2 Doppelhaushälften vereinen, Grundstücke beibehalten

4 Antworten

Die Grundstücke sollen bleiben, da eben eine spätere Trennung möglich sein soll, wenn die Kinder raus sind wieder eine Haushälfte zu verkaufen... sonst müsste man dann wieder trennen...

Wenn die Grenze bleibt können die Flurstücke separat verkauft werden. Dies kann verhindert werden entweder durch Vereinigung beider Flurstücke, so dass keine Grenze mehr durch das Haus hindurch läuft.

Alternative: Beide Flurstücke durch Baulast zu vereinigen.

Gründe: Wenn die Grenze bleibt müssen die Doppelhäuser durch Brandwand getrennt werden. In Brandwänden sind Öffnungen nicht zulässig. Durch Eintragung einer "Vereinigungsbaulast" entfällt die baurechtliche Wirkung der Grenze.

Baulasten gibt es in den Landesbauordnungen aller Bundesländer außer Bayern; Baulasten werden nicht ins Grundbuch eingetragen.

Honkytonkman79 
Beitragsersteller
 19.01.2011, 17:12

Danke erstmal... ...was kann man dann dem Nutzer bestenfalls raten? Doch vereinigen und wieder trennen? Oder doch Eintragung der Baulast?

Spätere Trennung muss möglich bleiben!

Seehausen  19.01.2011, 17:47
@Honkytonkman79

Dann Grenze lassen und Baulast. Wenn nachgewiesen wird, dass die Brandwand wieder geschlossen ist, kann baulast problemlos wieder gelöscht werden.

da muß nichts beantragt werden

Seehausen  19.01.2011, 16:58

Falsch

das hört sich voll psycho an warum nicht die grundtücke zusammenlegen und die häuser so lassen?

anjanni  19.01.2011, 17:25

Die Grundstücke zusammenzulegen kostet auch Geld... (Eintrag im Grundbuch)

Und wenn man die Wohnfläche insgesamt nutzen möchte, dann will man ja nicht außen herum gehen.

realdragonhead  19.01.2011, 17:56
@anjanni

natürlich kann man aussen herum gehen