Dachausbau ohne Genehmigung, jetzt Strafe
Hallo,
1998 haben ich mit meinem Ex-Partner ein Haus gebaut. In der Genehmigung ist der Dachspitz der angrenzenden Garage als "nicht ausgebaut" angegeben. Wärend der Bauphase hatten wir uns entschieden, in den Bereich auch Dachfenster einbauen zu lassen, haben das Dach isoliert und eine Holzdecke rein gemacht. 2000 ging die Beziehung auseinander und das Haus wurde versteigert. Nun, nach über 11 Jahren kommt die Gemeinde und möchte von mir für diesen Raum Wasser und Kanalgebühren nachbezahlt bekommen. In meinen Augen ist eine Holzdecke und 2 Dachfenster aber doch kein Ausbau zu einem Wohnraum und können die das nach so langer Zeit noch nachfordern. Ich erklärte, das dies doch verjährt wäre, woauf ich die Antwort bekam, das sie ja nichts davon wussten und es daher keine Verjährung gibt.
Wie soll ich hier nun reagieren? Wäre toll, wenn ich schnellstmöglich Antworten bekäme, da ich morgen die Herrschaften der Gemeinde gerne einen Besuch abstatten würde.
Vielen herzlichen Dank schon Mal
Eine verzweifelte Ex-Hausbesitzerin
1 Antwort
Nimm mal Kontakt auf zu einem Architekten Deines Vertrauens. Sinnvollerweise einer, der mit den Baubehörden Deiner Region schon Kontakt hatte, und der die Sachbearbeiter entsprechend kennt. Der kann Dich da wesentlich besser beraten wie jeder andere hier. So weit ich weiß, kann man auch Bauanträge nachträglich einreichen, und Baugenehmigungen nachträglich erhalten, so dass die Sache dann einigermaßen legal gemacht wird. Gerade wenn ein Teil des Gebäudes in den Plänen "nicht ausgebaut" angegeben ist, und danach doch noch ausgebaut wird, kann es sein, dass u.a. auch die Grundsteuer anders berechnet wird. Da sind die Behörden natürlich ganz wild, das ist keine Frage. Dennoch viel Erfolg :)
Danke für die Antwort, aber ich keine keinen Architekten, müsste ich erst noch ausfindig machen. Trotzdem Danke. Vielleicht kann mir noch jemand eine Meinung dazu sagen. Danke und Grüße