Von einem Unterschriebenen Mietvertrag zurücktreten?

5 Antworten

Von einem Unterschriebenen Mietvertrag zurücktreten ?Hallo, Ich würde gerne wissen, ob man von einem schon Unterschriebenen Mietvertrag zurücktreten kann und wie lang man das kann
Das ist im Mietrecht nicht möglich.

Sie können nur versuchen mit dem Vermieter zu reden, dass er einer Vertragsauflösung zustimmt oder Sie müssen die fristgerecht kündigen.

Je schneller man das mit dem Vermieter klärt, je größer ist die Chance, dass der Vermieter noch die Adressen der anderen Interessenten hat und er mit einm dieser Personen einen Vertrag machen kann.

MfG

Johnny

Wenn es nicht ausdrücklich im Vertrag steht, was sehr ungewöhnlich wäre, nein.

Man kann einen Mietvertrag nur kündigen. Das, sofern der Vertrag unbefristet und ohne Kündigungsverzicht ist, sofort nach dem er abgeschlossen (unterschrieben) wurde.

Wenn man ganz großes Glück hat braucht man nicht eine einzige Miete zahlen.

Man kann natürlich auch mit dem Vermieter reden und hoffen das er einem Aufhebungsvertrag zustimmt.

Nein kann man nicht dann muß man fristgerecht kündigen (3 Monatsfrist meistens). Oder der Vermieter ist nett und läßt es zu wenn Du ihm einen anderen Mieter besorgst. Mußte fragen!

Sie können einen unterschriebenen Mietvertrag fristgerecht kündigen, so wie dies im Vertag vereinbart ist. Bis dahin sind Sie zur Zahlung der vereinbarten mlt. Gesamtmiete bis zum Vertragsende verpflichtet.

Entweder aus Kulanz, dazu müsste der Vermieter zustimmen. Oder aber sofort wieder kündigen. Dazu musst du nicht erst eingezogen sein. LG Alex