Kann ich meine Mietkaution in bar zurück verlangen, wenn ich sie auch in bar, mit quittung, bezahlt habe?
Hallo, ich habe meine Kaution vom Vermieter in bar zurück verlangt!
Er schreibt das eine barauszahlung nicht möglich sei- warum hat er nicht gesagt!
Darf er das od kann ich darauf bestehen sie nar zu bekommen?
MfG Chrissy
6 Antworten
Es gibt in Deutschland verschiedene Mittel und Wege, seine Schulden zu bezahlen. Wenn der Vermieter Dein Bankkonto kennt, darf er auch überweisen. Damit hat er seine Schuld rechtlich einwandfrei getilgt.
Er könnte Dir auch Bargeld geben, aber ich vermute mal, dass das im Geschäftsbetrieb des Vermieters aus verschiedenen Gründen nicht möglich ist. Das musst Du dann akzeptieren.
Verstehe ich es richtig, dass Du die Kaution deswegen nicht auf Deinem Konto haben willst, weil jemand anders auch darauf Zugriff hat? Z. B. ein Insolvenzverwalter oder jemand, der Dein Konto pfändet?
Im Falle einer Insolvenz wäre es fast schon kriminell, den Betrag dann dem Insolvenzverwalter vor zu enthalten.
Im Falle einer Kontenpfändung ein legitimes Mittel, um eine Pfändung dieses Betrags zu verhindern, aber der Vermieter muss mitspielen.
Viele Mieter haben das Problem, dass sie die Kaution entweder gar nicht mehr bekommen oder nur teilweise und wenn überhaupt, dann sehr lange darauf warten müssen. Das könnte Dir auch passieren, wenn Du beim Vermieter auf Barauszahlung bestehst und ihm Überweisung verbietest.
Wie wäre es, eigens für diesen Zweck jemand anders zu suchen, dem Du vertrauen kannst und der Dir für diese einmalige Überweisung als zuverlässiger Geldempfänger zur Verfügung steht?
Der Vermieter hortet ja nicht tausende EUR Bargeld in seinem Büro. Folglich muss er die Kaution nicht in bar aushändigen, sondern kann diese überweisen.
Im Geschäftsverkehr ist Barzahlung in der Regel nicht machbar. Es muss ja über die Erstattung der Kaution Nachweis geführt werden. Auch kommt es darauf an, in welcher Form die Anlage erfolgt ist.
die Kaution wird er kaum in der Wohnung liegen haben. Er hat es evtl. auf ein gesondertes Sparbuch eingezahlt, das kann er dir gerne geben.
Hallo, ich habe meine Kaution vom Vermieter in bar zurück verlangt! Er schreibt das eine barauszahlung nicht möglich sei- warum hat er nicht gesagt!
Möglich ist das schon, aber er will es nicht.
Darf er das od kann ich darauf bestehen sie nar zu bekommen?
Er darf.