Kann man was gegen Mieterhöhung machen? Ich meine rechtlich gesehen?

Dommie1306  13.07.2021, 06:41

Ein paar mehr Details? Wie begründet er die Erhöhung (Vergleichsmiete, Modernisierung), um wieviel % wurde die Miete erhöht, wann war die letzte Erhöhung etc...

TaAKu 
Beitragsersteller
 13.07.2021, 06:53

Kaltmiete um 15 Prozent. Er begründet es so dass die Mieten in der Stadt angeblich gestiegen sind. Daß sind die aber schon vor Jahren und gewiss nicht während der Pandemie

14 Antworten

Nachdem ich alles von Dir dazu durchgelesen habe, könnt Ihr vermutlich ganz beruhigt sein. Es würde mich schwer wundern, wenn das Mieterhöhungsverlangen korrekt gestellt wurde. Mach doch mal eine Kopie hier rein.

Ist es nicht korrekt, einfach abwarten und die Erhöhung nicht bezahlen. Soll doch der Vermieter selbst drauf kommen, dass es so einfach nicht geht.

Er will um 15 % erhöhen. Ich gehe mal davon aus, dass das der bei Euch höchstmögliche Wert ist. Also in einer Stadt mit Mietpreisbremse. Damit diese wirken kann, muss es auch einen Mietspiegel geben. Denn bekommt Ihr von der Stadt. Holt ihn mal und prüft vorsorglich nach, ob die neue Miete überhaupt gerechtfertigt wäre.

Wenn ja, werdet Ihr früher oder später nicht drum herum kommen. Wenn nein, wartet einfach ab, bis irgendwann mal ein korrektes Mieterhöhungsverlangen ins Haus flattert. Sollte das dann passen, habt Ihr zwei Möglichkeiten:

  1. Mieterhöhung akzeptieren
  2. Vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und somit umziehen.

Falls die erhöhte Miete zu teuer wird, könntet Ihr jetzt schon anfangen, in Ruhe nach einer neuen Wohnung zu suchen. Findet Ihr eine bessere und günstigere, dann kündigt ganz einfach das Mietverhältnis. Ist nichts zu finden, dann findet Euch mit der Mieterhöhung ab, die irgendwann korrekt daher kommt. Es bleibt Euch dann nämlich nichts anderes übrig.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
TaAKu 
Beitragsersteller
 15.07.2021, 20:25

Bei uns in der Stadt ist es nicht so einfach was neues zu finden zur Zeit

TaAKu 
Beitragsersteller
 15.07.2021, 20:19

Ich habe es schon nach aktuellen Mietspiegel geprüft und diese Erhöhung ist nicht zulässig. Er darf höchstens um 5 % erhöhen. Das sieht er aber nicht ein.

Also auf Grund der Antwort zur Nachfrage: Er erhöht um 15% und begründet das mit der Vergleichsmiete.

Zunächst Mal, ist der §558 BGB ausschlaggebend (ich kürz mal auf das Wesentliche):

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 558 Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete
(1) Der Vermieter kann die Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen, wenn die Miete in dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung eintreten soll, seit 15 Monaten unverändert ist.
(2) Die ortsübliche Vergleichsmiete wird gebildet aus den üblichen Entgelten, die in der Gemeinde oder einer vergleichbaren Gemeinde für Wohnraum vergleichbarer Art, in den letzten sechs Jahren vereinbart oder, von Erhöhungen nach § 560 abgesehen, geändert worden sind.
(3) Bei Erhöhungen nach Absatz 1 darf sich die Miete innerhalb von drei Jahren nicht um mehr als 20 vom Hundert erhöhen (Kappungsgrenze). Der Prozentsatz nach Satz 1 beträgt 15 vom Hundert [Mietpreisbremse].

Lässt sich festhalten: Eine Mieterhöhung kann per se durchaus rechtlich i.O. sein.

Schau hier nach, ob die Form korrekt eingehalten wurde:

https://ratgeber.immowelt.de/a/mieterhoehung-richtig-formulieren-so-gehts.html

Gerade ob auch wirklich drei Vergleichswohnungen aufgeführt wurden! Darüber stolpern viele Vermieter.

