Kein Kontakt zum Vermieter möglich, da er dies nicht möchte?

7 Antworten

Dein Mietverrtrag ist doch schriftlich? Und da steht im Vertragskopf kein Vermieter oder sogar nur die Maklerin? Wer hat denn den Mietvertrag anstelle des Vermieters unterschrieben? Hat die Maklerin eine Vollmacht übergeben oder wenigstens vorgezeigt? Wenn ja, dann ist die Maklerin die Empfängerin deiner Beschwerden.

Nach §535 BGB ist der Vermieter für eine mängelfreie Mietwohnung während der gesamten Mietzeit zuständig, soweit du nicht die Ursache der Mängel bist. Daher ist er unter angemessener Fristsetzung aufzufordern die Mängel zu beseitigen. Gleichzeitig verkündest du, dass du bei Fristüberschreitung in die Ersatzvornahme nach §536 a BGB gehen wirst und damit selbst die Mängelbeseitigung einleitest. Die Kosten übernimmst du zunächst, kannst sie aber mit der übernächsten Miete aufrechnen. Eine Mietminderung wäre zusätzlich möglich, aber hier kann ich keinen Rat geben, weil du die Mängel nicht nennst.

Die Maklerin erhält deinen Brief als Einwurfeinschreiben mit der Bitte um Weiterleitung an den Vermieter.

Und wer bitte steht dann im Mietvertrag als Vermieter? Der ist in jedem Fall dein Ansprechpartner.

Setze die Miete aus, ist nicht unbedingt legal, aber hier sehe ich die einzige Möglichkeit einen Kontakt mit ihm zu erhalten. Sollte es im Verlauf zu eine Klage oder Kündigung kommen, musst du dem widersprechen. Das Geld, für die Miete, solltest du nicht ausgeben, du wirst es für eine Nachzahlung brauchen.

FordPrefect  13.01.2021, 15:33
Setze die Miete aus

Das dürfte das Problem zweifellos auch lösen, nämlich durch Kündigung seitens des VM.

Kamihe  13.01.2021, 15:37
@FordPrefect

Es könnte aber auch darauf hindeuten, dass mit der ganzen Vermietung, irgendetwas, nicht ganz Legal ist.

FordPrefect  13.01.2021, 15:43
@Kamihe

Das kann so sein, ändert aber nichts an der Kündigung. Die wäre nämlich in jedem Fall gültig. Vielleicht will der VM nur nicht bekannt werden, was aber den Mieter nicht zu interessieren braucht. Steht der Makler im MV, dann ist der Ansprechpartner.

Kamihe  13.01.2021, 15:47
@FordPrefect

Eine Kündigung ist erst erst dann Rechtskräftig, wenn es ein Gericht entscheidet, nachdem ER der Kündigung widersprochen hat.

FordPrefect  13.01.2021, 16:19
@Kamihe

Das ändert aber nichts daran, dass die Kündigung trotzdem möglich und durchsetzungsfähig ist. Dann halt gerichtlich inkl. Räumungsklage. Wo soll da der Nutzen für den Mieter sein?

Kamihe  13.01.2021, 16:22
@FordPrefect

Dass er Kontakt mit dem Vermieter bekommt, das soll der Nutzen sein. Ich dachte, dass sei deutlich zu erkennen gewesen !

FordPrefect  13.01.2021, 16:32
@Kamihe

Über eine Kündigung? Das ist ja mal eine Superidee.

Luyihsa 
Beitragsersteller
 13.01.2021, 15:29

Danke! Ich habe an das selbe gedacht, hatte jedoch Angst dass er mich daraufhin fristlos kündigen kann. Ich werde es kommenden Monat mal versuchen.

Kamihe  13.01.2021, 15:31
@Luyihsa

Dann kannst du Wiederspruch einlegen, mit der Begründung, dass du nicht mit dem Vermieter kommunizieren kannst.

Wer steht denn als verieter auf dem Mietvertrag ?

Der ist dann auch für dich zuständig

Wenn sich der Vermieter ausschließlich durch die Maklerin vertreten lässt, dann ist die Maklerin auch Deine Ansprechpartnerin.

Ggf. Minderung der Zahlung an den Vermieter und der Maklerin mitteilen, dass, wieviel und warum man gemindert hat. Der Vermieter wird sich dann schon melden.