Mieterhöhung wg höherer Handwerks- und materialkosten

13 Antworten

Also es ist nichts am Haus bzw in unserer Wohnung gemacht worden.Unser Nachbar hat keine Mieterhöhung erhalten.Die erhöhung besitzt sich laut Schreiben nur auf die Kaltmiete, NK sind extra.zu dem Punkt wir können nichts reparieren, das wir wir als Mieter reparieren müssen laut Mietvertrag , tun wir auch.

hi, wenn keine modernisierungsmaßnahmen durchgeführt sind wie z.b. neue Fenster Türen neue Heizungsanlage usw... ist die Mieterhöhung falsch

Eine Mieterhöhung muss immer genau begründet werden. Offensichtlich hat der Vermieter das nicht gemacht. Damit wäre diese Mieterhöhung formaljuristisch unwirksam. Lassen Sie ihn in dem Glauben, sie würden die Mieterhöhung zahlen und teilen Sie im letzten Moment mit, dass sie das nicht tun. So gewinnen Sie Zeit.

Eine Mieterhöhung wegen gestiegener Materialkosten Handwerkerkosten ist in jedem Fall nicht korrekt. Er kann lediglich die Mieterhöhung mit der ortsüblichen Vergleichsmiete begründen. Wenn es in Ihrem Ort einen Mietspiegel gibt, dann muss er sich darauf beziehen. Der kann dann innerhalb von drei Monaten die Nettokaltmiete um maximal 20 % erhöhen. Dafür braucht er keine Begründung außer den Mietspiegel. Der Vermieter kann weiterhin Mieterhöhungen alle 15 Monate folgen lassen, jedoch nicht über diese 20 % in drei Jahren.

Lassen Sie den Vermieter darüber ruhig im Unklaren. Wenn er sich darüber selbst nicht schlau macht und keine Fachleute (Hausverwaltung) damit beauftragt ist das sein Problem. Reagieren Sie nur auf Mieterhöhungsschreiben, indem Sie die Mieterhöhung ablehnen am letzten Tag der Frist, wenn die Mieterhöhung nicht rechtens ist.

der aht recht wenn ihr nicgts reparieren könnt

anitari  25.08.2012, 19:27

der aht recht wenn ihr nicgts reparieren könnt

Quatsch mit Sauce + Buchstabensalat

Gerhart  25.08.2012, 18:14

Der hat nicht Recht, auch wenn ihr etwas reparieren könnt.

Kosten für Arbeiten am Haus dürfen nur auf die Miete umgelegt werden, wenn sie der energetischen Moderniserung der Wohnung dienen. und auch dann durfen sie mit maximal 11% der rechnungssumme auf die Jahresmiete anrechnen...

lg, anna

PS: eine mieterhöhung ist auch ohne begründung mögiich, allerdings in sehr beschränktem umfang. dabei sind neben dem mietspiegel auch vergangene erhöhungen der letzten 36 monate relevant.

Talina312 
Beitragsersteller
 25.08.2012, 18:34

dafür brauch ich aber ne rechnung, sonst kann ich ja keine 11 % ausrechnen. die mieterhöhung beträgt 18% der kaltmiete , wenn wir drauf eingehen

Gerhart  25.08.2012, 20:59
@Talina312

Talina, das trifft für dich nicht zu. Verschwende daran keine Gedanken.