Ganz Allgemein empfehle ich aber (auch meinen Mietern), sich dem Mieterverein bzw. Mieterbund ihrer jeweiligen Stadt anzuschließen. Das kostet wenig Geld(in Passau wären das 90€) im Jahr und die prüfen z.B. etwaige Mieterhöhungsforderungen. Halte ich für eine sehr sinnvolle Investition.

https://www.mieterschutzbund-berlin.de/Mieterh%C3%B6hung.html#:~:text=Stimmt%20der%20Mieter%20der%20Mieterh%C3%B6hung%20nicht%20zu%2C%20kann%20der%20Vermieter,Mieter%20das%20Mietverh%C3%A4ltnis%20au%C3%9Ferordentlich%20k%C3%BCndigen.

Hier noch ein Link, in dem genau beschrieben ist, wie du dich wehren kannst.

Zusammengefasst:

  • Mieterhöhung kann rechtmäßig sein.
  • Meistens verzögern formelle Fehler eine zeitnahe Erhöhung.
  • Wenn die Erhöhung gerechtfertigt ist und dies z.B. über Vergleichswohnungen nachgewiesen werden kann, wirst du mittelfristig nicht drum herum kommen, Corona spielt da keine Rolle..

Zuerst ist zu schaun, ob das MEV formell überhaupt wirksam ist: Ist darin zur Zustimmung aufgefordert? Nur dann ist es rechtswirksam. Womit wird es konkret begründet? Allgemeine Formulierungen wie"alles ist teurer gewoden" reichen da nicht. Es müssen mindestens drei Vergleichswohnungen benannt oder auf einen Mietspiegel verwiesen werden.

Wenn formell unwirksam, schweigen, Miete wie bisher zahlen und abwarten.

Ansonsten könntest du bei Einhaltung der rechtlichen Voraussetzungen, kündigen oder nicht zustimmen oder Widerspruch einlegen.

Du kannst das Mieterhöhungsverlangen prüfen lassen.

Entspricht es den gesetzlichen Bestimmungen mußt Du die erhöhte Miete zahlen oder machst von deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch.

Tust Du weder das eine noch das andere kann der Vermieter dich auf Zustimmung zur Mieterhöhung verklagen.

Entspricht das Mieterhöhungsverlangen nicht den gesetzlichen Bestimmungen mußt Du gar nichts machen. Einfach die bisherige Mieter weiterzahlen.

Geht es um ein reguläres Mieterhöhungsverlangen oder um eine Mieterhöhung nach einer Modernisierung?

In ersterem Falle kannst du die Zustimmung verweigern. Der Vermieter müsste dann klagen. Wenn die Mieterhöhung nicht den üblichen Regeln entspricht wäre das ein Problem für ihn, das müsstest du ggf. abwägen.

TaAKu 
Beitragsersteller
 13.07.2021, 06:55

Ich will klagen vermeiden und Prozentsatz ist schon rechtens

Stadewaeldchen  13.07.2021, 07:12
@TaAKu

Dann melden noch mal die ganzen Mängel, setz dem Vermieter eine Frist und kündige eine angemessene Mietkürzung an.

TaAKu 
Beitragsersteller
 13.07.2021, 08:40
@Stadewaeldchen

Er hat gemeint. Neu Sanierung würde mir noch mal eine Mieterhöhung Kosten.

Stadewaeldchen  13.07.2021, 09:25
@TaAKu

Instandsetzung kann keine Mieterhöhung begründen.

Aber ich sehe du willst weder aktiv werden noch sonst irgendwas tun. Da gibt es nur 2 Möglichkeiten: Akzeptieren wie es ist oder umziehen.

TaAKu 
Beitragsersteller
 15.07.2021, 20:30
@Stadewaeldchen

Ich habe kein Geld für ein Anwalt, aber ich bin mir sicher, dass es ein Wucher ist. Ein Umzug ist das aktivste, dass man machen kann. Ich will dass aber vermeiden

Stadewaeldchen  15.07.2021, 20:39
@TaAKu

Mieterverein ist nicht teuer. Ich Zahl 6€ im Monat inklusive Rechtsschutz

TaAKu 
Beitragsersteller
 13.07.2021, 06:49

Er ignoriert vollkommen meine Anmerkungen, daß die Küche renovierungsbedürftig ist. Es funktioniert so vieles in der Wohnung nicht und er erhöht nur, weil die Mieten in der Stadt gestiegen sind.

Stadewaeldchen  13.07.2021, 06:56
@TaAKu

Dann stimm dem Mieterhöhungsverlangen erst einmal nicht zu und lass dich vom Mieterverein oder Anwalt beraten.