Sonntags keine Wäsche draußen aufhängen - Mietvertragsklausel rechtlich wirksam?
Hallo, in unseren Mietvertrag steht, dass die Mieter an Sonn-und Feiertagen keine Wäsche im Garten aufhängen dürfen. Nun ist es mir letztes Wochenende doch passiert: Ich habe an einem Sonntag Wäsche im Garten aufgehängt. Direkt am nächsten Tag bekam ich einen Anruf einer Nachbarin, die mich auf das Verbot hinwies. Mir geht es nun nicht um eine moralische Antwort sondern um die rechtliche Frage, ob die Klausel des Mietvertrags auch rechtens ist. Vielen Dank im Voraus!
7 Antworten
Das Arbeitsverbot gilt für gewerbliche Tätigkeiten, nicht im Privatbereich. Du dürftest dann auch am Sonntag nicht umgraben, gießen, jäten, etc. . Ich betrachte das Verbot als unwirksam. Das Wäschetrocknen im Garten ist vertragsgemäße Nutzung desselben, insbesondere, wenn der Garten zur Mietsache gehört und damit für die Mietzeit in deinem Besitz ist und du darüber das Hausrecht hast.
ich denke in de rheutigen zeit, wo die leute rund um die uhr arbeiten, sollte es in ordnung sien, wenn man am einzig freien tag in der woche auch seine wäsche wäscht und trocknet.
bei mir hat sich noch keiner über die wäsche auf dem balkon beschwert.
Eine mir bekannte gesetzliche Regelung zu diesem Thema gibt es nicht. Deshalb gilt zunächst das, was in der Hausordnung festgelegt wurde. MfG
Nein, Du darfst keine Wäsche aufhängen, wenn sich Nachbarn gestört fühlen.
Außer: Babywäsche.
Die Regelung ist sicher kein Hinweis im allgemeinen Mietvertrag, sondern ein vom Vermieter zugefügte Klausel. Daher könnte sie unwirksam sein. Aber, wie heißt es in der Juristerei: Es kommt darauf an. Lass das Ganze doch mal rechtlich überprüfen, z.B. vom Mieterschutzbund.