2 Doppelhaushälften vereinen, Grundstücke beibehalten
Man hat 2 Doppelhaushälften und 2 Grundstücke.
Käufer erwirbt beide, möchte diese mittels Durchbrüchen zusammenschalten. Die Grundstücke sollen getrennt bleiben und nicht verschmolzen werden, damit in Zukunft eine Trennung wieder möglich ist.
Wie kann dieses beantragt werden?
4 Antworten
Die Grundstücke sollen bleiben, da eben eine spätere Trennung möglich sein soll, wenn die Kinder raus sind wieder eine Haushälfte zu verkaufen... sonst müsste man dann wieder trennen...
Wenn die Grenze bleibt können die Flurstücke separat verkauft werden. Dies kann verhindert werden entweder durch Vereinigung beider Flurstücke, so dass keine Grenze mehr durch das Haus hindurch läuft.
Alternative: Beide Flurstücke durch Baulast zu vereinigen.
Gründe: Wenn die Grenze bleibt müssen die Doppelhäuser durch Brandwand getrennt werden. In Brandwänden sind Öffnungen nicht zulässig. Durch Eintragung einer "Vereinigungsbaulast" entfällt die baurechtliche Wirkung der Grenze.
Baulasten gibt es in den Landesbauordnungen aller Bundesländer außer Bayern; Baulasten werden nicht ins Grundbuch eingetragen.
Dann Grenze lassen und Baulast. Wenn nachgewiesen wird, dass die Brandwand wieder geschlossen ist, kann baulast problemlos wieder gelöscht werden.
da muß nichts beantragt werden
Falsch
das hört sich voll psycho an warum nicht die grundtücke zusammenlegen und die häuser so lassen?
Die Grundstücke zusammenzulegen kostet auch Geld... (Eintrag im Grundbuch)
Und wenn man die Wohnfläche insgesamt nutzen möchte, dann will man ja nicht außen herum gehen.
natürlich kann man aussen herum gehen
Danke erstmal... ...was kann man dann dem Nutzer bestenfalls raten? Doch vereinigen und wieder trennen? Oder doch Eintragung der Baulast?
Spätere Trennung muss möglich bleiben!