Kann mein Vermieter die Mietkaution für verloren erklären, wenn keine Quittung mehr vorliegt?
Hallo, folgender Fall:
Ich bin 2007 mit einem Freund in eine Wohnung gezogen und eine Mietkaution hinterlegt, die auch im Mietvertrag als Barkaution erwähnt ist.
2012 ist der Vermieter verstorben und eine Hausverwaltung kümmert sich seither um das Objekt.
Jetzt 2015 möchte ich ausziehen (der Freund bleibt wohnen) und meinen Kautionsanteil ausgezahlt bekommen (Ob von der Verwaltung direkt oder dem Freund ausgezahlt ist erstmal nebensächlich).
Allerdings hat die Hausverwaltung im Zuge des Auszugs festgestellt, dass sie aus dem Nachlass des ehemaligen Vermieters keine Unterlagen bezüglich der Kaution haben (Also weder hinterlegtes Konto noch Quittung). Leider besitzen wir auch keine Quittung mehr. Somit wären sowohl meinem Freund als auch mir unseren Kautionsanteile verlustigt gegangen.
Gibt es dennoch eine Möglichkeit an das Geld von der Hausverwaltung zu kommen, da die Kaution ja im Mietvertrag erwähnt ist und der Vermieter uns über die gesamte Zeit nicht dort hätte wohnen lassen, wenn keine Kaution hinterlegt wäre (Stichwort: Konkludentes Handeln)?
In diesem Sinne: Kann die Hausverwaltung für den ehemaligen vermieter haften bzw. seine Schulden mitgekauft haben?
Vielen Dank im Voraus für hilfreiche Antworten.
5 Antworten
Wenn im Mietvertrag nur steht, dass eine Kaution zu zahlen ist, sagt das nichts darüber aus, ob sie auch wirklich gezahlt wurde.
Da auch eine Barkaution in 3 Raten gezahlt werden kann, läßt sich konkludentes Handeln allenfalls in Bezug auf das erste Drittel der Kaution annehmen, da dieses zu Beginn des Mietverhältnisses fällig ist. Die weiteren beiden Raten mit den Mietzahlungen der darauf folgenden Monate.
Geht man also davon aus, dass man den Schlüssel und die Wohnung nur bekommen hat, weil man die erste Rate der Kaution bar bezahlt hat, könnte man daraus einen Rückzahlungsanspruch ableiten.
Stellt sich die neue Hausverwaltung aber quer, könnte diese auch argumentieren, dass man wohl den Vermieter dazu gebracht hat, den Schlüssel ohne gleichzeitige Zahlung der Kaution zu übergeben und dass man in der Folge den alten wohl Vermieter ständig hingehalten hat. Wie kann es sonst sein, dass man überhaupt keinen Beleg, weder für die Zahlung noch für die erfolgte getrennte Anlage der Kaution vorlegen kann.
Das ist im übrigen ein Sachverhalt, den es sehr häufig gibt. Viele Vermieter haben nur deswegen keine Kaution, weil sie sich am Anfang vom Mieter täuschen ließen und in der Folge die Kaution nie bekommen haben. Man scheut dann Prozesse, um es sich nicht ganz zu verderben und schließlich bleibt das Mietverhältnis eben ohne Kaution. Die Hausverwaltung weiß das sicher und es ist anzunehmen, dass genau so argumentiert wird und dann habt ihr ein Problem.
Danke für die Auszeichnung. Dann ist hoffentlich die Kaution wieder aufgetaucht. Das würde ich Euch auf jeden Fall wünschen.
Erstmal vielen Dank für die ausführliche Antwort.
Wäre es im Fall, dass sich die Hausverwaltung quer stellt möglich, meinen Freund als Zeugen zu benennen, da wir beide anwesend waren als die Kaution übergeben wurde?
Würden hier besondere Kriterien an die Zeugenschaft gestellt werden?
Selbstverständlich ist das hilfreich. Ein Richter, falls es zum Prozess kommt, wird wissen, wie ihr beide getrennt voneinander zu befragen seid, um Hinweise auf den Wahrheitsgehalt Eurer Aussage zu gewinnen, aber wie schon im zweiten Kommentar geschrieben, vermutlich ist gar nicht die Hausverwaltung Schuldner, sondern Erben.
Gibt es dennoch eine Möglichkeit an das Geld von der Hausverwaltung zu kommen, da die Kaution ja im Mietvertrag erwähnt ist und der Vermieter uns über die gesamte Zeit nicht dort hätte wohnen lassen, wenn keine Kaution hinterlegt wäre (Stichwort: Konkludentes Handeln)?
