Ist bei Ausbau ein Bauantrag notwendig?
Guten Tag,
folgendes ist uns passiert: -Hausbau 1995 -untere Etage fertig ausgebaut und bewohnt -obere Etage zum Teil ausgebaut aber nicht bewohnt bis heute
Jetzt haben wir die obere Etage ausgebaut bzw. sind damit beschäftigt.
Wir wollten die Etage nun bei der Stadt anmelden um die neue Wohnfläche anzumelden.
Ist dies nur über einen Bauantrag möglich? Zuvor wurde uns immer nur die untere Etage angerechnet. Somit muss ich davon ausgehen, dass die obere Etage bei der Stadt noch als "ungenutzt" beschrieben wird. Die Baugenehmigung für das gesamte Haus haben wir ja, wir wissen nur nicht ob die obere Etage mit inbegriffen ist.
Da wir schon angefangen haben mit dem Umbau müssten wir einen Bauantrag rückwirkend ausfüllen? Geht sowas nur mit Architekt?
Freundlicher Gruß Peter
4 Antworten
Also ich habe nun mal den alten Bauantrag durchgesehen. Dabei ist das obere Stockwerk genehmigt mit dem Hinweis:
Wände sind eingezogen, verputzt und angestrichen und die Etage wird, sobald die finanziellen Mittel vorhanden, sind weiter ausgebaut.
Somit handelt es sich um eine fertig abgenommene Etage die jedoch noch nicht bei der Stadt registriert wurde.
Ist sowas denn möglich? Dass man der Stadt sagt dass die Räume soweit fertig sind jedoch noch nicht eingetragen werden?
Die Baugenehmigung für das gesamte Haus haben wir ja, wir wissen nur nicht ob die obere Etage mit inbegriffen ist.
wieso wisst ihr das dann nicht? ihr wisst weder, was ihr beantragt habt, noch was genehmigt wurde?
und was liegt da näher, als die stadt zu fragen, von der du die auskunft bekommen hast? sind wir das bauamt?
Ich wollte mir nur einen ersten Rat holen, damit ich nicht unvorbereitet mit der zuständigen Stelle reden muss.
Aus den vorhandenen Bauantragsunterlagen geht doch hervor, ob die obere Etage als Wohnraum beantragt und genehmigt worden ist!
Falls nicht, muss das nachgeholt werden. Rückwirkend geht da garnix. Ein Fachkundiger muss abklären, ob die obere Etage überhaupt genehmigungsfähig ist. Das ist nicht zwangsläufig der Fall nur "weil der Platz eben da war". Und ja, dass muss ein Architekt machen, da nur er planvorlageberechtigt ist.
Also ich habe nun mal den alten Bauantrag durchgesehen. Dabei ist das obere Stockwerk genehmigt mit dem Hinweis:
Wände sind eingezogen, verputzt und angestrichen und die Etage wird, sobald die finanziellen Mittel vorhanden, sind weiter ausgebaut.
Somit handelt es sich um eine fertig abgenommene Etage die jedoch noch nicht bei der Stadt registriert wurde.
Ist sowas denn möglich? Dass man der Stadt sagt dass die Räume soweit fertig sind jedoch noch nicht eingetragen werden?
Da steht nur drin, dass die Wände eingezogen sind, verputzt und gestrichen. Es geht nicht genau daraus hervor, dass diese Etage auch als Wohnraum genutzt werden darf.
Dennoch ist der Hinweis etwas schwammig. Ein Hinweis: "Die obere Etage darf als Wohnraum genutzt werden"/"darf nicht als Wohnraum genutzt werden" - wäre sicher sehr hilfreich gewesen.
okay, vielen Dank! Dann werde ich später nochmals den Antrag raussuchen und dann einen Architekten kontaktieren.
OK, viel telefonieren kann die Sache preiswerter machen ;-)
Mit dem Umbau begonnen....? Ohne Architekt? Wer nimmt alles ab? Ein Architekt kennt sich aus!
Es wurde damals ein 2 stöckiges Haus genehmigt. Jedoch wurde ja bis jetzt nur eine Etage bei der Stadt "abgerechnet".
Somit stellt sich die Frage ob überhaupt ein Neuantrag nötig ist. Dies sagte mir die Frau bei der Stadt.
Ich gehe davon aus, dass die Stadt immer die im Bauantrag angegebenen Quadratmeter zur Berechnung nutzt. Also frage ich mich ob man im Nachhinein sagen kann, dass die Wohnfläche doch kleiner ist und der restliche Teil vorerst ungenutzt bleibt.