Kein Kontakt zum Vermieter möglich, da er dies nicht möchte?
Ich wohne nun seit einem halben Jahr in meiner ersten eigenen Wohnung und habe einige Mängel, die meine Wohnsituation erschweren, jedoch ist mir der Kontakt mit dem Vermieter nicht möglich, da ich weder Telefon, noch e-Mail, Name, Anschrift oder sonstiges dieser Person besitze.
Der Mietvertrag und alles weitere wurde über dritte geregelt, da sich eine Maklerin um alles gekümmert hat.
Ich weiß nicht an wen ich mich mit meinen Problemen richten soll, die Maklerin hat mir versichert dass nach Einzug alle Fehler und Probleme in der Wohnung beseitigt werden und sich mein Vermieter bei mir melden würde, was jedoch nie passiert ist.
Aus Datenschutzgründen darf auch die Maklerin nichts vom Vermieter Preisgeben. Sie meint, dass sie sich schon mehrmals bei ihm beschwert habe aber er sich trotzdem nicht bei mir meldet und auch nicht melden wird.
Was kann ich nun machen? Ich würde gerne rechtlich vorgehen jedoch müsste ich mein Vorhaben bei meinem Vermieter melden und selbst das ist mir nicht möglich.
7 Antworten
Dein Mietverrtrag ist doch schriftlich? Und da steht im Vertragskopf kein Vermieter oder sogar nur die Maklerin? Wer hat denn den Mietvertrag anstelle des Vermieters unterschrieben? Hat die Maklerin eine Vollmacht übergeben oder wenigstens vorgezeigt? Wenn ja, dann ist die Maklerin die Empfängerin deiner Beschwerden.
Nach §535 BGB ist der Vermieter für eine mängelfreie Mietwohnung während der gesamten Mietzeit zuständig, soweit du nicht die Ursache der Mängel bist. Daher ist er unter angemessener Fristsetzung aufzufordern die Mängel zu beseitigen. Gleichzeitig verkündest du, dass du bei Fristüberschreitung in die Ersatzvornahme nach §536 a BGB gehen wirst und damit selbst die Mängelbeseitigung einleitest. Die Kosten übernimmst du zunächst, kannst sie aber mit der übernächsten Miete aufrechnen. Eine Mietminderung wäre zusätzlich möglich, aber hier kann ich keinen Rat geben, weil du die Mängel nicht nennst.
Die Maklerin erhält deinen Brief als Einwurfeinschreiben mit der Bitte um Weiterleitung an den Vermieter.
Und wer bitte steht dann im Mietvertrag als Vermieter? Der ist in jedem Fall dein Ansprechpartner.
Setze die Miete aus, ist nicht unbedingt legal, aber hier sehe ich die einzige Möglichkeit einen Kontakt mit ihm zu erhalten. Sollte es im Verlauf zu eine Klage oder Kündigung kommen, musst du dem widersprechen. Das Geld, für die Miete, solltest du nicht ausgeben, du wirst es für eine Nachzahlung brauchen.
Es könnte aber auch darauf hindeuten, dass mit der ganzen Vermietung, irgendetwas, nicht ganz Legal ist.
Das kann so sein, ändert aber nichts an der Kündigung. Die wäre nämlich in jedem Fall gültig. Vielleicht will der VM nur nicht bekannt werden, was aber den Mieter nicht zu interessieren braucht. Steht der Makler im MV, dann ist der Ansprechpartner.
Eine Kündigung ist erst erst dann Rechtskräftig, wenn es ein Gericht entscheidet, nachdem ER der Kündigung widersprochen hat.
Das ändert aber nichts daran, dass die Kündigung trotzdem möglich und durchsetzungsfähig ist. Dann halt gerichtlich inkl. Räumungsklage. Wo soll da der Nutzen für den Mieter sein?
Dass er Kontakt mit dem Vermieter bekommt, das soll der Nutzen sein. Ich dachte, dass sei deutlich zu erkennen gewesen !
Über eine Kündigung? Das ist ja mal eine Superidee.
Danke! Ich habe an das selbe gedacht, hatte jedoch Angst dass er mich daraufhin fristlos kündigen kann. Ich werde es kommenden Monat mal versuchen.
Dann kannst du Wiederspruch einlegen, mit der Begründung, dass du nicht mit dem Vermieter kommunizieren kannst.
Wer steht denn als verieter auf dem Mietvertrag ?
Der ist dann auch für dich zuständig
Wenn sich der Vermieter ausschließlich durch die Maklerin vertreten lässt, dann ist die Maklerin auch Deine Ansprechpartnerin.
Ggf. Minderung der Zahlung an den Vermieter und der Maklerin mitteilen, dass, wieviel und warum man gemindert hat. Der Vermieter wird sich dann schon melden.
Das dürfte das Problem zweifellos auch lösen, nämlich durch Kündigung seitens des VM.