ALG 2 Aufstocker, Geld von KFZ-Schaden?
Guten Abend,
ich alleinerziehende Mama zwei kleiner Kinder gehe Teilzeit 25 Stunden/Woche arbeiten. Ich bekomme noch einen kleine Teil aufstockend ALG 2. Nun ist es so, das mir vor kurzem an der Ampel einer hinten drauf gefahren ist. Der Schaden am meinem Auto beläuft sich auf ca 2500 Euro. Nun habe ich das Geld der gegnerischen Versicherung überwiesen bekommen. Da ich momentan nicht zum reparieren komme (aus beruflichen Gründen, ), möchte ich das Geld entweder in bar bei mir zu Hause aufbewahren oder auf meinem Sparkonto "parken", bis ich mein Fahrzeug zur Werkstatt bringe. Nun würde ich gerne wissen, soll ich meinen SB direkt über diesen Geldeingang informieren oder genügt es wenn ich im Okotber die Kontoauszüge für den Weiterbilligungsantrag einreichen muss ? Wie wird mir dieses Geld dann berechnet als Vermögen oder Einkommen?
Ich bedanke mich jetzt schon mal für hilfreiche Antworten
5 Antworten
Du solltest deinen Sachbearbeiter direkt auf diesen Geldeingang hinweisen.
Dieser ist ja zweckgebunden und für die Reparatur des Wagens, oder evtl für eine Neuanschaffung vorgesehen.
Außerdem brauchst du das Fahrzeug ja auch um deinem Erwerb nachzugehen.
Vorsicht - bei Auszahlung wird die Mehrwertsteuer einbehalten da nicht repariert wird. Warum lässt man sich nicht reparieren, Schaden zahlt der, der aufgefahren ist.
bei Reparatur wird die Mwst erstattet.
das kann als Einkommen gewertet werden - wirst angeben müssen. Bei Reparatur kommt die Ausgabe - kannst nachweisen per Rechnen
Guten Abend,
ich weiß das ich den Betrag ohne die Mwst. erhalten habe, diesen bekomme ich auch , sobald ich die Reperaturrechnung eingereicht habe, nur wie gesagt momentan klappt das zeitlich nicht. Die Schadensfrage ist ja auch bereits geklärt.
Also besser direkt anrufen und Bescheid sagen, das da was auf meinem Konto eingegangen ist. Ansonsten sieht es mein SB ja sowieso auf den Auszügen und ich erkläre bei ungenauen Posten auf meinen Auszügen sowieso immer um was es ging bzw lege Nachweise bei
Es wird nicht als Einkommen angerechnet, genauso wenig wie Schmerzensgeld, Schadensersatz etc.
Angeben würde ich es aber trotzdem
Du solltest den Geldzufluss dem Jobcenter unverzüglich melden und nachweisen und dich schnell darum kümmern das dein KFZ - repariert wird,dass musst du dann auch dem Jobcenter nachweisen,sonst gilt der Geldzufluss nicht als zweckbestimmte Einnahme und würde auf den Bedarf als Einkommen angerechnet !
Denn sonst gibt es bei Entschädigungen die nicht auf den Leistungsanspruch angerechnet werden nur eine Ausnahme und das wäre beim Schmerzensgeld.
Warum konntest du es bis jetzt nicht reparieren lassen ?
Wenn du auf ein KFZ - angewiesen bist,dann muss dir die Versicherung auch einen Leihwagen zahlen,wenn du eine Entschädigung dafür bekommen hast,weil du darauf verzichtet hast,dann gilt diese als Einkommen und wird mindernd auf die Leistungen angerechnet.
.... verstehe. Hier bei uns sind die Geschädigten während der Reparatur aber nicht neben dem Lackierer in der Kabine.
Für mich kann da also etwas nicht stimmen. Bei uns holen die Karosseriebauer/Lackierer das gute Stück ab und stellen es repariert und gereinigt wieder vor die Tür.
Viel Glück.