Die Mieter tragen die volle Beweispflicht dafür, daß die Kaution auch tatsächlich an den Vermieter gezahlt wurde. Das im Mietvertrag eine Barkaution vereinbart wurde, genügt hier nicht als Beweis.
Link zur Beweispflicht:
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=143012&rechtcheck=2
Wäre es im Fall, dass sich die Hausverwaltung quer stellt möglich, meinen Freund als Zeugen zu benennen, da wir beide anwesend waren als die Kaution übergeben wurde?
Bei einem gemeinsamen Mietvertrag - den ich hier vermute - bilden Du und Dein Freund eine Mieterpartei. Das heißt Dein Freund könnte in einem Gerichtsverfahren nicht als Zeuge auftreten. Weiter müßte der Vermieter die Kaution bei einem gemeinsamen Mietvertrag tatsächlich erst nach Beendigung des Mietverhältnisses auszahlen. Ein gemeinsamen Mietverhältnis endet durch eine gemeinsame Kündigung oder einer Mietaufhebungsvertrag, nicht aber durch einen Mieterwechsel oder den Auszug einer der Beteiligten.
Mit konkludentem Handeln hat das erstmal nichts zu tun.
Die Kaution ist im Mietvertrag erwähnt (ich gehe davon aus auch die Höhe), das reicht eigentlich als Beweis. Es ist die Pflicht des Vermeiters das Geld (auf einem separaten Konto!) zum entsprechenden Zinssatz zu hinterlegen und bei Auszug (abzüglich evtl Kosten) verzinst zurückzuzahlen.
Da jetzt die jetzt anscheinend die Hausverwaltung als Vermieter fungiert, ist das ihre Aufgabe.
Meiner Meinung nach ist es auch nebensächlich, dass der ursprüngliche Vermieter seine Pflicht versäumt hat, bzw. dafür keine Nachweise vorhanden sind.
Ich würde die Hausverwaltung nochmal darauf ansprechen. (Davor vllt etwas im Gesetz blättern, Mietrecht ist ab §535 BGB zu finden) und dann im zweifel einen Anwalt konsultieren.
Allerdings hat die Hausverwaltung im Zuge des Auszugs festgestellt, dass sie aus dem Nachlass des ehemaligen Vermieters keine Unterlagen bezüglich der Kaution haben (Also weder hinterlegtes Konto noch Quittung). Leider besitzen wir auch keine Quittung mehr. Somit wären sowohl meinem Freund als auch mir unseren Kautionsanteile verlustigt gegangen.
Falls es von einem Konto an den Vermieter überwiesen wurd, kann man sich einen Nachweis holen.
In Zukunft Kaution immer überweisen und nicht bar übergeben.
Gibt es dennoch eine Möglichkeit an das Geld von der Hausverwaltung zu kommen, da die Kaution ja im Mietvertrag erwähnt ist und der Vermieter uns über die gesamte Zeit nicht dort hätte wohnen lassen, wenn keine Kaution hinterlegt wäre (Stichwort: Konkludentes Handeln)?
Das ist kein Beweis und es gibt oft Vermieter die z.B. noch nicht mal merken, wenn jemand die Miete mehrere Monate nicht zahlt.
Wäre es im Fall, dass sich die Hausverwaltung quer stellt möglich, meinen Freund als Zeugen zu benennen, da wir beide anwesend waren als die Kaution übergeben wurde?
Dann benennt z.B. die HV auch zwei Personen und dann steht Aussage gegen Ausssage; das ist kein Beweis.
MfG
johnnymcmuff
Hast du denn keinen Beleg, dass deine Kautionn insolvenzfest angelegt wurde? Dazu wäre der Vermieter verpflichtet gewesen, das nachzuweisen. Der Nachweis wäre dann Beweis für dich.
Frag bei der alten HV nach, ob es dort Belege gibt.
Zu dem Thema, wer überhaupt Euer Schuldner ist:
Der Vermieter ist verstorben. Es gibt Erben. Die Hausverwaltung verwaltet vermutlich nur. Sie ist nicht Euer Schuldner. Schuldner ist der Erbe, die Erbin oder die Erbengemeinschaft.
Es ist anzunehmen, dass diese/r auch über die Teile des Nachlasses oder die Informationen verfügt, was Eure Kaution anbelangt.
Eine Möglichkeit, heraus zufinden, ob Eure Kaution getrennt vom Vermögen angelegt wurde, könnte darin bestehen, bei der Bank zu recherchieren, an die ihr immer die Miete überwiesen habt. Erben müßten darüber hinaus auch wissen, wo sonst noch Bankverbindungen bestanden haben und da könnte man nachforschen. Möglicherweise braucht ihr dazu aber anwaltliche Hilfe. Eine Nachfrage beim zuständigen Nachlaßgericht könnte Euch auch weiter helfen.