Kann mich Vermieter zwingen mit nur einem TV-Internet-Telefon Breitband Anbieter abzuschliessen?
Hallo, bin gerade dabei einen Mietvertrag zu unterzeichnen und stolpere ueber eine zu unterschreibende Zusatzvereinbarung, die folgendermassen lautet:
"Die Mietsache ist an eine Breitbandkabelanlage angeschlossen, über die die Mietsache mit allen in das Breitbandkabelnetz der Firma TeleColumbus Multimedia GmbH, Bismarckstraße 71 in 10627 Berlin eingespeisten TV- und Hörfunkprogrammen (Regelleistung Kabelanschluss) versorgt wird. Der Mieter ist verpflichtet, mit dem Betreiber der Breitbandkabelanlage einen TV- und Hörfunk- Versorgungsvertrag über die Lieferung der Regelleistung abzuschließen und über die Dauer des Mietverhältnisses aufrecht zu erhalten. Ausnahmen hiervon sind in begründeten Einzelfällen mit Zustimmung der xxxxx gmbH zulässig."
Ist hier die freie Wahl aufgehoben? Die Angebote von TeleColumbus sind nicht ausreichend fuer uns. Wie sieht hier die Sachlage aus? Muss ich das unterschreiben?
Danke im Vorraus Peter Z.
11 Antworten
Das ist recht ungünstig formuliert. Natürlich kann dich niemand dazu verpflichten, einen Vertrag über die komplette Regelleistung bei Telecolumbus abzuschliessen. Wenn du beispielsweise kein TV schaust, brauchst du auch keinen analogen Abschluss. Was der Vermieter eigentlich sagen wollte, ist womöglich: dein zuständiger Kabelnetzanbieter ist Telecolumbus. Dahingehend hast du also keine Wahl. Würdest du zu KDG wechseln wollen, ginge dies nicht, da die Kabel in der betreffenden Liegenschaft zu Telecolumbus gehören. Du hast sozusagen keine Wahl, was den Anbieter betrifft.
Ich habe mal gelesen, dass man verpflichtet ist,sich am Kabelfernsehen zu beteiligen, wenn es denn anliegt.Ein Vermieter muß keine Schüssel dulden,der Rest aber gleicht ja einer Vergewaltigung.Ich wär mit der Unterschrift vorsichtig.Sicher gilt auch hier Vertrag ist Vertrag.
Sowas ist durchaus zulässig.
Außerdem steht dort, dass in begründeten Einzelfällen davon abgewichen werden kann.
Ich bin z.B. so ein begründeter Einzelfall und muß wegen einer eigenen Satellitenanlage nicht das Fernsehprogramm über unseren Kabelnetzbetreiber beziehen.
Sowas ist aber in jedem Fall vor Vertragsunterzeichnung zu klären.
Nein, Sie müssen den Mietvertrag so nicht untrschreiben, wenn Sie mit der Regelung nicht einverstanden sind. Dies würde übrigens auch gelten, wenn die im Mietvertrag genannte Miethöhe Ihnen widerstreben würde!
Die Frage ist unklar gestellt. Im Text steht nur was von Radio und TV. Aber grundsätzlich ist dieses Verlangen sittenwidrig, also nicht zulässig.