bis 1900€ Netto für ein 12-17 jähriges Kind einen Satz von 476€ vor, bei 105% also rund 500€, bzw. exakt 499,80€. Ich bin mir ziemlich sicher, dass man sowas nachfordern kann.
Nein, er kann sich das hälftige Kindgeld noch abziehen.