Zwei im Mietvertrag einer zieht aus + Mietschulden von einer Person!

7 Antworten

& habe ich nun auch Mietschulden (wir stehen beide im Mietvertrag)?

Hast Du. Denn Ihr haftet jeder zu 100 %, nicht 50 : 50

Hat sich ein Betrag von 2 MM "angesammelt" kann der VM Euch Beiden fristlos kündigen.

Wer von Euch seinen Teil nicht gezahlt hat ist völlig unwichtig.

Und wie ist es wenn er einfach auszieht? Kann er sich einfach vom Mietvertrag rausnehmen lassen?

Nein. Das geht mit Der Zustimmung aller am Vertrag beteiligten Personen.

Das wären hier der Ex, der VM und Du.

Dein Ex kann auch nicht seinen Teil des Vertrages kündigen.

Im Klammersatz liegt das Problem begraben.

Der Ex-Freund kann ohne Deine Zustimmung nicht einfach aus dem MV aussteigen und wenn der einfach auszieht bleibt der trotzdem Mietschuldner.

Aber der VM wird sich die erreichbare Miet-Person halten, von der Miete zu bekommen möglich ist. Gibt es nur einen MV den beide unterschrieben haben, dann bleiben Mietschulden des Ex auch an Dir hängen.

Wenn es im Zusammenhang mit Mietschulden zu einen gerichtlichen Mahnverfahren kommt und sich daraus ein Titel zugunsten des VM ergibt, ist mit einem Eintrag zu rechnen.

Übergangsweise könnte das Jobcenter helfen, aber die Erwartungen sollten nicht zu hoch angesetzt werden.

Hallo! Ich wohne zur Zeit noch mit meinem Ex Freund zusammen. Es ist so, dass er schon 3 Mal nicht den Teil seiner Miete bezahlt hat. Ich habe immer meinen Teil bezahlt (selbst von meinem Konto überwiesen). Bekomme ich nun durch ihm auch einen Eintrag & habe ich nun auch Mietschulden (wir stehen beide im Mietvertrag)?

Bei gemeinsam geschlossenen Mietverträgen gilt Folgendes:

§ 421 Gesamtschuldner Schulden mehrere eine Leistung in der Weise, dass jeder die ganze Leistung zu bewirken verpflichtet, der Gläubiger aber die Leistung nur einmal zu fordern berechtigt ist (Gesamtschuldner), so kann der Gläubiger die Leistung nach seinem Belieben von jedem der Schuldner ganz oder zu einem Teil fordern. Bis zur Bewirkung der ganzen Leistung bleiben sämtliche Schuldner verpflichtet.

http://dejure.org/gesetze/BGB/421.html

Und wie ist es wenn er einfach auszieht? Kann er sich einfach vom Mietvertrag rausnehmen lassen?

Mieterseitige Kündigung eines gemeinschaftlichen Mietvertrages: Sind mehrere Personen gemeinsam Mieter, zum Beispiel Ehepaare, Geschwister, Partner oder Wohngemeinschaften, so muss jeder Partner des Mietvertrages die Kündigung eigenhändig unterschreiben. Fehlt eine Unterschrift ist die Kündigung unwirksam. Eine Vertretung (Vollmacht) ist möglich. In diesen Fällen ist jedoch eine schriftliche Vollmacht (Originalurkunde keine Kopie!) zusammen mit der Kündigungserklärung vorzulegen bzw. an das Kündigungsschreiben anzuheften. Aus der Vollmacht muss klar und eindeutig zu ersehen sein, dass der vertretene Vertragspartner den oder die anderen zur Erklärung der Vertragskündigung in seinem Namen beauftragt und bevollmächtigt hat. Ohne Vorlage einer schriftlichen Vollmacht kann der Vermieter der Kündigung widersprechen. Das gilt für alle Partner des Vertrages, und auch solche, die durch einen späteren Einzug in die Wohnung hinzugekommen sind. Partner von nichtehelichen Lebensgemeinschaften sollten nicht davon ausgehen, dass sie keine Haftungsprobleme haben, nur weil sie im Vertrag nicht genannt sind. Die spätere Einbeziehung durch den vom Vermieter genehmigten Nachzug ist rechtlich gleichbedeutend wie ein urspünglch gemeinsam abgeschlossener Vertrag, d.h. es liegt ein gemeinschaftlicher Mietvertrag vor. So ist die Rechtslage: Zieht ein Mitmieter aus der Wohnung aus, und kündigt er alleine die Wohnung anschließend, so ist die Kündigung unwirksam. Die Kündigung wirkt also nicht etwa nur für seine Person! Der ausgezogene Mitmieter haftet auch nach dem Auszug weiterhin als Gesamtschuldner zusammen mit dem anderen Partner für die alle Vertragspflichten, insbesondere aber für die gesamte Miete oder auch die Schönheitsreparaturen, dabei ist es völlig unerheblich, ob er die Wohnung auch noch nutzt. Gesamtschuldnerische Haftung bedeutet, dass der Vermieter von jedem Partner die volle Summe verlangen kann. Beispiel: Die Mietrückstände betragen 2.300 €, die Kosten für nicht durchgeführte Schönheitsreparaturen 2.500 €. - Zusammen 4.800 €. Es kann nun jeder der Mitmieter zur Zahlungder vollen Summe von 4.800 € verurteilt werden, der Vermieter darf aber nur einmal "kassieren". Wer von den Partner bezahlt kann ihm egal sein. Im Zweifel wendet er sich natürlich an den Mitmieter, der am meisten Geld hat. Ein bestehender Mietvertrag kann durch eine dreiseitige Vereinbarung des Vermieters mit dem ausscheidenen Mieter und dem Mieter der das Mietverhältnis fortsetzen möchte, übernommen werden.

Quelle Mietrechtslexikon

MfG

Johnny

Mieter haften gesamtschuldnerisch für Mietrückstände.

Das bedeutet, dass bei Mietschulden BEIDE Mieter gekündigt werden können, wenn mehrfach der Betrag von 1 Monatsmiete oder einmalig 2 Monatsmieten ausstehend sind.

Ich würde diesem Mitmieter mal auf die Füße treten - Miete ist das, was man als ERSTES bezahlt, noch bevor man andere Ausgaben tätigt.

Zivilrechtlich schuldet der Mitmieter das Geld dem Vermieter - trotzdem musst DU voll haften, wenn es Rückstände gibt.

Ich würde diesem Mitmieter mal gehörig auf das Holz klopfen - das soll das Denkvermögen erhöhen.

Ihr steht beide im Mietvertrag, also haftet ihr auch beide. Der Vermieter wird sich an den /die halten, bei dem/der er die größte Aussicht auf Erfolg hat und dann müsst Ihr untereinander sehen, wie ihr das aufteilt und an euer Geld kommt.

Wenn er auszieht, musst du natürlich alleine zahlen - am besten wäre es wahrscheinlich, Ihr kündigt die Wohnung und du suchst dir schnell etwas anderes, was du auch bezahlen kannst. Bis zum Ablauf der Kündigungsfrist haftet Ihr dann natürlich noch beide.