Tierhaltung im Einfamilienhaus zur Miete

6 Antworten

Hallo ,

Haustiere dürfen zwar nicht mehr generell verboten werden , aber bedürfen halt doch der Zustimmung durch den Vermieter. Wenn es Gründe gibt, dass es für Nachbarn /Mitbewohner unzumutbar ist , darf der Vermieter die Tierhaltung untersagen.

Rein vom rechtlichen abgesehen ist es aber natürlich auch keine gute Basis um friedlich miteinander zu leben ,wenn du die Tierhaltung versuchst ein zu klagen. Von den Erfolgschancen die recht zweifelhaft sein dürften abgesehn.

Ich würde vorschlagen ,dass du eine schriftliche Vereinbarung entwirfst, wo alle Punkte aufgelistet sind wie Anzahl der Katzen , dass der Hund nur in Begleitung in den Garten darf und sein Geschäft dort nicht verrichten darf . Dass es nur diesen einen kleinen Hund gibt usw Und dass die Tierhaltungserlaubniss verfällt, wenn sich nicht an die Vereinbarungen gehalten wird .

Geh dann mit der Vereinbarung zur Vermieterin und sprich nochmal mit ihr . Gib ihr die Vereinbarung zu lesen und frag sie ob es Punkte gibt die ihr wichtig sind, die noch aufgenommen werden sollten. Dann hat sie etwas schriftliches in der Hand und sie weiss dass ihr nicht nachher 10 Hunde habt die den Garten vollkacken , weil die Modalitäten in der Vereinbarung ja eindeutig sind und sie bei einem Verstoß die Abschaffung fordern könnte . Sag ihr deutlich dass es ein ganz großer Wunsch von dir ist und dass es dir aber auch wichtig ist mit ihr gut aus zu kommen und dass du alles tun wirst damit sie vom Hund nicht gestört wird . Biete ihr an auch eine Tierhalterhaftpflicht für den Hund ab zu schliessen. Die kommt für eventuelle Schäden die vom Hund verursacht werden könnten auf.

Villeicht hast du dann eine Chance dass sie sich noch drauf einlässt .

Auf einen Rechtsstreit würde ich es echt nicht ankommen lassen. Da hast du nachher nur Stress mit der Vermieterin und jeden Tag zank will doch kein Mensch haben .

Liebe Grüße

Meines Wissens nach kann sie das rechtlich nicht verbieten. Aber hast du nicht schon genug Tiere? Fändest du es einen annehmbaren Zustand für den Hund, wenn er nie den Garten betreten darf? Ich würde es nicht tun, einmal dem Hund zu liebe und auch wegen der Vermieterin. Sie hat dir ausdrücklich klar gemacht, dass sie keine Hunde möchte. Du kannst schon froh sein, dass sie so viele Katzen akzeptiert. Offensichtlich hast du ein gutes Verhältnis zu ihr, das solltest du nicht aufs Spiel setzen. Wenn du dich jetzt über ihre Wünsche hinwegsetzt, kann sie zwar rechtlich dagegen nicht vorgehen, aber sie wird einen Grund für eine Kündigung finden.

Catmom85 
Beitragsersteller
 01.10.2014, 08:24

Wir leben ländlich und da sind genug Wiesen und Möglichkeiten dem Mops Freilauf zu gewähren, wobei so ein Kerl im Gegensatz zum Labrador nicht viel Auslauf braucht. Genau deswegen würde ich ja die Katzen hergeben, die in den Augen der Vermieterin stören, sprich sie besuchen. Um ihr zu zeigen, dass ich ihr entgegen komme. Unser Haus hat zudem genug Platz für alle, sonst hätte sie zu den 8 nicht ja gesagt. Also KEIN Animal hording. Alle sind aufm neusten Stand der Impfungen und regelmäßig beim Tierarzt.

Zählt der Mops, den wir gerne holen würden, als Kleintier?

Nein, Hund ist Hund.

Wie seht ihr meine Situation?

Etwas besser als wenn Du in einem Mehrfamilienhaus wohnen würdest.

In einem Einfamilienhaus ist die Hundehaltung regelmäßig vertragsgemäß (LG Hildesheim WuM 1989, 9), in einem Mehrfamilienhaus eher nicht (LG Karlsruhe NZM 2002,. 246). In einem einsam gelegenen Haus darf der Mieter einen Wachhund halten (AG Neustrelitz WuM 1995, 535).

http://www.mietrecht.org/tierhaltung/hundehaltung-groesse-schulterhoehe/

Die Klausel ist ungültig da inzwischen Urteile diese Klausel gekippt haben die besagen, dass Haustiere grundsätzlich vom Vermieter nicht verboten werden dürfe.

Allerdings gehen diese Urteile immer von ÜBLICHER Haustierhaltung aus.

Deine Haltung hingegen geht über die Haltung üblicher Haustierhaltung hinaus da du ja auch Tiere aufgrund deiner Aktivität in der Tierhilfe aufgenommen hast oder aufnimmst.

Wenn dir der Vermieter erlaubt hat diese Katzen erlaubt hat diese Zahl an Katzen auf zu nehmen dann ist der jetzt ok, aber mit de Aufnahme jedes weiteren Tieres wirst du wohl neu verhandeln müssen. Auch 4 Katzen dürften nicht der ÜBLICHEN Haustierhaltung in Deutschland entsprechen.

Das mußt du entscheiden was du machst. Rechtlich sehe ich deinen Fall in einem Grenzbereich in dem dem der Rahmen üblicher Haustierhaltung überschritten sein könnte. Auch mit 4 Katzen und Mops. Da nur mündliche absprachen bestehen würde ich die Vermieterin nicht über Gebühr strapazieren.

Catmom85 
Beitragsersteller
 01.10.2014, 08:25

Diese Urteil über genau dieser Klausel habe ich auch gelesen

anitari  01.10.2014, 08:47
@Catmom85

In besagtem Urteil geht vorrangig um Hunde- und Katzenhaltung.

Es besagt lediglich das VM deren Haltung nicht nicht mehr generell/grundlos untersagen dürfen.

Um Zustimmung müssen sie aber nach wie vor gebeten werden.

Rechtlich hast du keine guten Karten aber rede doch mit der Vermieterin vielleicht könnt ihr Euch einigen.