Erste Steuerklärung wie lange rückwirkend?
Hi, ich bin 24 und habe Anfang des Jahres meine Ausbildung beendet. Ich habe bisher noch nie eine Steuerklärung abgegeben und habe nun schon mehrfach gehört das sich das wohl durchaus lohnen würde, daher einige Fragen:
- Bis wann muss man die Steuererklärung normalerweise abgeben?
- Kann man dieses Datum irgendwie überziehen?
- Laut einem Freund kann man seine allererste Steuererklärung sogar bis zu 2 Jahre rückwirkend einreichen, stimmt das?
- was kann man da so alles geltend machen? (Ich habe keinerlei Bons/Quittungen für irgend etwas aufgehoben). Die Kilometer die ich mit dem Auto zur Arbeit gefahren bin bekomme ich wohl für die letzten 1-2 Jahre zusammen, aber sonst?
6 Antworten
Wenn Du sie selbst machst / einreichst, ist der Stichtag der letzte Tag im Monat Mai des darauffolgenden Jahres.
Dein Steuerberater darf sich mehr Zeit lassen. Das ist u.U. von Vorteil, wenn Du einen günstigen Zeitpunkt für die Rückzahlung abpassen willst.
- 31.05. des darauffolgenden Jahres
- Antrag auf Fristverlängerung stellen
- nach Rechtsprechung bis 7 Jahre rückwirkend
- googlen
sieh auf Deine Lohnsteuerkarten. Ist Dir überhaupt ein Lohnsteuerabzug bescheinigt worden? Wenn kine Lohnsteuer abgezogen wurde, kann man auch keine zurück bekommen. Azubi bekommen selten über 800,- Euro im Monat (da fängt so ca. die Lohnsteuer an.
Dann kannst Du 4 (vier) Jahre zurück eine Erklärung abgeben (antragsveranlagung).
Für die Fahrten Zur Arbeit udn zur Berufsschule brauchst Du nur die Entfernungs- bzw. de gefahrenen Kilometer.
Für Schulbücher die Quittungen.
soviel ich weiß kannst du 3 jahre rückwirkend die steuererklärung machen.
stimmt..die verjährungsfrist beträgt 4 jahre..
.. grundsätzlich. Es ist aber streitig, ob es auch 7 Jahre sind: 4 Jahre Frist plus 3 Jahre Hemmung. Steuerrecht eben..
wenn du eine ausbildung gemacht hast wird dein einkommen wohl recht gering gewesen sein. schau erstmal deine lohnabrechnungen an wieviel /ob du überhaupt steuern gezahlt hast sonst brauchst du das ganze gar nicht erst machen, denn steuern kannst du dir nur zurückholen wenn du vorher gezahlt hast ^^
was du an werbungskosten ansetzten kannst sind sachen die du für die erhaltung des berufs brauchst. z.b. lehrbücher, fortbildungen, deine fahrtkosten. da ist es relativ schwer pauschal zu sagen was geht. arbeitskleiodung geht z.b. als handwerker vermutlich, im büro eher nicht.
krankheitskosten sind theoretisch auch ansetzbar aber da gibt es eine zumutbare belastung und wenn du nicht wirklich etwas ernsthaftes an krankheitskosten hast lohnt das meist nicht anzugeben.
Du weißt es aber nicht!!