Sonntags keine Wäsche draußen aufhängen - Mietvertragsklausel rechtlich wirksam?
Hallo, in unseren Mietvertrag steht, dass die Mieter an Sonn-und Feiertagen keine Wäsche im Garten aufhängen dürfen. Nun ist es mir letztes Wochenende doch passiert: Ich habe an einem Sonntag Wäsche im Garten aufgehängt. Direkt am nächsten Tag bekam ich einen Anruf einer Nachbarin, die mich auf das Verbot hinwies. Mir geht es nun nicht um eine moralische Antwort sondern um die rechtliche Frage, ob die Klausel des Mietvertrags auch rechtens ist. Vielen Dank im Voraus!
7 Antworten
Das Arbeitsverbot gilt für gewerbliche Tätigkeiten, nicht im Privatbereich. Du dürftest dann auch am Sonntag nicht umgraben, gießen, jäten, etc. . Ich betrachte das Verbot als unwirksam. Das Wäschetrocknen im Garten ist vertragsgemäße Nutzung desselben, insbesondere, wenn der Garten zur Mietsache gehört und damit für die Mietzeit in deinem Besitz ist und du darüber das Hausrecht hast.
Wenn eine Vorrichtung zum Spannen von Wäscheleinen da ist, habt ihr jederzeit das Recht, dort Wäsche zu trocknen. Mit dem Hof kehren etc. ist das Gebot, diese Arbeiten am Samstag zu erledigen, nachvollziehbar. Sicher wird es so nicht immer möglich sein, aber die Regel. Mit der Wäsche musst du dich schließlich auch nach dem Wetter richten, es ist unsinnig diesbezüglich Vorschriften zu machen, zumal du verm. keine Hausfrau bist und wochentags Zeit dafür hättest.
Noch ein Gedanke als Ergänzung: Es gibt diverse Urteile (zB. OLG Köln 16w 165/00)des Inhalts, dass auch am Sonntag Wäsche gewaschen werden darf. Daraus folgt logischerweise, dass diese auch am Sonntag aufgehängt werden darf.
ich denke in de rheutigen zeit, wo die leute rund um die uhr arbeiten, sollte es in ordnung sien, wenn man am einzig freien tag in der woche auch seine wäsche wäscht und trocknet.
bei mir hat sich noch keiner über die wäsche auf dem balkon beschwert.
Kein Problem. Dann muss man sich eben eine Wohnung suchen, bei der dies so ist...
unsere Nachbarn von der gleichen Wohnung stört es ja nicht mal, die möchten das auch gerne machen, doch die Nachbarn von nebenan finden es unerträglich - wobei die doch nichts dagegen sagen dürften, oder?
Nicht direkt, sie können aber den Vermieter auffordern, die Hausordnung durchzusetzen. Ein Verstoß gegen die Hausordnung ist eine Vertragsverletzung und kann abgemahnt werden...
okay, das ist verständlich, Danke
Eine mir bekannte gesetzliche Regelung zu diesem Thema gibt es nicht. Deshalb gilt zunächst das, was in der Hausordnung festgelegt wurde. MfG
Danke...hmm dachte ich auch, allerdings stellte sich bereits in unserem alten Mietvertrag heraus, dass der Punkt des Mietvertrages veraltert ist und keine rechtsgültige Grundlage mehr besitzt.
In der Tat würde auch ich sagen, dass es sich um einen Punkt aus der Hausordnung handelt, der seinen Ursprung wahrscheinlich in den 30´er Jahren hatte. Viele Teile eines Mietvertrages können mit der Zeit unwirksam werden, aber nur dann, wenn Recht dazu gesprochen wurde. Zu diesem Thema allerdings ist mir nichts bekannt. MfG
Korrektur: "...allerdings stellte sich bereits in unserem alten Mietvertrag heraus, dass EIN Punkt des Mietvertrages veraltert WAR und keine rechtsgültige Grundlage mehr besitzt." Zu dem Thema Wäsche aufhängen, habe ich nur etwas im Internet gelesen, dass es wohl in den 50er Jahren ein (allgemeines ?) Verbot gab...ob das stimmt...kA
Dieses Verbot leitet sich aus dem christlichen Gedanken des Arbeitsverbots und Gebots zur Besinnung am Sonntag ab. Der Gedanke ist der, das Arbeit anderer und deren sichtbare Ausprägungen die Besinnung stören können. Dies mag zwar veraltet sein, die Paragraphen, aus denen sich dies ableiten lässt, stehen aber nach wie vor in den Feiertagsgesetzen fast aller Bundesländer. Solange es keine gegenteilige Rechtsprechung gibt, gilt dies also, wie bereits heimwerker schrieb...
Ja, Danke, dass dachte ich mir schon. Meine Nachbarin hat es mir auch erklärt. Nun weiß ich aber wieder mal, warum ich lieber in F wohne ;-) da beschwert sich niemand darüber, nur Lärm u.ä. gilt da als Ruhestörung
Tja, Deutschland ist eben spießig, die Heimat der Gartenzwerge... ;-)
Nein, Du darfst keine Wäsche aufhängen, wenn sich Nachbarn gestört fühlen.
Außer: Babywäsche.
Danke für die Antwort. Gibt es ein Urteil dazu, wo ich das nachlesen kann? Meine Nachbarn sind sehr christlich und ich möchte auch keinen Ärger mit Ihnen haben, allerdings muss ich momentan so viel Wäsche machen, dass ich kaum nachkomme (Grund: Mangel bedingt durch schlechte Isolierung des Hauses) Und nun interessiert mich nur die rechtliche Lage und die Gesetzesurteile dazu, damit ich weiß, ob sie mir wirklich was wollen können, sofern sich einer bei den Vermietern beschwert.
Die Regelung ist sicher kein Hinweis im allgemeinen Mietvertrag, sondern ein vom Vermieter zugefügte Klausel. Daher könnte sie unwirksam sein. Aber, wie heißt es in der Juristerei: Es kommt darauf an. Lass das Ganze doch mal rechtlich überprüfen, z.B. vom Mieterschutzbund.
Danke für die Antwort! Es war leider keine zugefügte Klausel, sondern tatsächlich ein Punkt im allg. Mietvertrag. Ich komme eigentlich aus Frankreich, daher wusste ich nicht, an wen ich mich wenden muss. Aber gut dann werde ich dort mal nachfragen.
Danke für die Antwort! Es ist tatsächlich so, dass wir keine Gartenmitbenutzung haben, doch die Wäscheleinen, die im Hof stehen, benutzen dürfen. Bezüglich deines zweites Satzes, muss ich hinzufügen, dass es uns auch mündlich untersagt wurde, am Sonntag den "Putzdienst" wahrzunehmen; sprich Hof und Treppenhaus müssen am Samstag gekehrt/gereinigt werden.