Darf ein Carport/Garage (verfahrensfrei, da <30m2 Innenbereich) errichtet werden, wenn der Abstand von 30 zum Wald unterschritten wird?
Darf ein Carport/Garage (verfahrensfrei, da <30m2 Innenbereich) errichtet werden, wenn der Abstand von 30 zum Wald unterschritten wird? Hinweis: Zwischen Bauplatz und Wald ist eine öffentliche Straße im Wohngebiet.
LBO Baden-Württemberg (1. März 2015) §4 besagt sagt kein Gebäude innerhalb 30m Zone zum Wald? §Anhang besagt Garagen sind genehmigungsfrei!
Wie sieht es haftungsrechtlich aus, wenn ein Baum auf den Carport fällt?
Details:
§4 Abs. 3 der LBO Baden-Württemberg (1. März 2015)
(3) Bauliche Anlagen mit Feuerstätten müssen von Wäldern, Mooren und Heiden mindestens 30 m entfernt sein; die gleiche Entfernung ist mit Gebäuden von Wäldern sowie mit Wäldern von Gebäuden einzuhalten.[..]
§ 50 Verfahrensfreie Vorhaben
(1) Die Errichtung der Anlagen und Einrichtungen, die im Anhang aufgeführt sind, ist verfahrensfrei.
Anhang (zu § 50 Abs. 1)
Verfahrensfreie Vorhaben 1. Gebäude und Gebäudeteile a).. b) Garagen einschließlich überdachter Stellplätze mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Grundfläche bis zu 30 m²..
2 Antworten
Fast wie bei uns in Bayern. 30m zur Baumgrenze werden nicht in den Bebauungsplan aufgenommen, werden als Schutzzone evtl. ausgewiesen. Dieser Bereich ist somit Außenbereich. Garagen dürfen in Bebauungsgebieten Verfahrensfrei errichtet werden, wenn sie bestimmte Bestimmungen einhalten. Gilt nicht für Garagen im Aussenbereich. Wenn du nun eine Garage im Aussenbereich, dieser Schutzzone planst, dann braucht es ein Genehmigungsverfahren, mit wenig Aussicht auf Erfolg. Man wird sich keinen Präsidenzfall schaffen. Zu viele würden auf den falschen Zug dann aufspringen wollen. Plan die Garage auf deinem Grundstück, das ist wesentlich einfacher. Ihr Maurermeister
Die 30m sind Schutzzone, somit Aussenbereich und dürfen nicht bebaut werden. Eine Genehmigung wirst du wohl nicht bekommen, da sich die Gemeinde keinen Präsidenzfall schaffen wird. Verfahrensfrei bauen kannst du nur im Bebauungsplan, unter bestimmten Voraussetzungen. (m², Wandhähe, Grenzabstand, Dachneigung..... )
Ihr Maurermeister